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Beate Schlupp

CDU 19.05.2022 Sitzungen 8/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte es halten wie Frau van Baal, denn auch ich habe mich etwas über die vorzeitige Presseerklärung gewundert. Allerdings hat Frau van Baal ja bloß den Anfang zitiert. Mir geht es eigentlich um das, was dann danach kommt, und deswegen erlaube ich mir, die Passage noch mal zu zitieren: „Kaum wieder im Landtag vertreten, stimmt die FDP in das Geheul ein, dass bereits in der vergangenen Legislaturperiode CDU und AfD angestimmt haben“ – Zitat –: „‚Schießt den Wolf tot – das ist doch ganz einfach‘.“ Zitatende. An dieser Stelle frage ich, wann ich oder ein Vertreter meiner Fraktion ein solches Zitat zum Besten gegeben haben. Das möchte ich gerne wissen! (Minister Dr. Till Backhaus: Die AfD.) Es steht „CDU und AfD“! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und das weise ich hiermit zurück. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Außerdem, außerdem steht da der Wolf mit zwei „f“. Eigentlich hätte ich gedacht, das ist ein Schreibfehler. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Vielleicht hat er ja einen anderen gemeint?!) Nachdem ich aber Herrn Barlen zugehört habe, dass man immer überlegen soll, welche Strategie steht dahinter, (Heiterkeit bei Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erkläre ich für meine Fraktion, dass die CDU nie einen Menschen mit dem Nachnamen Wolf, egal, ob er ein Doppel-F hat oder ein F, zum Abschuss freigeben wird. (Heiterkeit und Zuruf von Thore Stein, AfD) Dann haben wir ja hoffentlich alles geklärt und alle Vorsorge getroffen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ein Satz kommt dann, dem ich zustimme: „Aber“ so „einfach ist es eben nicht.“ Das ist es nicht. Worum es uns geht, ist, dass es nicht so schwierig gemacht wird oder auch unmöglich gemacht wird. Und jetzt komme ich auch zum Antrag der Fraktion der FDP und ich muss sagen, ich freue mich, dass die FDP uns heute diesen Antrag vorgelegt hat und damit einen Finger in die Wunde legt, die mich seit Jahren schmerzt, denn entgegen der Aussagen beim erstmaligen Auftauchen eines Wolfes in Mecklenburg-Vorpommern sowohl zu seiner Ausbreitungsgeschwindigkeit, seiner Habitatwahl, zum Beutespektrum und zum Verhalten gegenüber dem Menschen als auch zum notwendigen Aufwand für den Herdenschutz ist heute in den betroffenen Regionen zu verzeichnen, dass Einwohner, Nutztierhalter und Jäger mit erheblichen Problemen konfrontiert sind. Zunehmende Übergriffe auf Nutztiere, das Auftreten von Wölfen innerhalb von Ortschaften und die Annäherung gegenüber Menschen sorgen für erhebliche Belastungen und Ängste vor Ort. Und da frage ich: Was ist aus dem Versprechen geworden, dass umgehend gehandelt würde, wenn sich der Wolf Ortschaften oder Menschen nähert? Obwohl, am Anfang war es ja ausgeschlossen, der Wolf ist ja so scheu. Was haben Sie, Herr Dr. Backhaus, den Menschen in Feldberg angeboten, nachdem ein Wolf einem Mädchen auf einem Fahrrad über eine längere Strecke gefolgt ist? Ich habe vernommen, eine Arbeitsgruppe. Welche Antwort haben die Bürgermeisterin aus Feldberg und der Bürgermeister aus Woldegk auf ihren Hilferuf hin erhalten? Eine Arbeitsgruppe. Sehr geehrte Damen und Herren, 49 Wolfsrudel in Brandenburg, 19 Rudel in Mecklenburg-Vorpommern und zusätzliche Einzeltiere und Paare – das sind mehr Wölfe als in Skandinavien. Aber offensichtlich gilt dort und auch in Frankreich ein anderes europäisches Recht. Dort kann in den Bestand eingegriffen werden, in Deutschland nicht. Aber es ist meine feste Überzeugung, dass auch Deutschland über kurz oder lang die Möglichkeiten der FFH-Richtlinie ausschöpfen muss, damit die aus dem strengen Schutzstatus resultierenden Konflikte bei Bedarf wirksam abgemildert werden können. Darüber hinaus müssen der strenge Schutzstatus hinterfragt und der Erhaltungszustand des Wolfes realistisch beurteilt werden. Der Wolf ist aufgrund der gestiegenen Population in weiten Teilen Europas nicht mehr vom Aussterben bedroht. So hat die Weltnaturschutzunion IUCN den Wolf mit europaweit mittlerweile mehr als 17.000 Exemplaren in ihrer unverbindlichen Roten Liste als „nicht gefährdet“ eingestuft. Das Bundesamt für Naturschutz hingegen führt den Wolf weiterhin als „gefährdet“ und mit „ungünstigem Erhaltungszustand“ auf seiner Liste. Das hatte die ehemalige Bundesumweltministerin Schulze wider