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Philipp da Cunha

SPD 18.05.2022 Sitzungen 8/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchten die GRÜNEN unsere Karenzzeit, die wir im letzten Jahr – vor nicht einmal 12 Monaten – eingeführt haben, jetzt auf 18 Monate erweitern. Und ich würde gerne auf meine Rede von vor nicht mal 12 Monaten verweisen, denn wir haben gerade auch in der Beratung im Rechtsausschuss, und das ist vorher schon angeklungen, uns ebenfalls mit der Frage beschäftigt, 18 Monate/12 Monate oder gegebenenfalls länger. Der Kompromiss war bei 12 Monaten. Es gibt gute Belege, gute Gründe für 12 Monate. Es gibt sicherlich auch Gründe für 18, 24 und dergleichen, die sind aber heute nicht rausgekommen. Wir haben heute also einerseits von Frau Oehlrich vor allem ein Plädoyer für eine Karenzzeit gehört, und das habe ich auch bei Herrn Domke gerade gehört, warum es notwendig ist, eine Karenzzeit zu haben. Und ich glaube, das hat auch dieser Landtag in der letzten Legislatur bewiesen, dass wir derselben Meinung sind. Wir brauchen diese Karenzzeit, denn es geht ja da um Vertrauen, das Vertrauen zu stärken. Denn es geht hier nicht nur um eine rechtliche, sondern auch um eine gesellschaftliche Bedeutung, die nicht zu unterschätzen ist, denn diese eingeführten Regelungen, die tragen nachhaltig zur Stärkung des Vertrauens in der Bevölkerung in das politische Handeln bei, und dadurch werden wir zu Recht durch die Wählerinnen und Wähler auch gefordert, Integrität bei den Politikerinnen und Politikern zu gewährleisten, denn oberstes Ziel muss es sein, jedem Anschein einer unvoreingenommenen Amtseinführung entgegenzuwirken. Aber ich muss ehrlich gesagt auch ein bisschen zurückweisen die Art und Weise, wie dieser Gesetzentwurf eingebracht wurde. Also, Frau Oehlrich, das war ja ein Haufen Generalverdacht, das waren Unterstellungen an gewissen Punkten. Ich muss sagen, ich habe eben mal die Seite „Lobbypedia“ aufgemacht und habe mal geguckt, welche Parteien sind eigentlich über Wechsel von Politik in die Wirtschaft betroffen. Ich glaube, da kann sich hier nahezu keiner wegducken. Wir haben in den letzten Jahren, glaube ich, in allen Parteien Fälle gehabt, wo es sehr fragwürdige Wechsel gab von der Regierung, aber auch vom Parlament hin zu wirtschaftlichen Tätigkeiten, die ganz eng verzahnt waren mit den vorherigen. Und unser Ziel war es und unser Ziel bleibt es, auch mit dieser Änderung vor allem solchem Anschein entgegenzuwirken. Und es wurde eben schon angesprochen, es sprechen Punkte dafür, dass man das Ganze auf 18 Monate erweitert. Und unser jetziger Koalitionspartner hat dieses mit vehement in der letzten Legislatur, vor allem auch mit der Einführung einer generellen Karenzzeit ... Denn wir hatten, als auch dieser Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE kam, hatten wir keine Karenzzeit in unserem Landesministergesetz. Und dementsprechend haben wir uns nach langen Beratungen, auch nach Anhörungen darauf verständigt, dass wir diesen Gesetzentwurf so stellen, dass wir so auch fit für die Zukunft sind, dass wir damit auch dem Anschein vorbeugen können, eine voreingenommene Amtsführung zu haben, dass dann im Nachgang Wechsel sind. Bei der Dauer der Karenzzeit war vor allem zu bedenken, dass in der Zeit, in der ausscheidenden Mitgliedern – egal, ob es Regierungsmitglieder waren, ob Parlamentarische Staatssekretäre – eine Folgebeschäftigung untersagt wird, ein Übergangsgeld zu zahlen ist. Folglich muss ein Zeitraum gewählt werden, der sowohl gewährleistet, dass ausreichend Abstand zwischen Amt und neuer Tätigkeit liegt, aber auch sicherstellt, dass keine hohen Mehrkosten entstehen. Und die Frage bleibt natürlich, Herr Domke hat sie gerade auch angesprochen, der Grundrechtseingriffe. Die sind jetzt glücklicherweise durch die Vielzahl von Karenzzeitregelungen in Deutschland erst mal auch so weit bestätigt, dass man dort diesen Eingriff, vor allem auch den Eingriff in die Berufsfreiheit vornehmen kann. Wir bleiben dabei: Es war ein richtiger Schritt, im vergangenen Jahr das Landesministergesetz zu erweitern um eine Karenzzeitregelung für zwölf Monate. Diese ist bisher nicht zur Anwendung gekommen, obwohl wir eine Neuwahl hatten, obwohl wir einen Regierungswechsel haben. Und ich hoffe auch, dass wir diese Untersagung, die ja dann auf Vorschlag eines beratenden Gremiums erfolgt, dass wir da in der nächsten Zeit, in den nächsten Jahren, Jahrzehnten dann auch nicht große Fälle haben, die wir hier leider dann besprechen müssen, die dann den Anschein dieser voreingenommenen Amtsführung erwecken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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