Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Noetzel, zum Thema Fundamentalopposition verweise ich einfach nur auf den Änderungsantrag, den meine Fraktion zu Ihrem Antrag, zum Antrag der Regierungskoalition heute eingereicht hat. Wir haben sogar extra noch eine Auszeit beantragt, damit die Regierungskoalition sich mit dem Antrag auch vernünftig befassen kann. „We agree to disagree“ oder „Wir sind uns darüber einig, dass wir uns nicht einig sind“, kann man die gemeinsame Erklärung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung, Christian Pegel, und vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Reinhard Meyer, und der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“, vertreten durch die Vorstände Herrn Erwin Sellering, Herrn Werner Kuhn und Frau Katja Enderlein, zur Zukunft der sogenannten Klimastiftung zusammenfassen. Trotz der von der Landesregierung immer wieder angekündigten Transparenzinitiative ist meiner Fraktion bislang nur ein Entwurf der am Dienstag offenbar verabschiedeten gemeinsamen Erklärung zugegangen, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die der Landtag nun nach dem Änderungsantrag von SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/688 begrüßen soll. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich sage es Ihnen gleich, meine Fraktion wird keine wie auch immer geartete Erklärung begrüßen, in der es heißt, Zweck der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ sei die Förderung des Klimaschutzes, vor allem durch Wirken in der Zivilgesellschaft. Der eigentliche Hauptzweck der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ ist die Beteiligung an der Fertigstellung der Pipeline Nord Stream 2. Dafür gibt es zahlreiche Belege. So trug die Kabinettsvorlage zur Gründung der Stiftung den Titel „Zukunft von Nord Stream 2 – Errichtung einer Stiftung Klimaschutz MV“. Aus dieser Formulierung lässt sich bereits eindeutig die eigentliche Rangfolge zwischen Haupt- und Nebenzweck herauslesen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Außerdem wurde die Dringlichkeit der Stiftungsgründung mit der Sanktionsgesetzgebung der USA begründet. Auf dieser Grundlage wurde am 7. Januar 2021 die Sondersitzung des Landtages einberufen und die entsprechende Kabinettsvorlage zur Abstimmung gestellt. Von Klima- und Umweltschutz war hingegen nirgendwo die Rede. Hinzu kommt, dass im Kontext der Stiftung verschiedene Politiker/-innen im damaligen Landtag vertretener Parteien bestätigt haben, dass die Stiftung wegen des Pipelinebaus errichtet wurde. Ich zitiere beispielsweise den heutigen Innenminister und damaligen Energieminister Christian Pegel: „Die Stiftung sollte ja ein Schutzschirm für Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern werden und wir wollten nicht, dass amerikanische Sanktionsdrohungen auf das Land durchschlagen,“ (Martina Tegtmeier, SPD: Genau.) „und aus diesen Gründen haben wir eine Stiftung mit großer Unabhängigkeit vom Land geschaffen.“ (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anknüpfend an das Zitat hat Minister Pegel dann passenderweise vergessen, den Umweltschutz in die Präambel der Stiftungssatzung mit einzubauen. (Sebastian Ehlers, CDU: Was?!) Klimaschutz hingegen wird dort lediglich im Kontext der Gaswirtschaft erwähnt. Da passt es doch auch gut ins Bild, dass keine einzige Position des für den Klima- und Umweltschutz vorgesehenen 18-köpfigen Kuratoriums jemals besetzt worden ist. Da frage ich mich ernsthaft, wie die „Stiftung Umwelt- und Klimaschutz“ das betreiben möchte, wenn ihr doch eindeutig das nötige Know-how dafür fehlt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das bringt mich zum nächsten Punkt. Wahrscheinlich auch, weil kein Expert/-innenwissen in der Stiftung vorhanden ist, haben Klima- und Umweltschutzprojekte im Jahr 2021 weniger als 1 Million Euro Umsatz hervorgerufen. Das lässt sich ganz klar dem von der Stiftung vorgelegten Jahresbericht entnehmen. Was uns der Jahresbericht hingegen verschweigt, ist, wie viel Geld für die Beteiligung an der Fertigstellung der Pipeline umgesetzt wurde. Den bisher vorliegenden Informationen zufolge muss es sich dabei um einen mehrstelligen Millionenbetrag handeln. Insofern zeigt auch das Handeln der Stiftung ganz klar, wo ihr eigentlicher Hauptzweck liegt, bei der Fertigstellung der Pipeline Nord Stream 2. