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Constanze Oehlrich

GRÜNE 18.05.2022 Sitzungen 8/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! In Ihrem Antrag „Zukunft der Landesverwaltung beschreiten – Modernisierung beschleunigen – effiziente und serviceorientierte Verwaltungsprozesse umsetzen“ attestiert die Fraktion der CDU der Landesverwaltung, einem der Fundamente unseres Gemeinwesens, großen Reformbedarf. Die Landesregierung soll darin aufgefordert werden, ein Konzept für die Organisationsentwicklung der Landesverwaltung bis 2030 zu erarbeiten. Als Ziel des einzuleitenden Modernisierungsprozesses sei eine signifikante Effizienzsteigerung anzustreben, um Mitarbeiter/-innen zu entlasten und zugleich das Serviceniveau gegenüber Bürger/-innen, Unternehmen und anderen gesellschaftlichen Akteuren zu verbessern. Wie unter dem Brennglas hat die Bekämpfung der Corona-Pandemie eine Reihe von Defiziten bei der öffentlichen Verwaltung offenbart: Faxgeräte im Dauerbetrieb, fehlendes Personal und überbordende Bürokratie verhindern ein effektives staatliches Handeln. Hier besteht in der Tat Handlungsbedarf. Die öffentliche Verwaltung muss in die Lage versetzt werden, vorausschauend zu handeln und sich zugleich zügig und konsequent an ihre jeweiligen Aufgaben anzupassen. Ziel meiner Fraktion ist ein moderner, engagierter Staat, der mit einer effizienten, zugänglichen Verwaltung transparent, offen und in der Lage ist, Krisen effektiv zu managen, digitale Teilhabe zu sichern, und der es den Bürger/-innen insgesamt leicht macht, ihren Alltag zu bewältigen und ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Dafür muss eine Verwaltung qualifiziert, digitalisiert, automatisiert und ressortübergreifend arbeiten. Eine Verwaltung, die aktuellen Anforderungen entsprechen soll, muss sich laufend selbst erneuern. Dazu gehört, dass die Führung von Papierakten für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit künftig die Ausnahme sein sollte. Die aktuelle Pandemiesituation hat gezeigt, dass eine elektronische Aktenführung für die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung unverzichtbar ist. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das erzählen Sie mal den Leuten in Schwerin!) Eine Verlagerung der Tätigkeiten der Mitarbeitenden ins Homeoffice konnte in Behörden mit digitalem Aktenbestand deutlich schneller und problemloser organisiert werden als in Behörden mit Papieraktenbestand. Hierbei zeigte sich auch, dass unverzichtbare Formvorschriften, wie die Vorlage von Originaldokumenten, Unterschriften und Urkunden, ein digitales Äquivalent benötigen. Der Digitalisierungsgrad der einzelnen Verwaltungsschritte innerhalb der einzelnen Behörden sowie auf kommunaler und Landesebene ist derzeit unterschiedlich weit fortgeschritten. Insbesondere im ländlichen Raum ist der digitale Zugang zur Verwaltung ein Kriterium für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Hier gibt es noch viel Nachholbedarf. So mutet die Datenübertragung von einem Fachverfahren in ein anderes oder auch die immer noch verbreitete Nutzung von Papierakten, die Ausführung ständig wiederkehrender Routineeingaben, zum Beispiel bei der Erfassung persönlicher Angaben von Antragstellenden, oder auch der Versand von Briefen in einem technisch hoch entwickelten Land beinahe altertümlich an. Derzeit wird zum Beispiel der Personalausweis eines Asylbeantragenden durch fünf Mitarbeiter/-innen in mehrere digitale Systeme gepflegt. Andere Bundesländer schaffen dies durch eine Person in ein System, (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist nur wegen fünf Identitäten. Genau. – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) in ein Konzept. Für eine Modernisierung der Landesverwaltung gehört für uns daher zwingend auch, sich funktionierende digitale Projekte und Software anderer Bundesländer anzusehen. Landessoftware wird unter Bundesländern verschenkt. Sie sehen, meine Fraktion stimmt in vielen Teilen der im Antrag der CDU-Fraktion enthaltenen Problembeschreibung zu. Mit den Lösungsvorschlägen der Kolleginnen und Kollegen hat meine Fraktion jedoch Bauchschmerzen. Das geht los bei der Einbindung der neuen Inhouseberatungseinheit MV-Beratung zwecks einer effektiven Umsetzung der beantragten Verwaltungsmodernisierung. Die in der Tat erforderliche Organisationsentwicklung gehört aus Sicht meiner Fraktion zu den Kernaufgaben der Fachressorts einer jeden Landesregierung. Sie sollten dazu in der Lage sein, diese Aufgabe selbst in Angriff zu nehmen. Sehr fraglich werden die in dem Antrag formulierten Forderungen in dem Moment, wo die Einbindung der MV-Beratung ausnahmslos Voraussetzung für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für neue IT-Projekte werden soll, denn dafür verfügt die eingespannte MV-Beratung selbst noch nicht über die erforderlichen Kompetenzen. Das ist auch den Antragstellerinnen und Antragstellern klar, denn dafür soll die MV-Beratung übergangsweise selbst externe Beratungskapazitäten dabei hinzuziehen können, wofür zusätzliche Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro vorgesehen werden sollen. Sehr skeptisch steht meine Fraktion zu der im Antrag geforderten Übernahme eines Gesetzes aus Schleswig-Holstein zur Ermöglichung des Einsatzes (Marc Reinhardt, CDU: Übernahme!) sich selbstständig weiterentwickelnder datenbasierter Technologien der Verwaltung gegenüber. Für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Verwaltung müssen sehr strenge Kriterien gelten. Die ersten Erfahrungen mit vollautomatischen und selbstlernenden Algorithmen haben gezeigt, dass mit dieser Technologie hohe Risiken verbunden sind. Intransparente Entscheidungsprozesse – Herr Reinhardt hat es schon angesprochen – sind grundsätzlich ein Problem, denn sie verursachen Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen. Verwaltungshandeln muss transparent sein, um überprüfbar zu bleiben. Vorurteile oder Stereotypisierungen dürfen durch den Einsatz neuer Technologien nicht verstetigt werden. Sie könnten sich auf die gelieferten Ergebnisse auswirken und in verfassungsmäßig garantierte Rechte eingreifen, zum Beispiel durch Diskriminierungen unterschiedlichster Art. Insbesondere im Bereich der sich selbstständig weiterentwickelnden datenbasierten Informationstechnologien könnten mit Stereotypen belastete Trainingsdaten zur Übernahme diskriminierender Entscheidungsmuster führen. Insgesamt können wir uns gut vorstellen, den Antrag der CDU-Fraktion in den zuständigen Ausschüssen zu beraten. Zustimmen können wir ihm heute jedoch nicht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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