Daniel Peters
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist meine letzte Rede heute, deswegen werde ich die zehn Minuten voll ausschöpfen. (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und David Wulff, FDP) Nein, wir gucken mal, ja?! Meine Damen und Herren, die letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig eine digitale Vernetzung ist, und durch die Corona-Pandemie – das wissen Sie alle, auch in unserer Arbeitswelt – mussten im privaten und beruflichen Bereich digitale Lösungen ad hoc gefunden werden. Sie kennen das wahrscheinlich aus Ihren fraktionsinternen Strukturen. So haben wir, wie Sie wahrscheinlich auch, natürlich massiv umgestellt auf Videokonferenzen, auf andere digitale Lösungen, und das ist sicherlich dann auch so richtig gewesen. Dabei führte die Anwendung neuer digitaler Prozesse zu einer größeren Akzeptanz in breiten Teilen der Bevölkerung, zwangsweise muss man ja schon sagen, aber das würde ich dann schon auch als einen durchaus positiven Effekt dieser Pandemie ausmachen wollen, mit natürlich Für und Wider, ohne Frage. Aber dass dieser Umstand doch sich abgezeichnet hat, das ist durchaus erwähnenswert. Hatten viele Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zuvor eine gewisse Hemmschwelle bei dem Gebrauch neuer digitaler Technologien, so konnten die Vorteile wie Sicherheit, Flexibilität und Kostenersparnis überzeugen. Aber es ist auch mit Blick auf die Verwaltung auch da eine Umstrukturierung vorgenommen worden. Wir haben erleben dürfen, dass auch Verwaltung auf digitale Instrumente zurückgreifen möchte und muss. Und es hat zwar einen gewissen Schub in der Verwaltung gegeben, aber, wie meine Fraktion befindet, noch nicht ausreichend genug. Bei der digitalen Arbeit der Verwaltung, ich möchte alleine auf das Thema Onlinezugangsgesetz verweisen, da wissen wir ja mittlerweile, dass wir die Vorgaben des Bundes an der Stelle nicht erfüllen können, zumindest nicht so erfüllen, wie es eigentlich sein müsste. Das ist ja sozusagen auch schon in der Ausschussarbeit offenbar geworden und es ist tatsächlich auch ein Problem. Trotzdem gibt es eine auch beschleunigte Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung, auch bei den Kommunen sowie in der Landesverwaltung auch. Und Sie wissen aber auch, dass das mit erheblichen Risiken verbunden ist. Sie kennen die Cyberangriffe auf Bestandteile der Verwaltung, auf Kreise und Städte unseres Landes, die sich immer mehr häufen. Und wir müssen auch konstatieren, dass es auch Attacken gibt auf die kritische Infrastruktur, und das halte ich für ein enormes Problem. Es gab den Cyberangriff auf den Bürgerservice in Schwerin und im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Sie wissen, dass hier Grundsteuern nicht eingezogen werden konnten und 3.000 Geschwindigkeitsverstöße nicht geahndet werden konnten. Ich will auch etwas Positives herausarbeiten: Insbesondere die Attacke auf eine Internetplattform der Landespolizei, die konnte durch das landeseigene DVZ Gott sei Dank abgewehrt werden. Was zeigt uns das aber? Dass wir hier insgesamt mehr machen müssen. Wir hatten eine sehr, sehr interessante Sachverständigenanhörung im Innenausschuss am 31. März. Und dort, wenn Sie aufmerksam zugehört haben, gab es Beispiele, die, ich sage mal, dazu geführt haben, dass man sagen könnte, also die öffentliche Verwaltung mit Blick auf IT-Sicherheit, da ist immer „Tag der offenen Tür“ zu den Serverräumen der Kommunen, und zwar 365 Tage im Jahr. So eindrucksvoll und so scharf ist das eben auch von Sachverständigen dargestellt worden. Das hat also mir persönlich wirklich Angst gemacht. Das ging dann so weit, dass also jemand einfach, einfach so in den Serverraum irgendwie hineingehen konnte und Datenschutz in gar keiner Art und Weise mehr gewährleistet ist. Das hat eben gezeigt, dass wir die Kommunen mitnehmen müssen auf diesem Digitalisierungsprozess und vor allem hier speziell in dem Prozess, dass