Thomas Krüger
Ja, herzlichen Dank! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Arbeit des Petitionsausschusses unterscheidet sich zum Teil erheblich von der Arbeit der Fachausschüsse. Wir beraten keine Gesetzesvorhaben, sondern erfahren die Reaktionen der Menschen genau hierauf, denn als einziges Gremium des Parlamentes stehen wir im unmittelbaren Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. Unser jährlich vorzulegender Tätigkeitsbericht kann daher für Ihre Arbeit, meine Damen und Herren, sehr aufschlussreich sein. Und so freue ich mich, Ihnen heute auf der Landtagsdrucksache 8/625 den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2021 vorstellen zu dürfen. Im Jahr 2021 erreichten den Petitionsausschuss insgesamt 367 Petitionen, also im Schnitt des Jahres circa eine Petition pro Tag. (Thore Stein, AfD: Das haben Sie gut ausgerechnet.) In 16 Fällen handelte es sich um Sammelpetitionen, also um Eingaben, die von vielen Menschen gemeinsam eingereicht worden sind. So unterstützen beispielsweise 1.700 Menschen die Petition einer Bürgerinitiative, die sich für den Erhalt der Lindenallee in dem kleinen Dorf Stove in Nordwestmecklenburg einsetzt, denn diese soll zu einem großen Teil gefällt werden, um die dortige Durchfahrtsstraße zu sanieren und zugleich zu verbreitern. Gerade in der vergangenen Woche hat sich der Petitionsausschuss in Stove zu einer Ortsbesichtigung getroffen, um mit den Vertretern der Bürgerinitiative, der Kommune und den Anwohnern sowie den beteiligten Behördenvertretern ins Gespräch zu kommen. Thematisch lag der Schwerpunkt der im Jahr 2021 eingegangenen Petitionen wie schon im Vorjahr in der Corona-Pandemie. Allein 109 Petitionen betrafen die Maßnahmen der Landesregierung, die zur Pandemiebekämpfung ergriffen wurden. Mehr als 13.000 Unterstützerinnen und Unterstützer kritisierten die seinerzeit in den Kindertagesstätten geltende Pflicht, Kinder mit Erkältungssymptomen einen PCR-Test durchführen zu lassen. Auch das Einreise- und Beherbergungsverbot sowie die Maskenpflicht in Schulen waren Gegenstand von Petitionen. Eine vom Sozialpädiatrischen Zentrum Mecklenburg-Vorpommern eingereichte Petition stellte die Forderung auf, die aus den Corona-Maßnahmen resultierenden gesundheitlichen Probleme der Kinder und Jugendlichen verstärkt in den Blick zu nehmen. In der im Februar dieses Jahres durchgeführten Ausschussberatung, an der neben dem Bildungs- und Sozialministerium auch der Petent teilnahm, wurde bereits vereinbart, den Vertreter des Sozialpädiatrischen Zentrums in die weiteren Abstimmungen miteinzubinden. 20 der im Berichtszeitraum eingegangenen Petitionen betrafen die Belange von Menschen mit Behinderungen, darunter 9 Petitionen zum neuen Landesrahmenvertrag für Leistungen der Eingliederungshilfe. Dieser zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten auf der einen Seite und den Vereinen der Freien Wohlfahrtspflege auf der anderen Seite geschlossene Rahmenvertrag enthält eine neue Vergütungsregel für die Abwesenheitstage, die faktisch darauf hinausläuft, dass die betreuten Menschen nur maximal 20 Tage Urlaub im Jahr nehmen können. Im Petitionsausschuss, meine Damen und Herren, sind wir einstimmig zu der Auffassung gelangt, dass die soziale Teilhabe der Menschen mit Behinderung hierdurch eingeschränkt wird, und zwar konträr zu der eigentlichen Zielsetzung des Gesetzes. Wir werden diese Petition daher mit den beteiligten Akteuren am 1. Juni 2022 im Ausschuss erneut beraten. Der Petitionsausschuss leitete dem Landtag im Jahr 2021 insgesamt drei Sammelübersichten einschließlich der ergänzenden Berichte zu, mit denen insgesamt 1.630 Petitionen abgeschlossen worden sind. Allein 1.301 dieser abgeschlossenen Petitionen richten sich als sogenannte Massenpetition gegen die geplante Ausweisung von Windeignungsgebieten in der Friedländer Großen Wiese. Von den gesamten im Jahr 2021 abgeschlossenen Petitionen konnte zumindest in 36 Fällen dem Anliegen in vollem Umfang entsprochen werden. In 170 Fällen wurde zumindest eine Kompromisslösung erzielt. Beispielhaft möchte ich hier auf die Petition verweisen, die den Erhalt und eine bessere finanzielle Unterstützung der Mönchguter Museen forderte. Indem der Petitionsausschuss hier alle Beteiligten an einen Tisch brachte, konnte die Gründung der Museumsgesellschaft Mönchgut-Granitz erreicht werden, für die das Land mehrere Projektförderungen in Aussicht gestellt hat. In 27 Fällen hat der Landtag die Petitionen auf die Empfehlung des Petitionsausschusses an die Landesregierung und an die Fraktionen überwiesen, um hier Abhilfe zu schaffen, den Fall noch einmal zu prüfen oder um die Petition in Gesetze, Verordnungen, Initiativen oder Untersuchungen einzubeziehen. Dies betrifft beispielsweise eine Petition mit der Forderung, ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker besser vor den zunehmenden Bedrohungen zu schützen, oder die Forderung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Nähe eines Spielplatzes von 50 auf 30 km/h zu reduzieren. Auch der Vorschlag eines Petenten, die Straßenränder insektenfreundlich zu bewirtschaften, wurde der Landesregierung mit der Empfehlung überwiesen, zusätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte und Gemeinden in die bereits vorhandenen Projekte des Landes miteinzubeziehen. Meine Damen und Herren, ich denke, die geschilderten Fälle und die Beispiele machen die große Bedeutung des Petitionsgrundrechts deutlich. In individuellen Einzelfällen eröffnet es den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, bei Ihnen als gewählten Abgeordneten auf die Korrektur von Ungerechtigkeiten und Unbilligkeiten hinzuwirken. Darüber hinaus bietet es eine Form der politischen Teilhabe, wie sie gerade in den großen Sammel- und Massenpetitionen zum Ausdruck kommt. Da der Berichtszeitraum 2021 überwiegend in die 7. Wahlperiode fiel, möchte ich den Mitgliedern des damaligen Petitionsausschusses ebenso für ihre fleißige und konstruktive Arbeit danken wie den Mitgliedern des aktuellen Ausschusses. Mein Dank gilt aber gleichermaßen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung, ohne deren sachgerechte Zuarbeit die Arbeit an den Petitionen nicht möglich wäre, denn besonders erfolgreich waren wir immer dann, wenn die Verwaltungen bereit waren, ihre Ermessens- und Auslegungsspielräume zum Wohle der Petenten auszunutzen. Zusätzlich gilt mein Dank dem Team des Ausschusssekretariats, (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ohne das wir unsere Arbeit so konzentriert nicht hätten machen können. Meine Damen und Herren ... (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jens-Holger Schneider, AfD) Ja, ich finde auch, das ist einen Beifall wert. Abschließend bitte ich nunmehr um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
