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Daniel Seiffert

Die Linke 20.05.2022 Sitzungen 8/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Antrag wollen wir den Blick in die Zukunft richten. Anstatt uns immer wieder mit der Vergangenheit einer verfehlten Energiepolitik zu befassen, wollen und müssen wir all unsere Kraft dafür einsetzen, fossile durch erneuerbare Energien zu ersetzen und die Klimaschutzziele zu erreichen. Dabei müssen soziale Belange aber höher gewichtet werden als bisher. Wir wollen einen sozialökologischen Umbau. In der vergangenen Woche beriet der Bundestag das sogenannte Osterpaket, mit dem der Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich vorankommen soll. Minister Habeck umriss die Ziele: Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent gesenkt werden, die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien sollen bis 2030 auf 80 Prozent angehoben werden. Bis 2035 soll im Strombereich die Treibhausgasneutralität erreicht werden. Der Netzausbau soll diesen Anforderungen entsprechend neu ausgerichtet werden. Die Ausschreibungsmengen für Offshorewindenergie werden angehoben. Um diese Ziele zu erreichen, wurde mit dem Osterpaket ein Gesetzespaket vorgelegt. Hemmnisse sollen abgebaut und der Ausbau der Erneuerbaren erleichtert und gefördert werden. Dabei sollen die Menschen mitgenommen werden sowie Bürgerinnen und Bürger und Kommunen mehr profitieren. Wir brauchen dafür dringend bessere Rahmenbedingungen. Ein Teil davon wurde nun auf der Bundesebene auf den Weg gebracht. Der noch fehlende Teil soll mit dem sogenannten Sommerpaket die Grundlage für die Vorfahrt für erneuerbare Energien legen. Während Deutschland bis 2030 80 Prozent seiner Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen will, erzeugt Mecklenburg-Vorpommern bereits doppelt so viel Strom aus erneuerbaren Energien, als im Land verbraucht wird. Wir haben uns vorgenommen, dass Mecklenburg-Vorpommern bis 2035 rein rechnerisch den gesamten Energieverbrauch für Strom, Wärme und Mobilität aus erneuerbaren Quellen decken kann. Wir sind auf dem richtigen Weg und entschlossen, zügig voranzukommen. Wir setzen auf einen Energiemix aus Sonne, Wind, aber auch Geothermie und Biomasse aus Reststoffen sowie den Ausbau einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft. Das will das Land mit 100 Millionen Euro unterstützen. Die zu lange Dauer der Verfahren zur Aufstellung der regionalen Raumentwicklungsprogramme oder zur Anlagengenehmigung beziehungsweise beim Netzausbau werden seit Jahren kritisiert und verzögern den Ausbau erheblich, Klagen für Windenergie laufen. Wir hoffen, dass der gordische Knoten zwischen Arten- und Klimaschutz endlich ausgelöst werden kann. Die Einigung zwischen Bundesumwelt- und Bundesklimaministerium auf Eckpunkte eines beschleunigten Windkraftausbaus an Land bei hohen Naturschutzstandards trägt hoffentlich dazu bei, die Verfahren zu beschleunigen. Durch standardisierte bundeseinheitliche Bewertung von Gefahren für Vögel und Fledermäuse werden Verfahren entschlackt, vereinfacht und nachvollziehbar. Weitere Verfahrenserleichterungen sind vorgesehen. Die Praxis wird zeigen, wie sie wirken. Ich will auf soziale Aspekte eingehen. Mit der künftigen Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Energie- und Klimafonds werden Endverbraucherinnen entlastet und die Ungerechtigkeit der Industrierabatte beendet. Diese Maßnahme verpufft leider aufgrund der aktuellen Kostenentwicklung. Eine große Ungerechtigkeit ist aber nach wie vor, sind aber nach wie vor die hohen Netzentgelte im ländlichen Raum. Eine Netzentgeltreform ist zwingend notwendig, damit nicht gerade die Strompreise weiterhin am höchsten sind, wo der Strom erzeugt wird. Wir brauchen die nötige Akzeptanz beim notwendigen Ausbau der Windenergie. Unlängst urteilte das Bundesverfassungsgericht über die Klage des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Es ist eine gute Nachricht, dass die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen im unmittelbaren Umfeld von Windenergieanlagen an deren Erträgen nicht nur rechtens, sondern sogar nachahmenswert ist. Ein Nachteilsausgleich ist für die Akzeptanz des erforderlichen Ausbaus der erneuerbaren Energien unerlässlich. Das Urteil muss Anlass sein, die bislang lediglich in Mecklenburg-Vorpommern geregelte verbindliche Beteiligung auch bundesweit einzuführen. Die bisherige Freiwilligkeit muss auch abgelöst werden und einer bundeseinheitlichen Regelung weichen. Da macht es aus unserer Sicht keinen Sinn, an unserem Gesetz gleich wieder Veränderungen vorzunehmen, womit ich zu den Änderungsanträgen der GRÜNEN komme. Wir haben bewusst in diesem und vorherigen Anträgen keine starren Vorgaben gemacht. Wir wollen den bevorstehenden Beteiligungsprozess zum Klimaschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht vorwegnehmen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was wäre es denn für ein Signal, wenn wir zum Beispiel jetzt alle knapp 800 Kommunen unseres Landes zu einer Wärmeplanung verpflichten?! Mal abgesehen vom Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und Fragen der Konnexität wäre das ganz schlechter Stil und würde den Beteiligungsprozess von vornherein vergiften. Wir wollen aber Akzeptanz und zu einer miteinander abgestimmten Lösung kommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Daher werden wir den Änderungsanträgen nicht zustimmen. – Vielen Dank!

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