Daniel Seiffert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich habe mich sehr gefreut über die Nachricht, dass der Bund den Verkauf ehemaliger volkseigener Flächen endlich stoppt. Insbesondere seit den 2000er-Jahren wurde von der Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft, kurz BVVG, bei der Privatisierung, sprich Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen, der Turbo eingelegt. Mit dem Ziel höchstmöglicher Veräußerungsgewinne hat dies zu erheblichen Verwerfungen in unserer Agrarstruktur geführt. Die infolgedessen stark gestiegenen Bodenpreise haben finanzkräftige Investoren von außerhalb der Landwirtschaft auf den Plan gerufen, mit denen einfache Landwirtschaftsbetriebe nicht mehr um die Flächen konkurrieren konnten. Unser Land ist einen anderen Weg gegangen. Im Jahr 2000 wurden von der rot-roten Koalition zum ersten Mal in einem Grundsatzbeschluss Vergabekriterien für die landwirtschaftlichen Flächen in Landeseigentum festgelegt. Es war natürlich kein Zufall, dass dies unter Rot-Rot geschah. Es gehört bis heute zu den Grundüberzeugungen der Partei DIE LINKE, dass Eigentum verpflichtet. Und öffentliches Eigentum verpflichtet noch viel mehr, nämlich zur Kopplung der Verpachtung an gesellschaftliche Ziele, also zum sorgsamen, gemeinwohlorientierten Umgang und einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Flächen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Der Fokus stand am Anfang vor allem auf Betriebsstrukturen. Insbesondere Betriebe mit einer großen Arbeitskraftintensität sollten gefördert werden, also Betriebe, die möglichst viele Beschäftigte in Lohn und Brot und mehr Wertschöpfung ins Land brachten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Massentierhaltung.) Die Verpachtungskriterien wurden 2012 von der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei evaluiert. Der Antrag nimmt darauf Bezug, aber nicht nur der Antrag, nein, auch die Landesregierung. In der 56. Sitzung des Agrarausschusses am 28. Mai 2020, also vor fast genau zwei Jahren, waren die Vergabekriterien Thema im Agrarausschuss. Für mich als neues Mitglied des Landtages war die Lektüre des Protokolls sehr hilfreich, fand dort doch eine sehr ausführliche Darstellung statt, wie die Landesregierung die ursprünglichen Kriterien im Rahmen des Grundsatzbeschlusses von 2000 zu präzisieren gedenke. Kurz zusammengefasst geht es um die Beibehaltung des Kriteriums Arbeitskraftintensität bei gleichzeitiger stärkerer Differenzierung, den Ausschluss der Verpachtung an Unternehmen mit mehr als 50 Prozent außerlandwirtschaftlichem Kapital, die Begünstigung zertifizierter Ökobetriebe sowie von Junglandwirten, die Präferenz für Landwirte, die über das gesetzlich geforderte Maß hinaus Gewässer und Bodenschutz betreiben sowie die Biodiversität fördern. Bei einem Blick in den Evaluationsbericht wird deutlich, dass die Landesregierung genau auf diesen zurückgegriffen hat. Insofern kann hier nicht von willkürlichen Änderungen der Pachtkriterien die Rede sein. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hört, hört!) Und auch wenn ich persönlich mich gerne mit dem Thema im zuständigen Agrarausschuss weiter beschäftigen möchte, braucht es diesen Antrag der CDU dazu nicht, hätten Sie das Thema doch ganz regulär im Ausschuss aufrufen können. Wir lehnen ihn ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
