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Paul-Joachim Timm

AfD 19.05.2022 Sitzungen 8/23

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsident/-in! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Man könnte meinen, es handelt sich um einen weiteren Schaufensterantrag, der uns da durch DIE LINKE vorgelegt wird, aber ganz so einfach ist es dann nun doch nicht. Putzen wir die Scheiben und gucken hinter die Fassade! Die Auslage sieht nun eher danach aus, dass es sich hier einmal mehr um schamlose Klientelpolitik handeln wird. (Thomas Krüger, SPD: Ach so!) Aber gehen wir der Reihe nach durch und sehen an, wer wo und was durch das in Ihrem Antrag explizit erwähnte ELER-Programm unter welchen Auflagen nun gefördert werden kann und soll. Im Förderbereich 1 gewährt das Land Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen Siedlungsentwicklung in kleinstädtisch geprägten ländlichen Gemeinden bis 10.000 Einwohner. Das Ziel ist es, vor allem die spezifischen Potenziale des ländlichen Raumes zu stärken, sodass ein möglichst hoher Anteil der dort lebenden Bevölkerung eine wirtschaftliche Basis findet und somit ein attraktiver Lebensraum geschaffen wird. Doch wer genau wird nun gefördert? Laut ELER-Förderbereich 1 „Nachhaltige Entwicklung kleinstädtisch geprägter Gemeinden im ländlichen Raum“ betrifft eine mögliche Förderung Kommunen und gemeinnützige Vereine, Erstere bis 10.000 Einwohner. Diese können Sie in Anlage 1 der Förderrichtlinie nachlesen. Nun steht konkret die Frage im Raum, was laut des Info-Portals des LFI gefördert wird, nämlich „die Errichtung und Änderung von öffentlichen“ Gemeinschafts- „und Folgeeinrichtungen, insbesondere … Schulen, … Kindertagesstätten, … Begegnungszentren, … Mehrgenerationshäuser, … weitere Bildungs- und Kultureinrichtungen“ sowie „soziale Einrichtungen im Bereich der Gesundheitswirtschaft“, nachzulesen unter 2, Gegenstand der Richtlinie vom 20. Juli 2017. Darüber hinaus werden gefördert „die Inwertsetzung öffentlich historisch wertvoller oder ortsbildprägender Gebäude und Ensembles zu deren Nachnutzung, … die Gestaltung öffentlicher Bestandteile von historischen Ortskernen sowie die Herstellung und Änderung von öffentlichen Erschließungsanlagen, insbesondere Straßen, Wege und Plätze, … das Anlegen von Stadtteilparks und sonstigen öffentlichen Grünflächen“ sowie „die Sanierung und Entwicklung oder Revitalisierung von Industrie-, Gewerbe-, Verkehrs- und Militärbrachen, wenn ein konkretes Konzept zur Nachnutzung vorliegt.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht geht es Ihnen ja anders, aber bisher konnte ich dem Text der Richtlinie eben keine Hinweise entnehmen, die auf die Förderung von „Wir trinken am Stammtisch“ zutreffen, geschweige denn das Treffen von Freunden zur Darts-Runde im ländlichen Raum, das Abhalten von Vereinsversammlungen, noch konnte ich bisher die typische Hausmannskost nach einem Ausflug genießen. Sicher mag das kleine und größere Gasthaus im Ort mehr als nur ein Ort des Genusses vieler Hopfenkaltschalen sein, sondern je nach Größe ein soziokultureller Begegnungsort, ob mit dem Antrag jedoch der kleine, der private, wie bereits erwähnte familienbetriebene Gastronomiebetrieb mit seinem in Privatbesitz befindlichen typischen Landgasthaus gemeint ist, wenn es diesen überhaupt noch durch Ihre haarsträubenden Corona-Maßnahmen gibt, ja, das kann getrost bezweifelt werden. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Darüber hinaus sind nur wenige Kommunen bekannt, welche direkt Gaststätten betreiben. Insofern wollen Sie uns mit dem Titelzusatz „Kleine Gastronomiebetriebe unterstützen“ ein X für ein U vormachen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Es bleibt aus unserer Sicht so nur die Möglichkeit, dass es sich um Gaststätten und vielmehr Institutionen handelt, welche einem gemeinnützigen Trägerverein angehören. Und wir wissen alle, was das für Vereine sind, wenn wir den Absender des Antrages betrachten. Wenn es nach Ihnen geht, dann werden natürlich auch Vereine und sogenannte Kulturprojekte in den Grundzentren des Landes forciert gefördert, gepäppelt mit einem Eigenanteil von Kommunen in Höhe von 25 Prozent. Wenn Sie wirklich an den Landgasthäusern interessiert wären, wie es sich aus Ihrer schriftlichen Begründung herleiten lässt, ja, wenn Sie wirklich an positiven Infrastruktureffekten, im besten Falle im Hinblick auf die Landestourismuskonzeption zur Erschließung des Hinterlandes interessiert wären, um unseren Gastronomen die Hand zu reichen, ja, dann hätten Sie die Möglichkeit von Mikrokrediten und zinslosen Darlehen zum Abbau von Investitionsrückstaus ins Spiel gebracht, oder Sie hätten wenigstens angeregt, eben jene Gaststätten des ländlichen Raums in überregionalen Druckwerken oder auf Wegweisern mit überregionalem Konzept aufzuführen, aber Fehlanzeige. Fazit: Keine Unterstützung für Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum. So wie eingangs vermutet, wird es bei der Klientelpolitik bleiben, die wir auch und auch mit diesem Antrag selbstverständlich ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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