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Aufnahme dieser Feststellung in den uns hier zur Abstimmung vorliegenden Antrag macht meine Fraktion zur Bedingung für ihre Zustimmung. Meine Fraktion wird auch keine gemeinsame Erklärung begrüßen, die für den im Raum stehenden Konflikt keine Lösung anbietet, in der es heißt, das Land Mecklenburg-Vorpommern habe den Vorstand der sogenannten Klimastiftung aufgefordert, die Stiftung insgesamt aufzulösen, also auch den satzungsgemäßen Hauptzweck Klima- und Umweltschutz, und in der dann berichtet wird, der Stiftungsvorstand halte das nicht für angemessen und wolle seine gute Klimaschutzarbeit fortsetzen. „We agree to disagree“, das sagte ich ja bereits. Aber vor allem, vor allem wird meine Fraktion keine gemeinsame Erklärung begrüßen, nach der der Vorstand der sogenannten Klimastiftung sich dazu bereit erklärt, durch Rücktritt einen unbelasteten Neustart zu ermöglichen, zuvor aber noch die vollständige Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes vorzunehmen, und nach der das Land dann anerkennt, dass die einzelnen Vorstandsmitglieder hiernach keinerlei Verantwortung mehr für die Stiftung tragen sollen. Sehr geehrter Herr Pegel, sehr geehrter Herr Meyer, mit Verlaub, Sie können einem Herrn Sellering doch keinen Blankoscheck ausstellen, und das auch noch ohne Not! (Zurufe von Christian Brade, SPD, und Marcel Falk, SPD) Die Landesregierung hat bei der Beendigung der sogenannten Klimastiftung alle Optionen und scheut davor zurück, diese zu nutzen. Nach Paragraf 7 Absatz 3 der Stiftungssatzung kann die Ministerpräsidentin den Vorstand der sogenannten Klimastiftung unter Einhaltung des dort vorgesehenen Verfahrens abberufen und nach Paragraf 7 Absatz 4 der Satzung einen neuen Vorstand zur Auflösung der Stiftung bestellen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind gegeben. Vorstandsmitglieder können von der Ministerpräsidentin jederzeit aus wichtigem Grund abberufen werden. Welchen wichtigeren Grund für eine Abberufung könnte es geben als den, dass sich der Vorstand einer mit öffentlichen Geldern ausgestatteten Stiftung weigert, den ausdrücklichen Willen des Stifters, des Landes Mecklenburg-Vorpommern, zu befolgen? Übrigens ist das auch ein risikoarmes Vorgehen, da die Abberufung des Vorstandes so lange wirksam ist, bis ihre Rechtswidrigkeit rechtskräftig festgestellt ist, meine Damen und Herren. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit wäre genug Zeit, die Stiftung abzuwickeln. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wichtiger Punkt jetzt.) Außerdem kann die im Justizministerium angesiedelte Stiftungsaufsicht die sogenannte Klimastiftung nach Paragraf 87 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufheben, da der Stiftungszweck das Gemeinwohl gefährdet. Nach dem Gutachten von Frau Professor Dr. Weitemeyer kann daran ja wohl kein Zweifel mehr bestehen. Wie viel Sicherheit braucht die Landesregierung eigentlich noch, um endlich tätig zu werden? (Beifall Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Fraktion glaubt nicht daran, dass die vom Stiftungsvorstand und vom Land getroffene Vereinbarung trägt. Zu groß ist der nach wie vor bestehende Dissens zur Zukunft der Stiftung. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Wir beantragen daher, dass der Landtag die Ministerpräsidentin dazu auffordert, für den Fall, dass der Stiftungsvorstand die zum 30.09. gesetzte Rücktrittsfrist reißt, diesen bis zum 15.10. abzuberufen und einen neuen Vorstand zur Auflösung der Stiftung zu bestellen. Für den Fall, dass der derzeitige oder der etwaige neue Stiftungsvorstand bis zum 15.11. keinen Auflösungsbeschluss gefasst hat, fordert der Landtag die Landesregierung dann auf, nach dem Antrag meiner Fraktion die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ spätestens zum 30.11. über die Stiftungsaufsicht im Justizministerium aufzuheben. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Damit wäre zumindest ein Verfahren für die Beendigung der Stiftung – und das ist ja auch der Titel des Antrages von SPD und LINKE – vorgegeben. Ich bin am Ende meiner Redezeit. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag (Torsten Koplin, DIE LINKE: Auf keinen Fall!) und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
