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Petra Federau

AfD 20.05.2022 Sitzungen 8/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Windenergieanlagen haben keine gesetzliche Versorgungsaufgabe. Kein Betreiber einer Windkraftanlage kann den Anforderungen der Netzsicherheit und -stabilität entsprechen. Dadurch stehen im Hintergrund ja bereits auch die grundlastfähigen Gaskraftwerke bereit, die als Sicherheit die Leistungslücke der Windkraftanlagen ausgleichen. Die neue Ampelregierung, angeführt von den GRÜNEN, hat sich vorgenommen, nun zwei Prozent, ... (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das Gefühl hat man. (Sebastian Ehlers, CDU: Ja, das stimmt, das …) Genau. (Heiterkeit bei Nadine Julitz, SPD, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ... hat sich vorgenommen, nun zwei Prozent der Fläche Deutschlands für die Windenergienutzung planerisch zu reservieren und gesetzlich verankern zu lassen. Ursächlich dafür ist letztendlich aber der kopflose Ausstieg aus der Kern- und Kohleenergie. Ausgewiesen sind bisher landesweit, bundesweit – Entschuldigung – 0,8 Prozent Landesfläche. Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dieses 2-Prozent-Ziel, dass eine Fläche von 464 Quadratkilometern – um es Ihnen einmal vor Augen zu führen, das sind 464 Millionen Quadratmeter – mit Windenergieanlagen zubetoniert werden soll. Diese Fläche steht nicht einfach so zur Verfügung, da viele Flächen aus unterschiedlichsten Gründen für die Errichtung von Windenergieanlagen untauglich sind. So ist beispielsweise die Forderung, festgelegte Mindestabstände zu Flughäfen zu verringern, nach unserer Ansicht ein gefährlicher Eingriff in die Sicherheit des Flugverkehrs. Werfen wir einen Blick in den Süden, nach Bayern. Ein Weg des geringsten Widerstands scheint für die Landesregierung die Reduzierung der Mindestabstände zur Wohnbebauung zu sein. Die 10H-Regel in Bayern war einmal vorbildlich, aber selbst die CSU hat diese Regel letzten Monat so aufgeweicht, dass sie de facto nur noch auf dem Papier besteht. In Bayern sollen nun Windenergieanlagen mit einer Höhe von 200 Metern nur noch 1.000 Meter von Wohnbebauung entfernt errichtet werden können. Das entspricht also einer Halbierung der bisherigen Mindestabstände. (Nikolaus Kramer, AfD: Absolute Frechheit!) Meine Damen und Herren, es ist einfach, den Bürgern Windenergieanlagen im Vorgarten zuzumuten, wenn man es sich selbst leisten kann, dort zu wohnen, wo es eben keine Windkraftanlagen gibt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig! – Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Windenergieanlagen machen Lärm, und der sollte nach der Richtlinie der Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahr 2018 durchschnittlich 40 Dezibel nicht überschreiten. In dem Bericht heißt es wörtlich: „Lärm von Windenergieanlagen oberhalb dieses Wertes ist mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden.“ Die Bürger in unserem Land erwarten zu Recht von der Politik, dass wir Lösungen finden, die auch ihre berechtigten Interessen berücksichtigen und auf breite Akzeptanz – wir haben es heute mehrfach erwähnt – stoßen. Wenn, wie nun geplant, die bisherigen Abstandsregelungen zur Wohnbebauung von ohnehin nur 1.000 Metern noch weiter unterschritten werden sollen, ist doch das, was vorhin gesagt wurde, nämlich, dass wir die Akzeptanz der Bürger brauchen, von vornherein eine leere Floskel gewesen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Deshalb, meine Damen und Herren, fordern wir, dass die bisherigen Mindestabstandsregelungen von 1.000 Metern zur Wohnbebauung auf keinen Fall zu unterschreiten sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, in meiner Kleinen Anfrage vom 27. Januar 2022 habe ich folgende Frage an die Landesregierung gestellt: „Welchen prozentualen Anteil haben das Land, die Kommunen und private Grundeigentümer an den Flächen“, auf denen in Mecklenburg-Vorpommern Windenergieanlagen betrieben werden? Darauf antwortete die Landesregierung in Drucksache 8/319: „Die abgefragten Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Ein prozentualer Anteil kann nicht benannt werden, da die Landesregierung keine Kenntnis hat, in welchem Gesamtumfang Windenergieanlagen Grund und Boden in Anspruch nehmen.“ Weiter heißt es in dieser Antwort der Landesregierung: „Der Landesregierung liegen keine vollständigen Angaben zum Flächenverbrauch durch in Betrieb genommene, vor Inbetriebnahme stehende oder im Genehmigungsverfahren befindliche Windenergieanlagen vor.