René Domke
Ja, und ich möchte die etwas konkretisieren. Mir ging es nicht nur um diesen Einzelfall, insofern kann ich Ihren Ausführungen entnehmen, dass man auch über diesen Einzelfall hinaus sich diese Gutachten noch mal anschauen wird, weil es ja auch in anderen Fällen mal zu einer Aufhebung nach 87 kommen könnte. Ich weiß nicht, ob es ähnlich gelagerte Fälle geben wird in der Zukunft, aber genau dahin zielte meine Frage, ob man generell die Auffassung der Stiftungsaufsicht hier mal überprüfen wird.
