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Horst Förster

AfD 19.05.2022 Sitzungen 8/23

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Barlen, es tut mir leid, aber Sie sind, Sie müssen ja nicht Jurist sein, aber Sie haben keine Ahnung, aber dann sollten Sie auch mit manchen Formulierungen zurückhaltend sein. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Zum Beispiel, wenn Sie jetzt so locker sagen, der Rücktritt, die Rücktrittserklärung ist verbindlich. Die ist natürlich nicht verbindlich, das ist eine Ankündigung. Dieser Rücktritt muss einseitig formell erklärt werden zu gegebener Zeit und ist nicht einklagbar. Das nur ganz am Rande. So, dann geht es ja um die entscheidende Frage, ob ein Grund für eine Auflösung vorliegt. Das werden wir ja nicht bezweifeln. Dazu gibt es zwei Gutachten, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Das Gutachten Weitemeyer sagt, nein, ganz klar, also der Krieg bringt nicht den Stiftungszweck als solchen ins Rudern und es liegt keine hinreichende Veränderung der Verhältnisse vor, dass das keinen Sinn mehr machen könnte. Das ist die Gutachterin Uffmann. Und dann haben wir Weitemeyer, die sagt, doch, irgendwie sind die Verhältnisse so, da ist jetzt keine Akzeptanz mehr, und sie konstruiert da einen Rücktrittsgrund. Nun kann man sagen, ja, welchem Gutachten folge ich. Also beide sind Professorinnen, beide sind Frauen. Das eine Gutachten hat ungefähr 55 Seiten, das andere 105, könnte man vielleicht sagen und denken, na ja, das eine ist ja viel dicker, ist also besser, das ist natürlich kein Grund. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Aber auch, wenn Sie heute sich auf einen Punkt – jetzt komme ich zur Sache –, wenn Sie sich auf ein Gutachten beziehen, ohne sich auch die Mühe zu machen, die Begründung darzustellen und nachzuvollziehen, dann ist das dünn. Sie setzen sich mit dem ganzen anderen Gutachten überhaupt nicht auseinander. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Sie sagen einfach, ich folge Weitemeyer. Dann hätten Sie zumindest auch die Gründe von Uffmann widerlegen müssen. (Martin Schmidt, AfD: Die haben das Gutachten gar nicht gelesen.) Jetzt folge ich Ihnen, dass das Gutachten Weitemeyer überzeugend ist. (Enrico Schult, AfD: Weil sie keine Ahnung haben.) Dann müssten Sie aber auch dem folgen. Da steht drin, dass ein Abberufungsgrund vorliegt, weil die aufgelöst werden müsste vom Vorstand. Der tut das nicht, also weigert er sich zu Unrecht, und dann muss die, ist die Ministerpräsidentin berechtigt – und verpflichtet, so steht es im Gutachten –, den Vorstand dort abzuberufen. Dann frage ich mich, …

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