Dr. Sylva Rahm-Präger
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Aufgrund des vorliegenden Antrags der Fraktion der FDP habe ich mich – und das gebe ich wirklich gerne zu und dafür bin ich diesem Antrag fast dankbar – das erste Mal gründlich und umfänglich mit dem Wolf in unseren östlichen Bundesländern und in Niedersachsen auseinandergesetzt. Das habe ich bisher ehrlich gesagt überhaupt noch nicht gemacht. Dazu habe ich mir natürlich neben den aktuellen Unterlagen die Plenarprotokolle zu diesem Thema seit dem Jahr 2017 durchgelesen. (Thore Stein, AfD: Warum nicht 16? Da haben wir schon angefangen.) Der Wolf im Landtag: 19. Sitzung, 7. Wahlperiode, 27.09.2017, (Zurufe von Thore Stein, AfD, und Torsten Renz, CDU) ein Antrag von CDU und SPD: „Praxistauglichen Umgang mit dem Wolf ermöglichen“. Es war eine weitestgehend sachliche Debatte, soweit ich das in den Protokollen entnehmen konnte, um Weidetierbestände, vier dokumentierte Wolfsangriffe auf Rinder und einen nicht verhandelbaren Schutzstatus des Wolfs bis zu seinem wissenschaftlich nachgewiesenen guten Erhaltungszustand in Deutschland und Europa. Es ging um Schutzzäune für Tierhalter, welche noch unter die De-minimis-Regel fielen, also nur bis zu einem völlig unzureichenden Betrag von 15.000 Euro bezuschusst werden konnten, und es ging um die Frage, wann ein Wolf ein Problemwolf ist und entnommen beziehungsweise geschossen werden darf. Diese Fragen stellten sich nach einem Übergriff eines Problemrüden in Niendorf und Rambin. Es ging um Fachkompetenz, um gemeinsames Management von Bauernverband, Landesjagdverband, Umwelt- und Naturschutzverbänden, um Mensch, Weidetierhaltung und Wolf in ein tragbares Gleichgewicht zu bekommen. Es ging auch darum, geeignete Maßnahmen zur Vergrämung von Wölfen zu definieren und zu ermöglichen. Der Wolf im Landtag: 50. Sitzung, 7. Wahlperiode, 22.11.2018, Antrag der Fraktion der Freien Wähler: „Neuregelung beim Umgang mit dem Wolf“. Die Einbringung durch den Abgeordneten Ralf Borschke hat mich einigermaßen erschüttert. Sie war polemisch, ohne Fundament, der Wolf als Gefahr für Menschenleben, vor allem für Kinder. Hier wurde bewusst auf die Ängste mit dem Menschen gesetzt. In der darauffolgenden Debatte gab es naturgemäß wenig neue Erkenntnisse. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD: Ja, diese Freien Wähler waren sehr radikal, ja, stimmt. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Die Landesregierung hatte aber zwischenzeitlich gehandelt und eine hundertprozentige Kostenerstattung für den Herdenschutz für Weidetiere auf den Weg gebracht. Und es hat sich eine deutsch-polnische Arbeitsgruppe gegründet, welche sich auf ein gemeinsames Management und Monitoring des baltisch-ostpolnischen und des zentraleuropäischen Tieflandwolfsbestandes verständigt hat. Der Wolf im Landtag: 98. Sitzung, 7. Wahlperiode, 24. September 2020, Aussprache „Zukunft der Weidetierhaltung in M-V sichern“. Insgesamt spielte der Wolf in der Debatte eine untergeordnete Rolle, jedoch wurde herausgearbeitet, dass eine rechtssichere Regulierung der Wolfspopulation aufgrund des nicht geklärten Erhaltungszustandes in Deutschland nicht möglich ist. (Thore Stein, AfD: Wollen Sie auch noch zum Antrag kommen, Frau Rahm-Präger, oder …?!) Es handelt sich nach wie vor um geltendes EU-Recht. Eine Weidetierprämie wäre für die Tierhalter von viel größerem Wert als die Regulierung der Population des Wolfes. Das letzte Beispiel, der Wolf im Landtag: 110. Sitzung, 7. Wahlperiode, 27. Januar 2021, Antrag der AfD „Weidetierhaltung zukunftssicher machen“. (Nikolaus Kramer, AfD: Das war ein sehr guter Antrag.) In der Einbringung Zahlen aus der Bundesstatistik und die Gefahr für die Weidetiere, die auch berechtigt ist, (Thore Stein, AfD: Ja.) in der Debatte nichts Neues, aber in der Debatte nichts Neues, abgesehen von den durch Minister Backhaus genannten und bereitgestellten Mitteln in Höhe von 1,3 Millionen Euro für präventive Maßnahmen für die Weidetierhalter, also für Zäune und Herdenschutz und Herdenschutzhunde. Klarheit über den Erhaltungszustand der Wolfspopulation gab es noch immer nicht, somit auch keine Möglichkeit der Bestandsregulierung. Die Weidetierprämie stand wieder im Raum, da es von der amtierenden Bundesministerin Klöckner versäumt wurde, sie termingerecht bei der EU einzureichen, die Wolfsinformationsseite des Landes wurde überarbeitet und der „Managementplan Wolf“ des Landes M-V befand sich in der Überarbeitung. Zusammenfassend kann man sagen, dass seitens der Landesregierung und diesbezüglich vor allem seitens des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt alle Aufgaben entsprechend den Erfordernissen erledigt wurden, der Wolfsmanagementplan wurde im August 2021 in überarbeiteter Form vorgelegt. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Uns liegt nun ein Antrag der FDP-Fraktion vor. (Thore Stein, AfD: Na endlich!) Dieser Antrag scheint ehrlich gesagt ein klein wenig aus der Zeit gefallen zu sein, (Thore Stein, AfD: Was?!) wenn man sich den Ursprung des Antrages ansieht, der im Februar 2019 von der FDP im Niedersächsischen Landtag eingebracht wurde. Aber dann versteht man das etwas besser. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch nicht die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, welche 2020 in Kraft getreten ist. Der Minister hat bereits darauf hingewiesen, dass mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes Wölfe getötet werden können, wenn dieses zur Abwendung ernster land-, forst-, fischereiwirtschaftlicher oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden führt. Bitte lesen Sie das nach im Paragrafen 25 in Verbindung mit 45a! Ich bitte auch, auf die Debatte zu achten, denn es ist ein Unterschied, ob der Schaden „erheblich“ oder „ernst“ ist. Ich zitiere: „… zentraler Inhalt der Gesetzesnovelle ist die Klarstellung, dass kein Schaden im Sinne einer Existenzgefährdung vorliegen muss, damit eine Abschussgenehmigung für einen Wolf erteilt werden kann, sondern es genügt ein ‚ernster‘ wirtschaftlicher Schaden.“ Sie bleiben in Ihrem Antrag hinter den bereits bestehenden Gesetzesregelungen zurück. Selbst Hobbyhalter, welche ihre Tiere ausreichend geschützt haben, sind von dieser Regelung erfasst. Aber eines ist unumstritten: Der Wolf ist nach wie vor eine geschützte Art und darf nur in Ausnahmefällen getötet werden, also als sogenannter Problemwolf. Ihre hier angeregte Wolfsverordnung würde keinen zusätzlichen Nutzen bringen. Ihre Forderung nach der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht hat Frau Schlupp in dem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD im Jahr 2017 in der Einbringung ausreichend kommentiert. Jagdrecht würde bei noch nicht erreichtem guten Erhaltungszustand ganzjährigen Schutz bedeuten und die Jäger hätten die Hegepflicht. Weitere Wiederholungen erspare ich mir an dieser Stelle. Eine rechtssichere Regulierung des Wolfsbestandes ist derzeit aufgrund des noch immer nicht geklärten oder ungeklärten guten Erhaltungszustandes der Population nicht möglich. (Thore Stein, AfD: Hab ich Ihnen doch eben vorgelesen.) Ist dieser Erhaltungszustand definiert, dann werden wir eine kontrollierte Regulierung des Bestandes im Landesjagdgesetz verankern und umsetzen. Nach Paragraf 10 des Landesjagdgesetzes M-V sind die Hegegemeinschaften für die Anpassung der Wildbestände an ihren Lebensraum, die Abstimmung von Hegemaßnahmen und die Erstellung der Gesamtabschussplanvorschläge und Einzelabschusspläne zuständig. Und nach Paragraf 21 des Landesjagdgesetzes M-V sind die Abschusspläne nach Wildart, Alter und Geschlecht zu erstellen und nach Wirkbereich zu untersetzen. Der Gesetzesrahmen gibt prinzipiell die Einordnung der Tierart Wolf in das bestehende Recht her, aber ich wiederhole, noch ist der gute Erhaltungszustand des Wolfes nicht festgestellt. (Thore Stein, AfD: Ja, und wer stellt den fest?) Und noch einmal zurück zum Bundesnaturschutzgesetz: Um den Paragrafen 45a Bundesnaturschutzgesetz weiter zu untersetzen, wurde der „Praxisleitfaden Wolf“ zur Entnahme von Wölfen unter maßgeblicher Mitarbeit unseres Bundeslandes erarbeitet und von den anderen Bundesländern angenommen. Sicherlich, es ist ein komplexes Verfahren, 59 Seiten, das gebe ich zu, aufwendig, hoher Verwaltungsaufwand, auch das würde ich unterschreiben, aber wir wollen die bestmögliche Sicherheit im urbanen Raum mit den Wölfen in unserem Bundesland hinbekommen. (Thore Stein, AfD: Im urbanen Raum?) Dazu gehört, dass wir uns dafür eingesetzt haben, dass laufende Betriebsausgaben zum Schutz von Schäden durch den Wolf bezahlt werden. Dieser Titel ist im Haushalt mit 1,3 Millionen Euro ausgestattet. Für die nächste Zeit, also für das Jahr 2022 sind insgesamt 2,91 Millionen Euro für das Verfahren, die Erstattung von Schäden durch den Wolf, für den Schutz oder Bau von Weidezäunen und für Sonstiges, auch für Monitoringmaßnahmen geplant. Ja, es ist viel Geld, aber wir tragen Verantwortung für den Artenschutz und es ist gut, dass uns das Landwirtschaftssondervermögen die Option bietet, eventuell Mittel für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Art Wolf zu verwenden. Wir werden weiter daran arbeiten müssen, wie wir diese Koexistenz Mensch/Vieh/Wolf verbessern können. Vergangene Woche war ein Artikel über das Besendern von Wölfen im Pressespiegel. Ja, warum nicht auch so etwas nutzen? Selbst in Afrika werden Löwen besendert, die dann die Bauern rechtzeitig warnen, um ihre Tiere zu schützen. (Thore Stein, AfD: Nein, die Schafe sollen besendert werden.) Ihr Antrag ist nicht geeignet, bessere Lösungen auf fachlicher und sachlicher Ebene zu finden, deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Um noch einmal auf Niedersachsen zurückzukommen: Also gegen die vom 20.11.2020 erlassene Wolfsverordnung, gegen diese Wolfsverordnung wurde in Brüssel Klage eingereicht und der Ausgang ist noch offen. – Ja, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
