David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich freue mich, dass wir das Thema weiterhin aktiv begleiten, denn, wie wir ja auch im Januar schon in einer doch sehr lebhaften und konstruktiven Debatte, wie ich sagen möchte, doch schon umfangreich befunden haben, das ist ein zentrales und relevantes Thema. Und das ist natürlich mit dem einen Antrag und der einen Debatte und auch den Prozessen jetzt nicht zu Ende, und wir müssen diesen Weg konsequent weitergehen. Und deswegen gehe ich auch davon aus, dass wir dieses Thema über die komplette Legislatur immer wieder auf der Tagesordnung haben werden. Und warum, denke ich, das ist völlig klar, denn die IT-Infrastruktur vieler Kommunen ist nach wie vor offen wie ein Scheunentor für Hacker. Das haben wir im Ausschuss in der Anhörung gehört, das haben wir über vielerlei Recherchen jetzt mitbekommen. Und die Risiken für unsere öffentliche Verwaltung sind in den letzten Wochen seit dem Angriff Putin-Russlands auf die Ukraine noch viel stärker geworden. Wir hatten – Herr Minister Pegel hat es schon gesagt –, wir hatten vorher schon das Problem und jetzt sind wir sogar noch mitten auf der Zielscheibe gelandet, wo auch das weiter zum Problem wird. Und das bedeutet, sensible Daten sind in Gefahr, Informationen können komplett verloren gehen, Arbeitsverläufe werden unterbrochen, Antragsverfahren können komplett zum Erliegen kommen. Wir haben gesehen, was passiert, wenn eine Kommune, ein Landkreis gehackt wird, wenn das komplette Verfahren zur Zielscheibe geworden ist und lahmgelegt wird. Und da muss ich dem Kollegen von der AfD inhaltlich auch widersprechen. Das Problem ist, wir haben ja – also was heißt, das Problem –, wir haben dieses IT-Sicherheitsgesetz des Bundes, davon haben wir jetzt auch eine Variante 2.0. Im Ursprung hat sich das Ganze auf die kritische Infrastruktur gestützt. In der Erweiterung jetzt mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wurde auch noch mal so erweitert Wohnungswirtschaft und Co, aber per se sind Kommunen nicht Teil der kritischen Infrastruktur. Es sind immer nur ganz dedizierte Bereiche, aber nicht der komplette Bereich an sich. Und da kommen wir jetzt zu dem Punkt, was die klaren Mindeststandards angeht. Und das hat der Herr Pegel auch schon gesagt, es gibt diese BSI-Standards, und das sind auch die guten Standards. Und ich bleibe dabei, das BSI ist einer meiner Lieblingsbundesbehörden mit einem extrem hohen professionellen Grad, und wir sollten tatsächlich auf das hören, was die da tun. Und wenn wir jetzt nun mal das mit den billigen Plätzen ins Auge fassen, erklärt das so ein bisschen auch vielleicht die Wahrnehmung und die Möglichkeiten, die wir so haben, denn ich vermute mal, als Jurist und als Regierungsmitglied ist man natürlich daran gewöhnt, sich an Gesetze zu halten, sich daran auszurichten und sich innerhalb dieses Gesetzesrahmens irgendwie zu bewegen, so weit, so richtig, das erwarten wir auch, aber die billigen Plätze hier sind gesetzgeberische billige Plätze. Wir haben ja eine Kompetenz, die wir hier gar nicht wahrgenommen haben bis jetzt. Und ich brauche mich nicht dahinter zu verstecken und zu sagen, na ja, für die Kommunen ist dann das Einhalten nur empfohlen. Wir haben hier die Möglichkeit, das nicht nur zu empfehlen, sondern verpflichtend zu machen. Wir sind hier in diesem Hause in der Lage, ein IT-Sicherheitsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg zu bringen, so, wie es Sachsen bereits getan hat, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Sandy van Baal, FDP) so, wie Sachsen-Anhalt gerade dabei ist, es auf den Weg zu bringen, insbesondere aber auch dort auf Initiative der SPD tatsächlich. Und das hat nämlich zur Folge, dass die Standards, die das BSI setzt, nicht nur empfohlen sind, sondern verpflichtend werden, sodass wir über alle Ebenen hinweg Standards setzen in der IT-Sicherheit, die uns genau auf den Weg bringen, wo wir hinmüssen, und dabei aber auch niemanden zurücklassen. Und wir haben das gesehen beim IT-Sicherheitsgesetz des Bundes: Es wirkt, es funktioniert. Es dauert, bis die Standards umgesetzt werden, das muss man natürlich immer lassen, aber wir haben ein Instrument gesehen, welches funktioniert, welches wir adaptieren können und auch passgenau auf unser Land Mecklenburg-Vorpommern anwenden können und umsetzen können. Und ich glaube, das wäre hier ein ganz wichtiger Schritt, da würde ich nämlich auch bei dem Punkt II.4 bei der CDU vielleicht etwas verschärfen. Ihr seid ja immer noch bei „empfehlen“, hm, das müssen wir verpflichtend machen. Und da werden wir auch im Rahmen dieser Legislatur mit Sicherheit zu kommen, dass hier ein Entwurf vorliegen wird. Mal gucken, wer Erster ist! Und dann noch mal der Punkt II.2: Wenn wir das Ganze nämlich verpflichtend machen und auch wollen, dass das alle machen – wir haben in der Einbringung des Haushaltes, aber auch in den Beratungen des Haushaltes ganz häufig gehört, dass die Infrastrukturpauschale für die Kommunen ein unglaublich erfolgreiches Instrument ist, und wenn wir dieses unglaublich erfolgreiche Instrument mal nehmen, und die nächste Baustelle uns angucken, Digitalisierung bei den Kommunen, wie wäre es dann, wenn wir eine Digitalisierungspauschale für die Kommunen auflegen? Finanzierung, können wir gerne noch drüber uns unterhalten, aber vom Instrument her eine Pauschale an Digitalisierungsmitteln, um Kommunen in der Sicherheit, aber auch in der Umsetzung des OZGs fit zu machen. Und ich glaube, wenn wir uns auf diesen Weg weiterhin begeben, dann haben wir was ganz Erfolgreiches am Ende gekonnt. Und auch hier ist der CDU-Antrag eine wertvolle Ergänzung zu dem, was wir bereits im Januar eingebracht haben. Wir bleiben dran und wir stimmen auch hier zu. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
