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Michael Noetzel

Die Linke 19.05.2022 Sitzungen 8/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 29. April dieses Jahres wusste „Der Spiegel“ Folgendes zu berichten, ich zitiere: „Regierung verweigert Einblick in brisantes Gutachten zu Nord Stream 2“. „Das Wirtschaftsministerium hält ein Gutachten der Vorgängerregierung zur umstrittenen Ostseepipeline unter Verschluss. Die Begründung ist bemerkenswert.“ Zitatende. Nun, die Begründungen sind Geheimhaltungs-, Vertraulichkeitspflichten, und bemerkenswert ist dies nur deshalb, meine Damen und Herren, weil es der grüne Bundeswirtschaftsminister ist, der das Gutachten zurückhält. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Es soll brisant sein und ein positives Votum zur Pipeline enthalten, etwas, was dem grünen Minister nicht gefallen dürfte. (Jens-Holger Schneider, AfD: Tja!) Und jetzt frage ich Sie: Laufen die Schredder im BMI heiß? Sind sie sogar schon abgekühlt? Nein, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) natürlich nicht! Ich zumindest gehe nicht davon aus. (Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wäre bei einem unionsgeführten Bundesministerium natürlich anders. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Heiterkeit bei Henning Foerster, DIE LINKE) Und ich finde daher, dass sich die CDU bei diesem Thema sehr zurückhalten sollte. Aber vielleicht gilt auch hier: Was ich selber denk und tu, das trau ich auch den andern zu. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ich gehe nicht davon aus, dass die Bündnisgrünen auf Bundesebene ein Löschmoratorium beantragt haben. Oder habe ich Sie gerade missverstanden, haben Sie ein Löschmoratorium beantragt auf Bundesebene? (Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da haben wir als Landtagsfraktion keine Kompetenz.) Ja, aber … Nee, haben Sie nicht. Ich habe die Bündnisgrünen angesprochen. Ich habe Sie als Partei angesprochen. Ich habe Sie als Partei angesprochen, nicht als Fraktion. Aber warum auch, warum auch, es gibt überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass das notwendig wäre. In vielen Beiträgen der letzten Tage war von Demokratiegefährdung, Vertrauensverlust in die demokratischen Institutionen und Ähnliches zu lesen und zu hören. In der Antragsbegründung heißt es, und Sie haben es, glaube ich, heute schon erwähnt: „Jegliches Verwaltungshandeln ist dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung verpflichtet, der wiederum auf dem Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes … beruht.“ Das ist richtig. Und ich habe nicht ein Argument gehört, das Ihre Vorwürfe – und es sind nur Vorwürfe – in irgendeiner Art und Weise rechtfertigt. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der Begründung gibt es nicht einen Punkt, der darauf hinweist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung gegen das Rechtsstaatsprinzip und den Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung verstoßen. Und ja, und ja, ich gehe fest davon aus, dass von all dem Dreck, den Sie werfen, irgendetwas hängenbleibt und unsere Demokratie beschädigt, weil Sie um des eigenen persönlichen und politischen Vorteils willen das Vertrauen der Menschen in demokratische und politische Institutionen in demagogischer Art und Weise zerstören. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Nicht nur, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) nicht nur, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Unglaublich! Mann, Mann, Mann!) nicht nur, weil Sie den Eindruck erwecken, dass hier rechtsstaatswidrig gehandelt wird, sondern weil Sie diesen Eindruck, ob der geringen Reaktion zwar nicht in der geneigten Presse, aber in der Bevölkerung, noch verstärken, indem Sie ebenfalls ohne Belege und in ehrenrühriger Weise von Korruption sprechen. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Das Thema „Energiesicherheit, Energieabhängigkeit und wirtschaftliche Interessen von Staaten, Unternehmen und Politik“ ist so sensibel, kompliziert und vielschichtig, dass ich mir da eine sachlichere Diskussion wünschen würde. (Franz-Robert Liskow, CDU, und Marc Reinhardt, CDU: Wir auch.) Dann könnten wir auch in Ruhe darüber reden, warum die GRÜNEN zum Beispiel Ölbohrungen im Natur- und Landschaftsschutzgebiet Wattenmeer durch den Ölkonzern Wintershall Dea, einem Finanzier der Nord-Stream-2- Pipeline, unterstützen. Aber so denke ich einfach, weil ich es so unglaublich finde: Da wird schon viel Geld in vielen Strömen fließen. Das ist unsachlich von mir, (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach?!) aber es ist genau Ihr Stil. