Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Gestern hat der Landtag auf Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die vielen offenen Fragen zu diesem Komplex zu beantworten. Doch es braucht wesentlich mehr. Damit der Untersuchungsausschuss seine Arbeit machen kann, hält es meine Fraktion für unabdingbar, dass umgehend sämtliche Akten mit Bezug zu der sogenannten Klimaschutzstiftung gesichert werden. Deshalb brauchen wir ein Moratorium, einen Aufschub für die Löschung und Vernichtung sämtlicher Daten mit Bezug zur „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“. Es sind die Ereignisse der vergangenen Wochen, gerne auch als Mysterien abgetan, die meine Fraktion davon überzeugt haben, dass es eines solchen Löschmoratoriums bedarf. So hieß es zwischenzeitlich, die Hauptakte zur Gründung der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ sei nicht auffindbar. Dann wurde beschwichtigt, das liege bloß am Zuständigkeitswechsel zwischen den Ministerien. Eine Sprecherin des Innenministeriums sagte am 30. April 2022, das Innenministerium und das Wirtschaftsministerium stellen übereinstimmend fest, dass Unterlagen zur Gründung der Klimaschutzstiftung der Energieabteilung übergeben worden sind. Wenige Tage später, am 3. Mai 2022, wurde die Akte offengelegt. (Philipp da Cunha, SPD: Da war ein Wochenende dazwischen.) Aus den freigegebenen 42 Seiten ergab sich jedoch nichts Neues. Enthalten waren darin vor allen Dingen Dokumente über die Anerkennung der Stiftung und ihre Satzung. Sehr geehrter Herr Pegel, sehr geehrter Herr Meyer, ist das wirklich alles? Müsste diese Akte nicht auch die diskutierten Satzungsentwürfe und die darüber geführte Korrespondenz, unter anderem mit der Nord Stream 2 AG, enthalten? Eigenartig waren zudem die Vorgänge um die Schenkungssteuererklärung der Stiftung. Mitte April äußerte das Magazin „Cicero“ den Verdacht, der Stiftung drohten hohe Strafzahlungen, weil sie die Gazprom-Millionen nicht rechtzeitig als Schenkung beim Finanzamt gemeldet habe. Daraufhin ließ die Stiftung gegenüber dem Magazin verlauten, man habe die entsprechenden Schenkungssteuererklärungen rechtzeitig abgegeben, die erste im Frühjahr, die zweite im Herbst, und noch dazu eine Begründung, weshalb die Zuwendungen von der Schenkungssteuerpflicht zu befreien seien. Irgendwann, wohl noch im Jahr 2021 – eine genauere Angabe gab es aus den Kreisen der Stiftung nicht –, habe das zuständige Finanzamt Ribnitz-Damgarten dann aber angeblich auf Nachfrage erklärt, die Steuererklärungen seien beide verloren gegangen, woraufhin die Stiftung Kopien nachgereicht habe. Im Frühjahr 2022 soll das Finanzamt dann für die Woche vom 28. März bis zum 3. April den Eingang eines positiven Bescheids angekündigt haben, der die Stiftung von der Schenkungssteuerpflicht befreie. Als dieser nicht gekommen sei, habe die Stiftung nachgefragt und mitgeteilt bekommen, Finanzminister Heiko Geue habe seine Hand auf der Angelegenheit und würde den positiven Bescheid zurückhalten. (Horst Förster, AfD: Oh!) Nachfragen wurden mit Hinweisen auf das Steuergeheimnis abgeblockt, aber, das möchte ich hier betonen, dieses Argument zieht nicht vor einem Untersuchungsausschuss. Spätestens dort müssen, gegebenenfalls unter Geheimschutzvorkehrungen, die Karten auf den Tisch. Wir sollten dafür sorgen, dass das Blatt dann noch vollständig ist. (Beifall Marc Reinhardt, CDU, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auf diese Frage, wofür die Gazprom-Millionen nun wirklich verwendet wurden, gibt es noch immer keine Klarheit. Ein Vermerk der Staatskanzlei vom Januar 2021 deutet darauf hin, dass die Millionen auch für den Geschäftsbetrieb, das heißt für den Pipelinebau, genutzt wurden. Minister Pegel sagt dagegen, der Vermerk sei falsch. Am Freitag vergangener Woche gab der Vorstandsvorsitzende der Klimaschutzstiftung Erwin Sellering nun bekannt, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb der Stiftung als eine Art Vertragsmakler aufgetreten sei. Er habe Betriebe gesucht, die die Pipeline trotz der drohenden US-Sanktionen zu Ende bauen konnten. Das soll ungefähr so gelaufen sein: Die Nord Stream 2 AG meldete an, was getan werden musste, zum Beispiel Steinschüttungen als Fundament für die Röhren. