landtag-mv.de ↗

Horst Förster

AfD 29.06.2022 Sitzungen 8/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben in aller Breite die Misere des Landes und die Nöte der Bevölkerung dargestellt. Zu den Ursachen habe ich wenig gehört, zu einer realistischen und zeitnah wirkenden Therapie noch weniger und zur Übergewinnsteuer ganz am Ende ein bisschen, obwohl es das zentrale Thema ist dieser Aktuellen Stunde, nämlich „Übergewinne abschöpfen“. Hier haben wir die Bundesratsinitiative von Bremen, in die sich die LINKE eingehakt hat. Danach sollen die Übergewinne abgeschöpft werden. Das hört sich dann im Entschließungsantrag aus Bremen so an: Während Bürger und Unternehmer unter den steigenden Preisen ächzen, machen sich einige wenige ohne zusätzliche Leistungen die Taschen voll. Sie verdienen sich einfach deshalb eine goldene Nase, weil sie die aktuelle Lage schamlos ausnutzen. Ähnlich argumentiert DIE LINKE hier im Landtag und liefert dafür einen Beitrag für echten Populismus. Denn hier wird für etwas geworben, was nur bei oberflächlicher Betrachtung sinnvoll und gerecht erscheint, in Wahrheit aber nicht funktioniert, denn eine Übergewinnsteuer ist ökonomisch kontraproduktiv, rechtlich äußerst problematisch und nur schwer und zudem keinesfalls schnell umsetzbar. Aber es gehört eben zu den Patentrezepten linker Politik, den Karren erst in den Dreck zu fahren und dann, ohne an den Ursachen etwas zu ändern, mit Steuermitteln die Folgen zu mildern. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Deshalb kurz zu den Ursachen der Krise: Wir sehen in der Energiewende die Folgen eines allein ideologisch begründbaren und gleichzeitigen Ausstiegs aus der Kernkraft und den fossilen Energieträgern. Die von Links-Grün propagierte Energiewende lässt uns jetzt in den selbstverschuldeten energiepolitischen Abgrund schauen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Explodierende Energiepreise gab es schon vor dem Ukraine-Krieg, doch jetzt wirken zusätzlich die Sanktionen. Sie wirken dort, wo sie eigentlich wirken sollten, nämlich auf dem Schlachtfeld, überhaupt nicht. Das ist eine bittere Wahrheit, die allerdings niemanden überraschen kann. Die Sanktionen wirken allerdings langfristig in Russland selbst, das technologisch aufgrund seiner Abhängigkeit vom Westen über Jahrzehnte zurückgeworfen wird, mit einer gravierenden Nebenwirkung auf die Umwelt. Und sie wirken bei uns. Jetzt wird kräftig zurückgerudert. Kohlekraftwerke und schmutziges Fracking-Gas aus den USA kein Problem, trotz verheerender Umweltbilanz. Öl aus Russland über die Pipeline nach Schwedt, obwohl an sich völlig unverzichtbar, nur noch ein paar Monate, aber dafür nun wegen Verknappung viel teurer auf dem Umweg über Indien. Gutes Gas über Nord Stream 1 soll immer noch fließen, nicht aber über Nord Stream 2? Hier wird dasselbe Gas in dieser Leitung toxisch. Was für ein Irrsinn! Meine Damen und Herren, Sanktionen, die auf dem Schlachtfeld nichts ändern, uns aber erheblich mehr schaden als nützen, liegen nicht im deutschen Interesse und sind zu hinterfragen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Zurück zur Übergewinnsteuer: Sie ist keine Neuerfindung. Es gab sie in den USA und anderen Ländern, vor allem in Kriegs- und Nachkriegszeiten. Bei uns wurde sie aufgrund der Corona-Pandemie zum Thema. Als Reaktion auf den Verdacht, dass Mineralölkonzerne den Tankrabatt nicht in vollem Umfang an die Verbraucher weitergeben, wurde sie jetzt zur politischen Forderung linker Parteien. Eine Übergewinnsteuer ließe sich allerdings grundsätzlich als eine besondere Tarifbestimmung beziehungsweise als ein besonderer Steuersatz in das bestehende Regime der Einkommen- und Körperschaftsteuer integrieren. Die Kompetenzgrundlage dafür ergibt sich aus Artikel 105 und 106 des Grundgesetzes. Allerdings bestehen hier erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes. Danach ist wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Dem Gesetzgeber sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Grenzen bei der Ausgestaltung der Einkommen- und Körperschaftsteuer gesetzt. Es gilt der Grundsatz der Steuergerechtigkeit, wonach die Steuerbelastung sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten hat. Hier geht es vor allem um den Grundsatz der horizontalen Steuergerechtigkeit, das heißt gleiche Besteuerung bei gleicher Leistungsfähigkeit. Bei der Bestimmung des Steuersatzes hat der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum. Bei einer unterschiedlichen Besteuerung von Einkünften, die grundsätzlich gleichgeordnet sind, muss es aber für eine ungleiche Besteuerung eine sachliche und nachvollziehbare Begründung geben, und die gibt es eben nicht. Hier wird damit argumentiert, dass Übergewinne einen Windfall-Profit, also einen leistungslosen Zuwachs, darstellen. Das liefert aber keinen Rechtfertigungsgrund im Sinne eines Lenkungs-, Vereinfachungs- und Missbrauchsvermeidungszwecks, denn es kann bei realistischer Einschätzung des