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Daniel Seiffert

Die Linke 19.05.2022 Sitzungen 8/23

Der Wolf genießt in Deutschland einen hohen Schutzstatus. Doch nicht allein das deutsche Recht schützt die Tiere, auch auf europäischer und internationaler Ebene steht der Wolf unter besonderem Schutz. Deutschland ist demnach zur Fürsorge für den Wolf verpflichtet. Und damit komme ich zum vorliegenden Antrag. Was Sie, meine Damen und Herren der FDP-Fraktion, hier in Antragsform vorgelegt haben, hat mit Tierschutz und Fürsorgepflicht nichts zu tun. Es geht genau in die gegensätzliche Richtung. Es ist ein Ausdruck des alten biblischen Denkens, dass der Mensch sich die Erde untertan machen soll. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Fraktion wird Ihre Aufforderung zum Rechtsbruch an diese Landesregierung nicht mittragen, denn nichts anderes steht in Ihrem Antrag. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) Sie wollen – frei zitiert – zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden von Weidetierhaltern und zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt allgemein zulassen, dass Wölfe abweichend vom Bundesnaturschutzgesetz abgeschossen werden dürfen – abweichend vom Bundesnaturschutzgesetz! (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Wenn man sich diese Forderung genauer durchdenkt, bedeutet dies sogar, dass die FDP dem Wolf abspricht, Teil der natürlich vorkommenden Tiere zu sein. Und was Sie mit Vergrämungsmaßnahmen in Ihrem Antrag umschreiben, wird auch nicht klar. Vergrämen könnte man auch, indem die Tiere nicht getötet, aber sehr wohl verletzt werden – ein Verstoß gegen den Tierschutz. Alles andere, was Sie nach Punkt 2 a) und b), also nach Punkt 2. a) und b) aufführen, ist bestehende Gesetzeslage, schwächt die oben genannten Punkte aber keinesfalls ab. Versetzen Sie sich mal in die Lage eines zur Jagd Berechtigten! Wer soll – per Landesverordnung legitimiert – einen Verstoß gegen Bundesrecht riskieren? ich glaube, hier tun Sie allen Seiten keinen Gefallen. In der Begründung schreiben Sie, ich zitiere: „Dementsprechend muss, solange die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes beim Wolf noch nicht erfolgt ist, eine Übergangsregelung gefunden werden.“ Da stimme ich Ihnen zu. Die Übergangslösung kann aber nicht in rechtswidrigem Handeln bestehen. Ich fasse daher zusammen: Dieser Antrag ist ungeeignet, weil ungenau, und fordert die Landesregierung zum Rechtsbruch auf und ist deshalb auf keinen Fall zustimmungsfähig. Meine Fraktion lehnt diesen Vorstoß ab. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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