wir eine erhöhte IT-Sicherheit einfach auch gewährleisten müssen. Und bisher steht das Land auf dem Standpunkt, dass die Kommunen hier sehr eigenständig, autark das für sich regeln müssen. Und ja, natürlich ist das ein Stück weit so, aber wir sind der Überzeugung, dass Mecklenburg-Vorpommern als Bundesland seinen Kommunen hier einfach stärker zur Seite stehen sollte. Und das ist sozusagen unser Petitum auch dieses Antrages. Wir haben ganz viele amtsangehörige Gemeinden, wir haben viele Ämter, wir haben die Städte und Gemeinden, und da es diesen Behörden im Zuge der Digitalisierung ermöglicht werden soll, auf ein einheitliches Netzwerk zurückzugreifen, kann sich ein Cyberangriff auf eine kommunale Behörde schnell zu einem landesweiten Sicherheitsproblem entwickeln. Jetzt hat man sich dazu durchgerungen – auf unser Drängen, immerhin endlich dazu bekannt –, die Ressourcen für IT und Digitalisierung in einem neuen Landesamt zu bündeln, das Zentrum für Digitalisierung, die Gründung, glaube ich, für den 01.01.2023. Da vorgesehen ist, die abschließende Kompetenz bei den einzelnen Kommunen aber zu belassen, wird hier aus unserer Sicht eher ein zahnloser Tiger etabliert, der weitere Kosten und einen höheren Verwaltungsaufwand verursacht, letztendlich aber nicht zu einem umfassenden Schutz der IT auf allen Verwaltungsebenen beiträgt. Ein Schutz vor Cyberangriffen kann nur gewährleistet werden, sofern die Kommunalverwaltungen über den gleichen Sicherheitsstand verfügen. Die Kommunen müssen zum Beispiel durch Workshops und feste Verbundstrukturen bei der Schulung des Personals sowie bei der Beratung über anzuschaffende IT-Ausstattung einfach besser unterstützt werden. Das ist im Moment nicht – aus unserer Sicht nicht – ausreichend oder nicht hinreichend der Fall. Meine Damen und Herren, für einen Schutz der IT-Sicherheit unserer Kommunen sind letztlich Finanzmittel in erheblichem Umfang bereitzustellen. Und ich kann hier schon mal ankündigen, dass wir hier entsprechende Vorschläge auch für den Haushalt unterbreiten werden. Und wenn Ihnen das Thema wichtig ist, dann sollten Sie diesen Vorschlägen auch Ihre Zustimmung erteilen. Einzelne Projekte wie der Warn- und Informationsdienst als Teil des Schwachstellenportals des CERT M-V werden den Kommunen zwar heute schon kostenlos zur Verfügung gestellt, um diese Maßnahmen allerdings fortzuführen und weiterentwickeln zu können, brauchen wir ein erhöhtes Budget des CERT Mecklenburg-Vorpommern. Mit den derzeit durch die Landesregierung bereitgestellten Mitteln kann weder eine fristgemäße Umsetzung des OZG noch ein effektiver Schutz der damit geschaffenen digitalen Infrastruktur gewährleistet werden. Und Sie werden wahrscheinlich sich mal wieder auf ein Argument – also zumindest gehe ich davon aus, dass das von Ihrer Seite kommen wird – kaprizieren, dass ja die CDU immer auch mal in Regierungsverantwortung war und wir auch den Innenminister gestellt haben. Ich möchte schon herausstellen, dass wir in der letzten Legislatur ja da Übereinkunft gehabt haben, dass wir das hier eigentlich beim damaligen zuständigen Minister konzentrieren wollten. Das Ergebnis kennen Sie, das Ministerium gibt es in der Form nicht mehr, und den Fortschritt erkennen Sie auch. Und ich möchte noch mal sehr deutlich machen, dass wir hier auch durch diesen russischen Angriffskrieg verstärkt auch russische Hackerangriffe konstatieren müssen, und insofern hat das Thema eine dringliche, auch vor dem Hintergrund der ganzen Medienberichterstattung über die Vorfälle der Cyberattacken hat das natürlich eine neue Relevanz erfahren und eine neue Aktualität. Es ist uns vor Augen geführt worden, wie wichtig das ist, dass wir auch die Verwaltung vor diesen Attacken einfach besser schützen, meine Damen und Herren. Und deswegen lade ich Sie herzlich ein, unserem Antrag zuzustimmen, und freue mich auf eine konstruktive Debatte. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