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb der Stiftung suchte dann passende Betriebe aus und schloss mit ihnen die notwendigen Verträge ab. Quasi als Provision habe der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb dann zehn Prozent der Vertragssumme von der Nord Stream 2 AG obendrauf bekommen. Eine Summe nannte Sellering nicht, es gehe aber um Millionen. Die angekündigte Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gestaltet sich auch wegen der drohenden Insolvenz der Nord Stream 2 AG als kompliziert. Die Nord Stream 2 AG bekomme noch Geld von der Stiftung, beispielsweise, wenn das Verlegeschiff „Blue Ship“ verkauft werde. Gleichzeitig habe der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb der Stiftung noch Ansprüche gegen die Nord Stream 2 AG, weil noch nicht alle Verträge bezahlt worden seien. Sellering sagte in einem NDR-Bericht, wenn die Stiftungsfirma, also der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, ins Minus falle, müsse auf das Stiftungskapital zurückgegriffen werden. Dafür gelten jedoch enge rechtliche Grenzen. Auch hier muss es dem Untersuchungsausschuss ermöglicht werden, genauer hinzuschauen. Zur Aktenvorlage im Untersuchungsausschuss sagte Innenminister Christian Pegel am 3. Mai 2022 im OZ-Interview: „Unsere Akten sind da und selbstverständlich sind sie jederzeit einsehbar. Zudem gibt es Regeln, nach denen die von der“ Landesverwaltung – „Landesregierung“, pardon – „und den ihr nachgeordneten Behörden geführten Akten aufbewahrt werden müssen.“ Aber erstens, die sind nicht immer allen Beteiligten in allen Details bekannt, da muss nicht unbedingt böser Wille hinterstecken. Eine Klarstellung ist für alle Beteiligten hilfreich, und deswegen ist es auch wichtig, dass an alle klar kommuniziert wird. Und zweitens, bei den Regeln über die Aktenführung gibt es einen Graubereich. Es gilt zwar der Grundsatz der Aktenvollständigkeit, was aber aktenrelevante Dokumente sind, das ist durchaus Auslegungssache. Gerade im Zusammenhang mit der Klimastiftung haben wir feststellen müssen, dass auch wichtige Absprachen in formellen Runden teilweise kaum dokumentiert wurden. Das lässt sich unter anderem der Kleinen Anfrage des Kollegen Damm auf Drucksache 8/379 entnehmen. Das gilt umso mehr für informelle Absprachen. Deshalb ist es enorm wichtig, alle E-Mails, Chatnachrichten, Kalendereinträge und sonstige Daten mit Bezug zur Klimaschutzstiftung in das Löschmoratorium mit einzubeziehen. Das Löschmoratorium betrifft zwar vor allem den Geschäftsbereich der Landesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden, die Landesregierung muss aber auch alle Möglichkeiten ausschöpfen, Daten aus dem und über den Stiftungsbetrieb zu sichern. Innenminister Christian Pegel betonte zwar jüngst noch sinngemäß, es sei gerade der Clou der Stiftung, dass mit ihrer Gründung die Regierung keinen Einfluss mehr auf die Stiftung habe und deshalb auch nichts Genaues dazu sagen könne, aber so einfach ist es nicht: Erstens geht es um eine Stiftung, die vom Land beherrscht wird. Sie ist keine Grundrechtsträgerin, sondern vielmehr selbst an die Grundrechte gebunden. Und daran ändert auch der hoch problematische Einfluss der Nord Stream 2 AG und der dahinterstehenden, noch viel problematischeren russischen Interessen nichts, wie Frau Professorin Weitemeyer in ihrem Gutachten klar gesagt hat. Zweitens soll die Stiftung mit öffentlichen Mitteln finanzierte öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Deshalb bejahte das Landgericht Schwerin einen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen die Stiftung, eben weil sie wie eine Behörde zu behandeln sei. Drittens kann sich die Stiftungsbehörde, soweit es zur ordnungsgemäßen Aufsicht erforderlich ist, nach Paragraf 5 unseres Stiftungsgesetzes über Angelegenheiten der Stiftung unterrichten, die Verwaltung der Stiftung prüfen oder im Namen und auf Kosten der Stiftung prüfen lassen. Aus Sicht meiner Fraktion ergibt sich daraus ein Anspruch auf Herausgabe zumindest von Kopien der von der Stiftung geführten Akten. Auch diese Akten gilt es zu sichern, meine sehr geehrten Kolleg/-innen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung, die dem Kontrollrecht des Parlaments zukommt in einer Demokratie, muss der Anspruch des gestern eingesetzten Untersuchungsausschusses auf Aktenherausgabe aus Sicht meiner Fraktion mit einem Löschmoratorium abgesichert werden. Wenn die Landesregierung wirklich aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat – und das muss die Konsequenz sein, sonst verkommt das öffentliche Eingestehen von Fehleinschätzungen zur inhaltsleeren Phrase –, dann muss sie jetzt dafür sorgen, dass der Landtag aufklären kann, was aufzuklären ist. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