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Aber zurück zum Antrag. Ja, es gab derartige Löschmoratorien in Bundestags-PUAs, es gab aber auch ablehnende Entscheidungen, zum Beispiel in Bezug auf Afghanistan. Auch die Löschung von Daten durch den CSU-Minister Scheuer und die CDU-Ministerin von der Leyen führte zu Diskussionen, geschadet hat es beiden nicht. Aber was sind schon 500 Millionen Schaden für den Steuerzahler! Ein Löschmoratorium wurde zum Beispiel im Zusammenhang mit dem NSU erlassen. Im Bundesamt für Verfassungsschutz sind Akten zum NSU-Komplex rechtswidrig geschreddert worden. Da hätte wohl aber trotzdem auch ein Löschmoratorium nicht geholfen. Dies geschah übrigens nur wenige Tage, bevor der damalige Ermittlungsbeauftragte, Herr Heintschel-Heinegg, der uns auch hier im PUA NSU unterstützt, im BfV nach Akten im NSU-Komplex suchen sollte. Entsprechende Löschmoratorien wurden auch hier im Innenministerium zum Beispiel erlassen und umgesetzt. Aber drei Sachen dazu: Erstens. Der Minister hat auch darauf hingewiesen, der NSU hat sich 2011 selbst enttarnt, war aber seit 1997 untergetaucht. Das bedeutet, dass sehr viele Akten bereits den Löschfristen unterlagen oder darunter zu fallen drohten. Das ist vorliegend nicht der Fall. Zweitens. Auch das möchte ich gerne erwähnen, auch wenn es nicht ganz sachlich ist, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) bei uns hier im Land gab es das Löschmoratorium nur im Bereich des Innenministeriums, nicht aber zum Beispiel im Justizministerium. Und da sich Ihre ehemalige Fraktion der Bündnisgrünen in der vorvergangenen Legislaturperiode geweigert hat, unseren Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses einzusetzen, (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, so nennen Sie das?!) übrigens unter dem Argument, dies personell nicht leisten zu können, was ein Hohn ist angesichts der Vielzahl an PUAs, an denen Sie bereits beschäftigt sind … (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und es wurden im Justizressort relevante Akten aus den 1990er-Jahren gelöscht und standen dem Ausschuss nicht mehr zur Verfügung, was sehr bedauerlich ist tatsächlich. Aber auch hier, die Fristen waren einfach dran, und niemand hat, soweit bekannt, Akten in diesem Bereich willentlich oder wissentlich früher gelöscht. Und drittens. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat am 23.03.2022 eine Entschließung verabschiedet und versucht, das parlamentarische Informationsinteresse mit den Grundrechten der betroffenen Personen, insbesondere derer, die nicht in Bezug zum Untersuchungsauftrag stehen, abzuwägen. 2022! Die Entschließung betont dabei, dass durch ein Löschmoratorium ganz erheblich in die Grundrechte der Personen eingegriffen wird. Und wir diskutieren das auch ständig im NSU-PUA. Früher war Ihnen der Schutz von Grundrechten und der Datenschutz sehr wichtig, aber hier kein Wort. Dabei gehe ich davon aus, dass Ihnen diese Entschließung bekannt ist. Noch einmal ganz deutlich: Das Ansinnen eines Löschmoratoriums ist prinzipiell nachvollziehbar und legitim, aber eine nicht verschwundene Akte ist eine nicht nicht verschwundene Akte, und es ist auch keine gelöschte Akte und es ist auch keine fast gelöschte Akte. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Durch Ihre unsachliche Diskussion, die radikalen Anschuldigungen und anlasslosen Vorwürfe sehen wir uns jedoch veranlasst, ein Signal zu senden, dass wir als Koalitionspartner den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung vertrauen und unseren Ministerinnen und Ministern vertrauen, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann stimmen Sie also zu?) dass auch die Bürgerinnen und Bürger in die Rechtsstaatlichkeit der Institution und Verwaltung vertrauen können und daher ein grundsätzlicher Misstrauensantrag ins Blaue hinein in der vorliegenden Form nicht unsere Zustimmung finden kann. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Michael Noetzel Protokoll ↗