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René Domke

FDP 18.05.2022 Sitzungen 8/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Noetzel, das kann ich so überhaupt nicht stehen lassen und kann ich auch überhaupt gar nicht teilen. Da haben Sie sich jetzt hier einen schönen schlanken Fuß gemacht. Denn gerade Ihre Fraktion hat sicherlich in den Worten mitgewirkt, aber soweit ich informiert bin, waren die 18 Monate auch etwas, was die LINKEN gefordert haben. Und jetzt, wo Sie eigene Minister stellen, gilt das nicht mehr. Da müssen Sie sich mal selber hinterfragen. Das ist in der Tat unnötig, dann hier einen Redebeitrag zu halten und anderen dann Unredlichkeiten zu unterstellen. Das kann ja sein, dass das ein Erkenntnisprozess war, aber es spricht überhaupt gar nichts dagegen, dass wir hier von den 18 Monaten ausgehen. Und der Innenminister hat es ja zitiert, es gab auf Bundesebene ja ähnliche Beurteilungen, meine Damen und Herren, und es ist letzten Endes etwas, was immer wieder bestätigt, dass gar nichts dagegenspricht, hier auf 18 Monate zu verlängern. Denn schon im Bundesministergesetz, in welchem die 18-monatige Karenzzeit bereits 2015 Aufnahme gefunden hat – mag ja sein, dass es nur bestimmte Fälle sind, aber es ist letzten Endes ein Maßstab, der verfassungsrechtlich geprüft wurde. Und da gab es überhaupt gar keine Bedenken, auch keine Bedenken hinsichtlich der Übergangszeiten und der Übergangsgelder. Meine Damen und Herren, sowohl in der Anhörung des zuständigen Innenausschusses des Deutschen Bundestages in der 18. Wahlperiode als auch in der Anhörung des Rechtsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 7. Wahlperiode kamen die Sachverständigen unisono zu der Ansicht, dass die Karenzzeit von 18 Monaten angesichts des mit der Regelung verfolgten Zwecks sinnvoll erscheine. Also, verfassungsrechtliche Bedenken sind vom Tisch, und, meine Damen und Herren, sämtliche Rechtsexperten haben bescheinigt, dass eine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz gegeben ist. Auch wenn es natürlich einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellt, ist die Karenzzeitregelung angemessen und verhältnismäßig, und auch das ist sie mit 18 Monaten noch. Und warum sollte sich jetzt gerade für eine landesrechtliche Beurteilung eine andere Auslegung ergeben? Das konnte ich nicht ganz nachvollziehen, Herr Minister. Ich denke, dass die Bedeutung genauso ist und dass genau im Regelungsbereich eines jeden Ministeriums genug Anlass auch gegeben ist, genauso wie auf Bundesebene, dass eine Einflussnahme oder eine vorbereitete Karriere durchaus ein Beispiel sein könnte. Und wir haben ja auch Beispiele. Ich darf vielleicht mal gleich das Beispiel vorwegnehmen: Es gab mal einen Minister Schlotmann, der das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung führte und dann quasi übergangslos als Kommunikationsdirektor für einen Wind- und Solarparkentwickler tätig wurde. Und es gibt auch weitere Beispiele, meine Damen und Herren, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) und da hatte man eine Erwerbsbiografie möglicherweise dann schon geschickt vorbereitet. Das will ich nicht unterstellen, aber es ist letzten Endes doch offenkundig, dass es da eine gewisse Nähe gab. Es ist auch angeführt worden – da kam jetzt das Beispiel mit dem Schuldirektor, aber, meine Damen und Herren, es gibt auch andere Beispiele, und da, finde ich, da müssen wir uns auch dran messen lassen –, ich weiß nicht, ob Sie ihn kennen, den Paragrafen 61 Steuerberatungsgesetz. Beamte und Angestellte der Finanzverwaltung beispielsweise dürfen drei Jahre lang für keinen Auftraggeber tätig werden, mit dessen steuerlichen Angelegenheiten sie in den letzten drei Jahren betraut waren. Das sind insgesamt sogar sechs Jahre Karenzzeit, die wir unseren Beamten zumuten, aber für unsere Minister soll das nicht gelten. Meine Damen und Herren, da müssen wir vielleicht auch mal gleiche Maßstäbe anlegen, da müssen wir uns auch solche Regelungen dann einmal anschauen, wie das dann für andere wirkt, wenn wir hier mit zweierlei Maß messen. Insofern, meine Damen und Herren, wir stimmen der Überweisung zu, und wir wünschen uns eine sachliche Debatte, die sich auch ein bisschen an den rechtlichen Grundlagen orientiert, und keine Scheindebatte, nur, weil jetzt irgendwer die Minister stellt, dass das nachher maßgebend sein soll für den Beurteilungszeitraum. Ja, Herr Noetzel, Sie können gerne Fragen stellen.

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