besseres Wissen damals auch an die Europäische Kommission gemeldet. Außerdem wäre es für die Feststellung des Erhaltungszustandes sinnvoll, entgegen der jetzigen Praxis auf die stark übergreifende Gesamtpopulation des Wolfs abzustellen und damit eine neue Bezugsgröße für den Populationsbegriff zu finden. Gleichzeitig müssen auch die Erfahrungen der europäischen Nachbarn stärker einbezogen und ein staatenübergreifendes Monitoring etabliert werden. Die Auswertung genetischer Analysen ist dabei die entscheidende Voraussetzung zur Beurteilung des Erhaltungszustandes einer Art, der Populationsabgrenzung, der Bestimmung des Inzuchtkoeffizienten innerhalb einer Population und nicht zuletzt der Individualisierung einzelner Tiere oder Gruppen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass die Genanalysen, die bei Rissvorfällen erstellt werden, nicht öffentlich zugänglich sind. Wer mag es da betroffenen Tierhaltern verdenken, wenn sie von Intransparenz und Vertuschung sprechen? Und da hilft auch der viel gerühmte „Leitfaden Wolf“ nicht weiter. Die Bürokratie, die notwendig ist, um einen Wolf als Problemwolf zu identifizieren, und das sprichwörtliche Papier, das zu beschreiben ist und beschrieben werden muss, sind allenfalls geeignet, den Wolf durch Verlesen der Vielzahl seiner Sünden in den Tiefschlaf zu versetzen. Spätestens seit den Erfahrungen – und hier komme ich auch auf das Beispiel – mit GW 924m, mit dem ich mich schon vor zwei Jahren hier im Landtag beschäftigt habe, wissen wir doch, dass Abschussgenehmigungen für definierte Wölfe nur schwer umzusetzen sind. Für GW 924m gab es in einem definierten Bereich Schleswig-Holsteins eine Abschussgenehmigung mit allen damit verbundenen praktischen Hindernissen. Er besuchte dann Mecklenburg-Vorpommern und verschwand so schnell wieder, dass keiner der besuchten zuständigen Landkreise eine Abschussgenehmigung überhaupt prüfen konnte, um dann – und das ist das Ende der Geschichte – in Niedersachsen überfahren zu werden, und das im Übrigen knapp eineinhalb Monate nach meinen Ausführungen hier im Landtag genau zu der Problematik „Abschussgenehmigung am Beispiel von GW 924m“. In meiner Rede hatte ich schon vorhergesagt, dass GW 924m sicher an Altersschwäche oder infolge eines Verkehrsunfalls versterben werde, aber nicht in Umsetzung der erteilten Abschussgenehmigung. Und ich konnte das nicht voraussagen, weil ich über eine Glaskugel verfüge – dann wäre ich wahrscheinlich nicht hier, (Thore Stein, AfD: Aber ein Auto.) sondern irgendwo, aber irgendwo mit meinem Lottogewinn in der Karibik –, sondern einfach, weil die Erfahrung das lehrt. Und vor diesem Hintergrund möchte ich hier mal appellieren, wir haben keine Zeit mehr für derartige Experimente. In meinem Wahlkreis gibt es Bereiche, zum Beispiel im Randowbruch, die wegen der ständigen Präsenz des Wolfes vornehmlich von älteren Menschen schon bei Tag nicht mehr betreten werden. Es vergeht kein Außentermin, bei dem ich nicht von Problemen mit Wölfen höre. Viele Betroffene haben das Vertrauen in die Politik bereits verloren und es werden immer mehr. Tierhalter geben auf, mit allen Folgen für die Offenhaltung der Landschaft. Wir müssen deshalb jetzt mit einem Wolfsmanagement beginnen, das diesen Namen auch verdient, denn Management ist per Definition die Koordination von Aktivitäten mit dem Zweck, vorgegebene Ziele zu erreichen. Wenn der Zweck des Wolfsmanagements in der Minimierung der Konflikte zwischen Mensch und Wolf besteht, dann wurde dieser Zweck in den vergangenen Jahren deutlich verfehlt. Prävention zu betreiben, zu beobachten und zu entschädigen, reicht offensichtlich nicht aus. Das bedeutet, die Aktivitäten müssen ausgeweitet werden. Meine Fraktion fordert deshalb seit Jahren die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht, die Festlegung von Obergrenzen, die Festlegung von wolfsfreien Zonen, wie Schweden es macht zum Schutz der Rentiere, Möglichkeiten der rechtskonformen Entnahme, die Veröffentlichung der Ergebnisse der Rissgutachten, die hundertprozentige Entschädigung von Nutztierhaltern. Es gibt also gute Gründe, uns im zuständigen Ausschuss mit dem Thema und dem Antrag der FDP zu beschäftigen, und von daher beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung in der Hoffnung, dass auch für die Antragsteller eine Überweisung vorstellbar ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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