Marktverhaltens nicht davon ausgegangen werden, dass die zusätzliche Besteuerung zu einer Verhaltensänderung der Unternehmen führen würde. Die für die Besteuerung maßgebliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist völlig unabhängig davon, woraus sich ein Gewinn ergibt, oder anders formuliert, für das Ertragsteuerrecht spielt eine moralische Bewertung, woher die Mittel kommen, überhaupt keine Rolle. Zudem greift die Diskussion, die sich allein an der nicht vollständigen und nicht einmal bewiesenen Weitergabe des Tankrabatts entzündet, viel zu kurz, denn ein Übergewinn ginge ja weit über diesen Bereich hinaus. Eine Übergewinnsteuer kann auch nicht als eigene branchenspezifische Steuer für bestimmte Umsätze eingeführt werden, denn dann käme konzeptionell nur eine Verbrauchsteuer in Betracht. Diese ist aber als indirekte Steuer auf eine Überwälzung auf den Verbraucher angelegt, und genau das soll ja hier nicht erreicht werden. Abgesehen von diesen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gäbe es eine Reihe weiterer Einwände, die zeigen, dass es sich hier um ein undurchdachtes und nur scheinbar gerechtes Projekt handelt. Eine höhere Steuerbelastung würde die Preise weiter anheizen, denn die Unternehmen würden die höheren Steuern eher auf die Verbraucher abwälzen, als auf erzielbare Preise und Gewinne zu verzichten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Genauso ist es.) Zudem würde für multinationale Unternehmen ein Anreiz geschaffen, die knappen Waren dort abzusetzen, wo keine Übergewinne abgeschöpft werden. Mit anderen Worten, das, was erreicht werden soll, wird nicht erreicht. Stattdessen wird die Inflation weiter angetrieben. Die Diskussion über eine Übergewinnsteuer ist eine Diskussion über neue steuerliche Belastungen. Sie führt, da niemand weiß, wie eine Übergewinnsteuer konkret aussehen soll – Steuersätze 20, 30, 60, das ging mal bis 90 Prozent –, also wer da auch noch davon betroffen sein könnte und wie hoch der Steuersatz sein soll, zu Unsicherheit und ist damit Gift für den Investitionsstandort Deutschland. Völlig ungelöst ist die Frage, wie der Übergewinn als ein Mehr gegenüber dem Normalgewinn festgestellt werden soll, denn allein ein Vergleich mit dem vorherigen Gewinn wird dem Anliegen nicht gerecht, denn wir haben die besondere Situation, dass wir durch Corona und den Krieg gewissermaßen in einem sich überlagernden Dauerkrisenmodus leben. Das letztlich nicht lösbare Kernproblem besteht indessen darin, dass nicht alle Übergewinne einem höheren Tarif unterworfen werden sollen. Vielmehr soll eine Differenzierung zwischen guten und schlechten Gewinnen gemacht werden, und das ist mit einer nachvollziehbaren Begründung rechtssicher nicht darzustellen. Sollen riskante, aber besonders erfolgreiche Investitionen zunichtegemacht werden, indem die Erfolge wieder wegbesteuert werden? Was ist mit den Gewinnen des Onlinehandels, der mit schneller Marktanpassung, damit aber zugleich in Ausnutzung der Corona-Pandemie beziehungsweise der Corona-Maßnahmen – fast möchte ich sagen Sanktionen – enorme Gewinne gemacht hat? Was ist mit den Impfstoffherstellern, die mit Millionen gefördert, danach Milliardengewinne als Übergewinne eingefahren haben und nicht einmal die Fördergelder zurückzahlen müssen? Was ist mit dem Übergewinn aus dem Handel mit Masken und anderen medizinischen Stoffen? Was ist mit den Übergewinnen aus der Migrationskrise? Gab es da nicht Abgeordnete, die mit leer stehenden Mietshäusern kräftig abkassiert haben? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Eine Übergewinnsteuer würde ich hier persönlich als wohltuend empfinden, aber das kann eben nicht der Maßstab sein. Was ist mit der Rüstungsindustrie, die erhebliche Übergewinne erwarten kann? Wenn die Debatte anhält, wird sie diese vorsorglich einpreisen, 30 bis 60 Prozent und mehr. Die Beispiele machen eines klar: Niemand kann zuverlässig definieren, welche Übergewinne gleichsam als unmoralisch anzusehen und deshalb zusätzlich zu besteuern sind. Und noch eines: Wenn kriegs- oder krisenbedingte Gewinne stärker zu besteuern sind, müssen da nicht auch kriegsbedingte Verluste steuermindernd berücksichtigt werden? Meine Damen und Herren, ich bleibe dabei, die Übergewinnsteuer ist ein untaugliches Objekt und ein populistisches Ablenkungsmanöver von den eigentlichen Ursachen der Krise. Sie gehört ganz schnell in die Ablage. Im Übrigen gilt ein Rückwirkungsverbot, sodass also für alle Veranlagungszeiträume, die abgeschlossen sind, ohnehin nichts mehr repariert werden kann, also nur praktisch für die Zukunft, und das kann man alles dann vernünftig einpreisen. Zum Schluss noch ein Wort zur Entlastung der Bürger. Ja, die Entlastung tut not, nur, dafür braucht es eine nachhaltige Politik und keine, die Pflästerchen verteilt für Wunden, die sie vorher geschlagen hat, und erst recht bedarf es dazu keiner Steuererhöhungen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Alle Reden von Horst Förster Protokoll ↗