landtag-mv.de ↗

Henning Foerster

Die Linke 19.05.2022 Sitzungen 8/23

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Debatte. Ich dachte eigentlich, dass hinreichend deutlich geworden ist, welches Ziel mit diesem Antrag von LINKE und SPD verfolgt wird. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Offenkundig ist es aber nötig, die Dinge noch mal vertiefend zu erläutern. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das Problem des Sterbens kleiner Gastronomiebetriebe, Herr Ehlers, im ländlichen Raum ist ein deutschlandweites Problem, und – ich habe es bereits bei der Einbringung gesagt – daher haben ja auch andere Bundesländer wie beispielsweise Bayern und Baden-Württemberg entsprechende Hilfsprogramme aufgelegt. Die Dimension dort ist vor dem Hintergrund der finanziellen Ressourcen in den beiden wirtschaftlich stärksten Ländern der Bundesrepublik Deutschland eine andere als bei uns. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Nichtsdestotrotz wollen wir als Koalitionsfraktionen auch hierzulande ein Signal senden und greifen dabei eine Bitte – und das sagte ich in der Einbringung –, oder nennen wir es eine Anregung, des Branchenverbandes DEHOGA aus Gesprächen vor Aufnahme der Koalitionsverhandlungen auf. Und, Herr Waldmüller, im Rahmen des ELER ist eine Förderung von Kleinstunternehmen möglich. Laut EU-Definition handelt es sich bei Kleinstunternehmen um Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro. Und zur räumlichen Abgrenzung werden nur Unternehmen gefördert, die außerhalb der Hauptorte von Ober- und Mittelzentren liegen. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro, für Investitionen beträgt der Fördersatz 30, bei Unternehmensnachfolgen 35 Prozent. Das Wort „gezielt“ in unserem Antrag bezieht sich jetzt darauf, dass bestehende Unterstützungsmöglichkeiten, die der ELER im Allgemeinen für den ländlichen Raum bietet, nun zielgerichtet auch für kleine Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum genutzt werden sollen. Von daher ist mit dieser Formulierung auch keine Kritik an anderen bestehenden Förderprogrammen im Rahmen des ELER verbunden. Und was machen wir jetzt? Es gibt bereits eine Richtlinie, die ist also da, und im Rahmen der Bewirtschaftung stehen auch noch Restmittel zur Verfügung. Wir können also sofort etwas tun, das heißt, es können sofort Anträge gestellt werden, auch von kleinen Gastronomiebetrieben. Genau das haben wir vom Landwirtschaftsministerium als Koalitionsfraktionen prüfen lassen. Und darüber hinaus – und das ist der Prüfantrag, von dem auch der Kollege Würdisch gesprochen hat – möchten wir natürlich die Sache verstetigen, und deswegen der zweite Teil des Antrages, der auf die neue Förderperiode des ELER gerichtet ist. Ich glaube, man kann als Grundkonsens aus dieser Debatte zusammenfassen, dass auch kleine Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum zu einer funktionierenden touristischen Infrastruktur insbesondere im Binnenland dazugehören. (Torsten Renz, CDU: Das war vorher auch schon.) Abseits der touristischen Hotspots gelegene Häuser haben es aufgrund eines geringeren Gästeaufkommens objektiv wirtschaftlich schwerer, sodass häufig tatsächlich das Geld für notwendige Investitionen fehlt, auch wenn es – in Anführungszeichen – „nur“ um 10.000 Euro geht. Und da können 3.000 Euro Zuschuss aus dem ELER oder 3.500 im Fall von Unternehmensnachfolge schon einiges bewirken. Und wenn dauerhaft auf Verschleiß gefahren wird, dann leidet natürlich die Attraktivität weiter und auch die Übergabe an einen neuen Gastwirt ist im Fall des Erreichens des Rentenalters erschwert. Die soziale Funktion über den Bewirtungsaspekt hinaus ist, denke ich, auch allen klar geworden. Insofern dürfte es auch niemanden verwundern, dass wir auch mit Blick darauf hier ein Hilfsangebot unterbreiten wollen. Das war der Sinn dieses Antrages, und ich freue mich, dass ihn die Koalitionsfraktionen beschließen werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Henning Foerster Protokoll ↗