“ Meine Damen und Herren, die Landesregierung will dieses 2-Prozent-Ziel umsetzen, hat aber keine Kenntnis vom aktuellen Flächenverbrauch durch Windenergieanlagen. Wonach klingt das in Ihren Ohren? Hat Mecklenburg-Vorpommern vielleicht diese zwei Prozent schon erreicht? Wir wissen es nicht, die Landesregierung angeblich auch nicht. Oder soll die konkrete Zahl einfach nicht genannt werden, weil dann in M-V eventuell keine weiteren Windparks mehr gebraucht werden? (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Denn wenn ich die zahlreichen Windparks sehe, könnte ich durchaus meinen, wir hätten diese zwei Prozent längst erreicht. Meine Damen und Herren, schauen wir weiter, was in anderen Bundesländern schon passiert. Da wird es vermutlich auch noch weiteren Widerstand statt Akzeptanz geben, denn am 11. Mai berichtete die Presse, dass die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg zwei Beschlüsse gefasst hat. Erstens soll das Widerspruchsrecht der Bürger gegen den Bau neuer Windparks abgeschafft werden, und zweitens möchte die Landesregierung 500 neue Windenergieanlagen in den Staatsfeldern bauen. Ich hege die große Befürchtung, dass dies auch in Mecklenburg-Vorpommern passieren könnte. Ich lese Ihnen jetzt ein kurzes Zitat vor: „Mecklenburg-Vorpommern ist mit 24,0 Prozent Bewaldung ein waldarmes Bundesland.“ In Bezug „auf seine Schutzfunktion entwickelt sich der Wald in Mecklenburg-Vorpommern sehr gut. Auf rund 52.000 Hektar Waldfläche findet keine Holznutzung statt, was rund 9 Prozent der Waldfläche des Landes entspricht. Auf weiteren 38.900 Hektar ist die Nutzung eingeschränkt, so dass sich das Ökosystem weitgehend ungestört entwickeln kann. Der Schutz wichtiger Lebensgrundlagen wie Boden und Wasser findet im Wald seinen Schwerpunkt. Laut Waldfunktionenkartierung liegen 14 Prozent der Waldfläche Mecklenburg-Vorpommerns in Wasserschutzgebieten, 27 Prozent sind als Bodenschutzwald ausgewiesen. … Als Erholungswald, also Wald mit einem besonderen Schwerpunkt in diesem Bereich, wurden in der aktuellen Waldfunktionenkartierung fast 30 Prozent des Waldes klassifiziert.“ Herr Minister Backhaus, der nicht mehr da ist, wird sich sicherlich an diese Worte erinnern, denn das waren seine im Waldzustandsbericht aus dem Jahr 2016. Wir hoffen sehr, dass Herr Backhaus und die SPD es damals ernst gemeint haben mit dem, was sie gesagt und geschrieben haben. Somit dürften Sie die Wälder unseres Bundeslandes auch auf keinen Fall für den Bau von Windenergieanlagen zur Verfügung stellen. Damit dieses auch Bestandskraft hat, ist dieses auch eine unserer Forderungen in diesem Antrag. Meine Damen und Herren, im Jahr 2020 betrug die Anzahl der installierten Windkraftanlagen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern nach den Angaben des Datenverkäufers Statista 1.656 Stück, im Jahr 2021 waren es noch 1.850. In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 8/312 erklärte die Landesregierung, die Anzahl der Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern betrage 1.756, eine Differenz von 94 Anlagen. Das Landesamt für Statistik beziffert die Anzahl der Windenergieanlagen auf 1.876 an Land und 231 Windkraftanlagen offshore in der Ostsee, eine Differenz von 120. Ich finde es spannend zu sehen, dass die Landesregierung, das Statistische Landesamt und der Datenanbieter Statista zu drei verschiedenen Ergebnissen kommen. (allgemeine Unruhe) Meine Damen und Herren, eine Windkraftanlage benötigt als Standfläche (Glocke der Vizepräsidentin) und für den geschotterten Zufahrtsweg eine Fläche von ungefähr 8.000 Quadratmetern, das heißt 0,8 Hektar, davon circa 5.000 Quadratmeter für Fundament, Kranstellflächen und für Nebenanlagen zuzüglich weitere 3.000 Quadratmeter für Zuwegungen. Wenn jetzt nach den Plänen der Landesregierung die Anzahl der Windenergieanlagen verdoppelt werden soll – und dafür kommen dann, wie in anderen Bundesländern schon geschehen, vermutlich auch unsere Wälder als mögliche Standorte in Betracht –, dann bedeutet das, dass auf Waldflächen gerechnet ungefähr 1.600 Hektar Wald gerodet werden müssten. Ich hoffe, Sie, Herr Wirtschaftsminister Meyer und Herr Landwirtschaftsminister Backhaus, können das ausschließen. Wenn ja, dann werden Sie das wichtige Anliegen unseres Antrages unterstützen und damit den Bürgern in Mecklenburg-Vorpommern öffentlich erklären, dass Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Biosphärenreservate in den heute bestehenden Grenzen nicht für den Neubau von Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine sehr geehrten Kollegen, wir erwarten selbstverständlich Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

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