René Domke
Guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Auch ich hätte meine Frage gern an die Justizministerin gestellt, insbesondere, weil es um ihre Einschätzung ging. Wir können uns vielleicht noch alle gut erinnern, weil es um den Antrag ging, eine Aufhebung der Stiftung nach Paragraf 87 BGB vorzunehmen durch die Stiftungsaufsicht. Damals hieß es ganz klar, das ginge nicht. Und das wurde hier auch vehement vertreten. Jetzt haben wir das Gutachten der Frau Professor Dr. Weitemeyer und dort wird genau dieses Verfahren zumindest beschrieben als gängiges Modell. Jetzt einfach die Frage: Wird es dazu noch eine Stellungnahme geben, wird man die Auffassung, die hier vertreten wurde, revidieren, oder setzt man – also das ist jetzt die ähnliche Frage, wie von Herrn Ehlers schon gestellt –, wird es dazu noch mal eine Stellungnahme geben, wird hier noch mal öffentlich dazu Stellung genommen?
