Daniel Seiffert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte auch ich klarstellen, bereits die Antragsüberschrift ist völlig irreführend. Es gibt keine Windenergieanlagen in Naturschutzgebieten und niemand hat vor, daran etwas zu ändern. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Baugenehmigungen in Naturschutzgebieten sind selbst aus Gründen des übergeordneten Allgemeinwohls in Naturschutzgebieten unzulässig. Bei der Festlegung von Windeignungsgebieten auf Ebene der Regionalplanung wird zwischen harten und weichen Tabukriterien beziehungsweise Tabuzonen unterschieden. Harte Tabukriterien beziehungsweise -zonen sind Bereiche, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass diese Bereiche einer planerischen Entscheidung nicht zugänglich sind. Zu diesen essenziellen Ausschlussgebieten gehören unter anderem Schutzgebiete und geschützte Biotope nach dem Naturschutzrecht. Das sind Nationalparks, Naturschutzgebiete, die Schutzzonen I und II von Biosphärenreservaten, gesetzlich geschützte Biotope ab fünf Hektar Größe sowie europäische Vogelschutzgebiete, genau. Bestandteil des Osterpakets ist unter anderem eine umfassende Novelle des EEG, wir hatten ja schon mehrfach darüber geredet. Darin wird der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit dürfte auch im Baurecht eine neue Gewichtung und Abwägung zugunsten der erneuerbaren Energien erfolgen. Angesichts der aktuellen Entwicklungen mit vorgesehenem Ölembargo und drohendem Gasboykott ist der zügige Ausbau der Erneuerbaren der einzige richtige Weg für Mecklenburg-Vorpommern zu einer bezahlbaren und gesicherten Energieversorgung. Der Ausbau der erneuerbaren Energien liegt also definitiv im Interesse des übergeordneten Allgemeinwohls. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lediglich in der Planungsregion Rostock wurde die Fortschreibung des Kapitels Energie durch Landesverordnung am 15.03.2021 bisher für verbindlich erklärt. Daher gilt es nun, in den Planungsregionen Westmecklenburg, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern die Fortschreibung der Kapitel Energie auch endlich zügig abzuschließen. Dabei ist es hilfreich, dass sich zum Artenschutz, dem Spannungsfeld zwischen Klima- und Naturschutz, praktikable Lösungen abzeichnen. Für meine Fraktion möchte ich ganz klarstellen, unser Ziel ist und bleibt ein gesteuerter Ausbau von Windenergie in dafür ausgewiesenen Eignungsgebieten. Ein Ausweisungsstopp wäre angesichts der bevorstehenden Herausforderungen der blanke Irrsinn. Wir können den Antrag daher nur ablehnen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
