Dr. Sylva Rahm-Präger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte eins mal voranstellen: Wir besitzen alle gemeinsam ein sehr wertvolles Gut. Dieses wertvolle Gut sind unsere landeseigenen Flächen mit einem Volumen von 86.000 Hektar. Das ist einmalig in der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind das Bundesland, welches durch kluge Politik seinen Reichtum nicht veräußert hat, um kurzfristig den Haushalt zu stabilisieren und Lücken zu schließen. Wir sind das Bundesland, welches langfristig Pachteinnahmen generiert durch Verpachtung der Flächen an Landwirte durch unsere Landgesellschaft. Dies sichert Pachteinnahmen von circa 25 Millionen Euro jährlich, und dies auch noch für Generationen unserer Enkel, wenn wir sorgsam weiter mit diesem Reichtum umgehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und ich möchte hier ausdrücklich auch noch mal unserem Minister dafür danken, unserem Minister Herrn Backhaus, weil er hat schon einige Ministerpräsidenten und einige Finanzminister überlebt in diesem Haus und er hat immer dafür gesorgt, … Ich meine nicht überlebt im Sinne von „überleben“, mein Gott, (allgemeine Heiterkeit) sondern durch seine Amtszeit überlebt. … und er hat immer dafür gesorgt, dass diese Flächen nie genutzt werden oder ein Verkauf dieser Flächen nie stattgefunden hat, um haushaltssichernd zu wirken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Dazu nur ein kleiner Vergleich: Das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat über 30 Jahre Flächenverkäufe durch die Landgesellschaft durchführen lassen, um dem Haushalt Mittel zur Verfügung zu stellen. Erst im letzten Jahr ist diese Praxis gestoppt worden. Das Vermögen ist geschrumpft auf 24.000 Hektar. Im Land Brandenburg befinden sich nur noch 14.614 Hektar in der Verwaltung des Ministeriums für Landwirtschaft, Klima und Umwelt. Und dann kann man sehen, wie wenig Spielraum dann ein Land hat, um Maßnahmen, die im Interesse der Gemeinschaft sind, umzusetzen. Andere Bundesländer verfügen über noch wesentlich geringere Vermögenswerte in Form von Flächen. Der Wert der Flächen, der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, hat sich in den letzten 30 Jahren aber vervielfacht und die Begehrlichkeiten sind enorm gewachsen. In unserem Land kommen viele positive Faktoren dazu oder zusammen. Wir leben in einer stabilen Demokratie und in einer klimatischen Gunstregion. Und genau aus diesen Gründen setzen wir uns heute mit dem Antrag der Fraktion der CDU mit dem Titel „Vergabe landeseigener landwirtschaftlicher Flächen“ auseinander. Sie beziehen sich auf die Drucksache 6/2094 aus dem Jahr 2013, in welcher für Neuabschlüsse von Pachtverträgen neue Regelungen getroffen wurden. Diese Kriterien möchte ich jetzt nicht im Einzelnen verlesen. Ziel dieser Kriterien war die Erhöhung der Wertschöpfung auf der Fläche im Einklang mit den natürlichen Gegebenheiten. Apropos Wertschöpfung pro Hektar: Hier muss man vielleicht auch noch mal sagen, M-V liegt trotz vieler Bemühungen immer noch weit hinter dem Bundesdurchschnitt, und das liegt am geringen Veredlungsgrad unserer Erzeugnisse. Im Agrarausschuss am 28.05.2020 haben Sie unter Punkt 3 der Tagesordnung ausführlich die Zeitschiene für die Einführung differenzierter ausgestalteter Kriterien für die Verpachtung der landeseigenen Flächen diskutiert. Es ging ausdrücklich nicht um veränderte Kriterien, sondern um eine Nachschärfung der Kriterien. Während in der Vergangenheit Kriterien wie Viehbesatz und arbeitsintensive Fruchtarten undifferenziert zur Anwendung kamen, sollte nun der Unterschied zum Beispiel zwischen einer Milchkuh und einer Mutterkuh, und hier vertiefend der erhöhte Flächenbesatz, betrachtet werden. Und bitte, Herr Damm, da haben Sie irgendwas falsch verstanden. Also die Tierhaltung ist noch immer im Fokus und die Mutterkuh- und Milchviehhaltung bleibt im Fokus bei der Verpachtung der Flächen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Unterschied zwischen arbeitsintensiven Feldfrüchten sollte ebenfalls geschärft werden. Hier wurde es schon gesagt, von unserem Kollegen Daniel Seiffert, ortsansässige Landwirte sollen weiter begünstigt werden, aber Betriebe mit über 50 Prozent Kapitalinvestition keinen Zuschlag mehr erhalten. Ebenfalls sollte die Praxis beibehalten werden, Junglandwirte und zertifizierte Ökobetriebe bevorzugt mit landwirtschaftlichen Flächen auszustatten. Geplante oder in Überführung begriffene Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und des Gewässer- und Bodenschutzes sollten ebenfalls bei den Bewerbern oder besser gesagt beim Zuschlag berücksichtigt werden. Der Nutzungsdruck auf die Agrarflächen ist groß und es ist mehr als legitim, dass sich die Regierung dieser Herausforderung stellt. Die Flächen werden in der Regel für zwölf Jahre ausgeschrieben. In diesem Jahr wurden – das konnten Sie alle nachlesen in der Pressemitteilung – 4.130 Hektar in sage und schreibe 140 Losen offen und 740 Hektar in 28 Losen beschränkt für ökologisch wirtschaftende Betriebe ausgeschrieben. Und das muss man auch mal so sagen, die Verhältnismäßigkeit hier einfach mal herstellen: 740 Hektar in 28 Losen, das sind wirklich keine riesigen Lose und das sind alles Flächen, die sich tatsächlich in Naturschutzgebieten, in der Roten-Gebiete-Kulisse, in Vogelschutzgebieten befinden, und da ist, glaube ich, eine Ausschreibung in dieser Richtung für ökologisch wirtschaftende Betriebe …
