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Constanze Oehlrich

GRÜNE 29.06.2022 Sitzungen 8/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Es ist nur eine Zahl, die in unserem Landes- und Kommunalwahlgesetz geändert werden muss, um der jungen Generation von heute endlich eine Beteiligung an den Weichenstellungen für morgen zu ermöglichen. Nach Paragraf 4 Absatz 1 Nummer 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes soll es nach dem Entwurf der Landesregierung künftig heißen: „Wahlberechtigt zu Landtagswahlen sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag … das 16. Lebensjahr vollendet haben“. Ich sage es gleich vorweg: Meine Fraktion kann dieses Vorhaben der Landesregierung nur unterstützen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas Krüger, SPD: Sehr schön!) Wählen mit 16 kann man in Mecklenburg-Vorpommern – das hat der Minister auch schon gesagt – bereits seit 1999 bei den Kommunalwahlen. Nun sollen die gleichen Regeln für Kommunal- und Landtagswahlen gelten. In dem Gesetzentwurf heißt es dazu, ich zitiere: „Die Festlegung des Mindestalters von 16 Jahren für die Wahlteilnahme berücksichtigt, dass diese durch das Demokratieprinzip wie auch die Kommunikationsfunktion der staatlichen Wahlen angesprochenen Fähigkeiten bei Jugendlichen der genannten Altersgruppe im Regelfall bereits so weit ausgeprägt sind, dass ihnen auch die Teilnahme an der politischen Willensbildung eröffnet werden sollte.“ Mit Verlaub, sehr geehrte Kolleg/-innen, das traf auch schon vor zehn Jahren zu. Vor zehn Jahren hat die damalige Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der das Wählen mit 16 vorsah, auch bei Landtagswahlen. In der dazu stattfindenden Sachverständigenanhörung des Europa- und Rechtsausschusses sprach sich eine Mehrheit der anwesenden Sachverständigen für die Annahme dieses Gesetzentwurfs zur Absenkung des Wahlalters aus, was damals jedoch keinerlei Wirkung zeigte. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Besonders eindrücklich waren die Stellungnahmen der geladenen Jugendlichen, die an der Veranstaltung „Jugend im Landtag“ teilgenommen hatten. So sagte Katharina Baganz damals, sie spreche sich für eine Herabsetzung des Wahlalters und damit für eine generationenübergreifende Politik aus. Bisher entschieden nur Volljährige über sämtliche gesellschaftspolitische Themen wie Rente, Krankenversicherung, Arbeitswelt und Bildung. Dies betreffe aber viele Tausende Jugendliche im Land, die von den Entscheidungen direkt betroffen seien, so insbesondere bei Reformen im Bereich der Schule. Jugendliche seien die besten Quellen im Bereich der Schul- und Universitätsausbildung, Jugendliche würden gerne mitentscheiden können, wenn es um ihre Bildung gehe oder um ihre Zukunft. Sie würden gerne sehen, wie die Parteien ihre neue Verantwortung wahrnehmen würden, die neue Wählergruppe der 16- bis 18-Jährigen besser einzubinden und dies in ihren Parteiprogrammen auch deutlich zu machen. Keven Seidel sagte, dass Jugendliche oft als nicht verantwortungsvoll genug eingeschätzt und ihnen unterstellt werde, sie wüssten nicht genau, was sie wählten. Schüler hätten sich jedoch insbesondere durch die geisteswissenschaftlichen Fächer wie Sozialkunde, Geschichte, Philosophie ein umfangreiches Wissen angeeignet. In diesen Fächern würden schon früh aktuelle politische Themen diskutiert und verschiedene ethische Auffassungen vorgestellt sowie ein demokratisches Wertefundament vermittelt. Daher seien Jugendliche teilweise besser dazu in der Lage – besser informiert als Erwachsene, insbesondere bei aktuellen Themen wie dem Klimawandel oder der Europäischen Union –, sie seien in der Lage, differenziert zu denken und sich eine eigene Meinung zu bilden und daher auch politisches Geschehen kritisch unter die Lupe zu nehmen. Ronja Hingst sagte, durch die Absenkung des Wahlalters würde für die Schüler eine größere Motivation entstehen, denn wenn Jugendliche Politik aktiv mitgestalten könnten, die sie betreffe, dann würde das Interesse daran wachsen. Schüler seien im Unterricht aufmerksamer, wenn Lehrstoff vermittelt würde, den sie anwenden könnten, als wenn sie wüssten, dass sie dies erst in Zukunft betreffen werde. Wichtig sei auch, an den Schulen das Interesse an einer Schülervertretung mehr zu stärken. Bereits an der Grundschule sei es so, dass zunächst ein Kinderrat und erst später eine Schülervertretung gewählt werde. Dort würden den Kindern politische Strukturen vermittelt, sie müssten mit anderen Kindern und Jugendlichen diskutieren. Wenn dies weiter gestärkt würde, könnten Jugendliche sehr gut mit dem 16. Lebensjahr wählen. Zur Begleitung der Absenkung des Wahlalters und der damit verbundenen Teilnahme an der politischen Willensbildung soll nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung eine zielgerichtete Verstärkung der politischen Bildung im schulischen und außerschulischen Bereich vorgesehen werden. In der letzten Sitzung des Innenausschusses, der sich ja bereits mit dem noch nicht in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf befasst hat, konnten mir die anwesenden Vertreter in der Landesregierung nicht sagen, was in dieser Hinsicht geplant ist. Da hat die Landesregierung wohl ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Auch dazu wurde in der von mir bereits erwähnten Sachverständigenanhörung einiges gesagt. Schon damals forderte Jochen Schmidt, der Direktor der Landeszentrale für politische Bildung, man müsse sich Gedanken darüber machen, wie man sich in Schulen früher mit Themen wie Wahlen oder Parlamentarismus auseinandersetzen könne, und sich die Curricula ansehen. Gerade in dieser Hinsicht sieht meine Fraktion den nun anstehenden Ausschussberatungen mit großem Interesse entgegen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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