Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ob und wie die Stiftung aufgelöst werden kann, ist keine politische, sondern allein eine rechtliche Angelegenheit. Das gehört an die Spitze der Debatte, denn hier stochern die Antragsteller offensichtlich im Dunklen. Das Theater um die Stiftung ist ein Musterbeispiel für eine rechtsferne, allein von politischen Erwägungen geleitete Politik, die einen neuen Höhepunkt erreicht hat durch die mit dem Stiftungsvorstand getroffene Rücktrittsvereinbarung. Danach soll von der Ministerpräsidentin ein neuer sogenannter Auflösungsvorstand im Herbst eingesetzt werden, der die Stiftung dann definitiv beendet. Das, meine Damen und Herren, ist eine gigantische Irreführung, denn es gibt keinen Auflösungsvorstand, der rechtlich verpflichtet wäre, auf Geheiß der Ministerpräsidentin die Stiftung aufzulösen. Ein von der Ministerpräsidentin nach Paragraf 7 der Satzung neu bestellter Vorstand unterliegt exakt denselben rechtlichen Bestimmungen wie der noch aktive Vorstand. Das heißt, an den für eine Auflösung bestehenden rechtlichen Voraussetzungen ändert sich gar nichts. Das Problem wird nur verschoben. Und das Problem besteht darin, dass man eine Stiftung eben nicht einfach auflösen kann, erst recht nicht wegen einer Änderung der politischen Verhältnisse. Mit der Gründung einer Stiftung entsteht eine vom Stifter getrennte juristische Person, die ein verselbstständigtes Zweckvermögen darstellt. Sie gehört nicht dem Stifter, sondern sich selbst, sie ist nicht frei auflösbar. Das Kind wurde gewissermaßen gezeugt und hat rechtlich ein ewiges Leben, das nur bei Vorliegen eines anerkannten Auflösungsgrundes beendet werden kann. So einfach ist das im Stiftungsrecht. Mit anderen Worten: Wenn die Voraussetzungen für eine Auflösung der Stiftung vorlägen, wovon ja die Ministerpräsidentin ausgeht, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dann könnte und müsste sie den derzeitigen Vorstand abberufen, da dieser seiner Pflicht zur Auflösung da nicht nachkäme. Das tut die Ministerpräsidentin aber nicht, weil sie entweder zu feige ist oder weil sie selbst daran zweifelt, ob die Voraussetzungen für eine Auflösung vorliegen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Gleichwohl gaukelt die Ministerpräsidentin der Öffentlichkeit vor, mit einem einvernehmlichen Rücktritt und der Bestellung eines sogenannten Auflösungsvorstands sei das Problem gelöst. Das ist Täuschung pur, denn wie bereits gesagt, der neue Vorstand steht vor denselben Problemen. Für ihn gilt dasselbe Recht, er hat keine spezielle Auflösungsbefugnis. Nun konkret zur Stiftung. Das Projekt Nord Stream 2 war im Interesse einer gesicherten Energieversorgung Deutschlands gut und richtig. Den USA war es von Anfang an ein Dorn im Auge. Aufgrund verschärfter Sanktionen geriet die Fertigstellung der fast vollendeten Pipeline 2020 ernsthaft in Gefahr. Im Januar 2021 wurde daraufhin die Stiftung gegründet. Diese sah neben Maßnahmen des Klimaschutzes auch die Gründung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes vor, um sich damit an den Arbeiten zur Vollendung der Pipeline zu beteiligen. Meine Damen und Herren, da nach den bisherigen Verlautbarungen einige an historischer Amnesie zu leiden scheinen, rufe ich in Erinnerung, was wir alle hier gemeinsam erlebt haben: Der Landtag stand komplett hinter Nord Stream 2 und war empört über die amerikanischen Sanktionen. Das gilt auch für die CDU und besonders für deren Fraktionsvorsitzenden Herrn Liskow. Ich persönlich war mehr als empört und hätte mir gewünscht, dass eine selbstbewusste Bundesregierung dem Herrschafts- und Einmischungsanspruch der USA deutlicher entgegengetreten wäre. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Stiftung sollte die Möglichkeit eröffnen, die fast fertige Pipeline zu Ende zu bauen. Das wussten alle und das wurde von allen begrüßt, auch von meiner Partei. Gleichwohl waren wir die Einzigen, die nicht zugestimmt haben. Die AfD war zwar für die Fertigstellung der Pipeline, hatte aber hinsichtlich der Stiftung Bedenken und zweifelte, ob dieses Projekt zum Erfolg führen könne. Deshalb hat sich meine Partei damals der Stimme enthalten. Eine Auflösung der Stiftung ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Sie ist hier nur möglich, wenn der Stiftungszweck unmöglich wird oder sich die Verhältnisse derart geändert haben, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks nicht mehr sinnvoll erscheint. Der Stiftungszweck ist nach dem eindeutigen Wortlaut der Satzung der Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, also die Beteiligung an der Vollendung von Nord Stream 2, hat nach der Satzung lediglich eine objektbezogene und von der Sache her befristete Nebenfunktion. Auch wenn dieses Zwischenziel das Motiv für die Stiftungsgründung war, so ändert dies nichts daran, dass die in der Satzung festgeschriebenen dauerhaften Zwecke der Stiftung, der Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, ernst gemeint und gewollt waren. Diese Ziele sind weder unmöglich geworden, noch liegt eine derartige Änderung der Verhältnisse vor, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes nicht mehr möglich wäre, denn die Ziele des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes können trotz des russischen Angriffskrieges und ohne Fortführung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes weiterhin erfüllt werden. Man mag politisch von einer Mogelpackung sprechen, das führt aber rechtlich nicht weiter. Es war ein geschickter und rechtlich zulässiger Schachzug, um über eine Stiftung Nord Stream 2 zu vollenden. Das ist im Gutachten Uffmann sauber und klar herausgearbeitet. Das sehe ich im Gutachten Weitemeyer nicht so. Dort zeichnen sich die maßgeblichen Passagen durch politische Bewertungen aus, die rechtlich überhaupt nicht überzeugen. Letztlich wird aus den Anfeindungen aufgrund des russischen Angriffskrieges auf eine unzulängliche Breitenwirkung und fehlende Akzeptanz geschlossen und daraus ein Auflösungsgrund konstruiert. Ich bin mir absolut sicher, dass sich kein Gericht dieser Argumentation anschließen wird. Und offensichtlich sieht man das im Justizministerium genauso. Dem wird die Justizministerin nach dem, was sie im Rechtsausschuss hierzu ausgeführt hat, nicht widersprechen. Wissen Sie, gelegentlich braucht man keine Gutachten, sondern da reicht der Blick ins Gesetz. Und so liegt der Fall hier. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Danach liefert der russische Angriffskrieg keinen Grund für die Annahme, die Verhältnisse hätten sich derart geändert, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes nicht mehr möglich oder sinnvoll erscheine, denn, wie gesagt, die Ziele des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes können weiterhin nachhaltig erfüllt werden. Und das gilt vollkommen unabhängig von der Einstellung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs „Vollendung von Nord Stream 2“. Im Übrigen hat die Ministerin in ihren Ausführungen das ja selbst ausgeführt. Sie hat sich gewissermaßen widerlegt, indem sie ganz ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die guten begonnenen Klimaschutzprojekte fortgesetzt werden sollen. Also wie kann man noch deutlicher sagen, dass der Stiftungszweck erhalten bleibt? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Es geht ja nur um das Etikett, das stört, weil da russisches Geld von Gazprom reingeflossen ist. Es gibt einen lateinischen Spruch: „Pecunia non olet“ – „Geld stinkt nicht“, und das Geld, das dort ist, kann man sehr wohl für gute Zwecke des Klima- als auch Umweltschutzes weiter gebrauchen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Sie wollen das Geld zurückgeben, am besten noch an die Ukraine. Noch deutlicher, dass man vom Stiftungszweck keine Ahnung hat, waren diese Vorschläge, dieses Geld herauszunehmen und an die Ukraine zu geben. Nein, Sie können dieses Geld, das nützlich angewendet werden kann nach Ihrer Theorie, weiter … Sie brauchen nicht mit Steuergeldern eine neue Stiftung aufzumachen, Sie brauchen die alte nur fortzusetzen. (Zuruf von René Domke, FDP) Es bleibt das Geheimnis der Ministerpräsidentin, was sich eigentlich bis zur Bestellung eines neuen Vorstands ändern sollte, das diesen berechtigen könnte, die Stiftung aufzulösen. Da fällt mir nur ein, dass die Ministerpräsidentin davon ausgeht, einen Gefälligkeitsvorstand zu bestellen, der willfährig den Willen der Ministerpräsidentin vollzieht und die Auflösung vornimmt. Das ist der eigentliche Skandal, der sich jetzt bereits andeutet. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sollte der sogenannte Auflösungsvorstand die Auflösung gleichwohl vollziehen wollen, dann kann es für die Ministerpräsidentin erst recht eng werden, denn dann müsste die Justizministerin, wenn sie ihrem Eid treu bleibt, als Stiftungsaufsicht eingreifen und die rechtswidrige Auflösung verhindern. Tut sie das nicht, wird sie hier im Landtag erklären müssen, was zu ihrer Kehrtwende in der rechtlichen Beurteilung geführt hat, und da wird ihr nichts einfallen. Nun zu den weiteren Punkten des Antrags. In der Verurteilung des russischen Angriffskrieges sind wir uns alle einig. Das heißt aber nicht, dass man nicht über die Vorgeschichte, Ursachen und Vermeidbarkeit nachdenken dürfte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Zeitenwende ist das Schlüsselwort dafür, alles über Bord zu werfen, was gestern noch galt und heilig war. Wir müssen aufpassen, uns nicht nur von Emotionen und politischen Stimmungen leiten zu lassen und Positionen aufzubauen, die ein Klima gegenseitiger dauerhafter Abschottung und Feindschaft befeuern. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir sind dabei, die Friedensperspektive aus den Augen zu verlieren und uns an einen langen fürchterlichen Abnutzungskrieg in Europa zu gewöhnen. Die Forderung nach einer diplomatischen Lösung ist längst hinter die Forderung, die Ukraine müsse den Krieg gewinnen und Russland unbedingt verlieren, zurückgetreten. Es droht eine Eskalationsspirale, die schlimmstenfalls dazu führt, dass wir schlafwandlerisch in einen Atomkrieg hineinstolpern. Was die Sanktionen anbelangt, so droht auch hier eine Eskalationsspirale, die uns am Ende mehr schadet als nützt. Sanktionen, die nicht Russland, aber unsere Wirtschaft in die Knie zwingen und unsere Bürger in die Arbeitslosigkeit und Armut treiben, mag Frau von der Leyen vielleicht gut finden, wir halten das für unverantwortlich. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und wer über das heute hinausdenkt, der kann es nicht hinnehmen, dass Nord Stream 2 mit seinen Milliarden dauerhaft ungenutzt in der Ostsee versenkt bleibt. Gas ist unbestritten die klimaschonendste Übergangstechnologie zur Sicherung der Energieversorgung, und wir bleiben darauf angewiesen. Im Übrigen hat mir bisher keiner erklärt, warum all das, was für Nord Stream 2 gilt, nicht auch für Nord Stream 1 gilt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thore Stein, AfD) Und sich hier dauerhaft von Russland abzukoppeln und das schmutzige Fracking-Gas aus Amerika herzukarren, ist wirtschaftlich ein nicht zu überbietender Irrsinn und umweltmäßig einer der größten Frevel, die man sich vorstellen kann. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: So hat Frau Schwesig auch im Bundestag gesprochen, nur hier nicht.) Zudem ist es falsch, dass Nord Stream 2 ein deutscher Alleingang war. Das Vorstandsmitglied Kuhn hat bei der Pressekonferenz die politische Historie nochmals in Erinnerung gebracht. Danach wurde die europäische Gasrichtlinie 2018 neu formatiert und Nord Stream 2 dabei eingearbeitet. Anschließend wurde die Richtlinie ins nationale Recht implementiert. Meine Damen und Herren, ich hatte so enden wollen in Bezug auf Herrn Sellering, der als uneinsichtig und bockig hingestellt wird: Er scheint ja fast der Einzige zu sein, der hier einen klaren Kopf bewahrt (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – René Domke, FDP: Na ja!) und das tut, was seine Pflicht als Stiftungsvorstand ist, nämlich die Angelegenheit rechtlich korrekt zu behandeln und sich nicht dem Druck der Staatskanzlei zu beugen. Dasselbe erwarte ich übrigens von der Justizministerin. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Dem muss ich leider jetzt hinzufügen, Herr Sellering hat sich am Schluss doch dem Druck der Ministerpräsidentin gebeugt (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und seinem Rücktritt mit einem zu erwartenden Versuch einer rechtswidrigen Auflösung der Stiftung durch einen neuen von der Ministerin bestellten Gefälligkeitsvorstand Vorschub geleistet. Schade, er war doch mal Richter! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
