Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf will das Mindestalter zur Wahlteilnahme für die Landtagswahlen auf 16 Jahre festsetzen. Hierzu hatte meine Fraktion in der letzten Wahlperiode bereits drei Anläufe unternommen, allerdings vergeblich, denn die CDU zeigte sich stur und bockbeinig. Das wiederum ist jetzt vergeblich, denn der politische Wind hat sich merklich gedreht. Sie haben es gestern gehört, wir werden so schnell es geht so viel wie möglich aus unserem Koalitionsvertrag umsetzen. (Sebastian Ehlers, CDU: Mehr ist da auch nicht.) Da wird der CDU ganz schwindlig. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Meine Damen und Herren, inhaltlich kann man der zurückliegenden Debatte in diesem Landtag nahezu komplett die Pro- und Kontra-Argumente zum Wahlalter 16 entnehmen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) ich möchte das nicht alles wiederholen. Wer es noch aktueller haben möchte, dem empfehle ich die Debatten der am 16. März vom Bundestag eingesetzten Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit. Diese hat sich am 28. April ausgiebig mit Argumenten für und gegen eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre auseinandergesetzt. Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor, keine wirkliche Überraschung, entdeckte bei dieser Gelegenheit einen beachtlichen Widerspruch – das haben wir heute auch schon gehört –, wenn das Wahlrecht als vornehmstes Recht verliehen werde, Handy- und Mietverträge aber nicht abgeschlossen werden könnten. Als wenn das eine nicht der politischen Mitbestimmung und das andere dem Schutz der Jugendlichen dienen würde! Nur „Weiter so!“ möchte man sagen. Meine Damen und Herren, an der Frage „Wahlalter 16“ wird in diesem Landtag vielleicht auch die schwarz gestrichene Oppositionkoalition zerbrechen. Vielleicht gelingt es uns aber doch noch gemeinsam, auch die CDU-Fraktion in dieser Frage für die Seite des Fortschritts zu gewinnen. In Baden-Württemberg jedenfalls hat CDU-Innenminister Thomas Strobl am 6. April die dortigen Änderungen des Wahlrechts auch als die tiefgreifendste Reform seit Bestehen des Landes bezeichnet. Künftig darf der Landtag in Baden-Württemberg bereits ab einem Alter von 16 Jahren gewählt werden. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) So wird es auch in Mecklenburg-Vorpommern in Zukunft sein. Ich freue mich darauf. Keine Angst vor der Jugend! Es ist nur konsequent, wenn sie sich endlich ihre eigenen Interessenvertreter und -vertreterinnen aussuchen können. Einfach gute Politik machen, dann wird das schon! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
