René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, ich hätte das gar nicht gedacht – an sich bin ich davon ausgegangen, das ist so ein Tagesordnungspunkt, der ist relativ unsexy –, aber es entstand ja wirklich eine richtig spannende Debatte, und da steckt auch tatsächlich mehr darin. Es ist keiner darauf bis jetzt eingegangen, dass wir mit 60 Millionen ungefähr Einnahmen im Landeshaushalt hier schon eine wesentliche Größe haben, über die wir auch sprechen. Und insofern will ich nur das eine oder andere noch mal richtigstellen, was hier in der Diskussion auch immer mal ganz gerne durcheinandergeht. Der Gewerbesteuerhebesatz beeinflusst diese 60 Millionen natürlich nicht alleine, sondern es ist am Ende der Gewerbeertrag, und dieser Gewerbeertrag entsteht in der Regel auch erst nach einer gewissen Laufzeit. Also gerade die Anlaufphase hat immer was mit Gewerbeverlusten zu tun, und diese Gewerbeverluste sind vortragsfähig. Und genau das müssen wir auch mit einkalkulieren, gerade, wenn es um Neuansiedlungen geht. Und natürlich ist es eine Standortfrage, wenn wir in Konkurrenz … Natürlich ist es nicht so wie bei Städten und Gemeinden, dass man eine Nachbargemeinde hat oder eine Nachbarstadt, die mit dem Hebesatz durchaus Wettbewerb machen kann. Das ist natürlich bei Offshoreanlagen etwas schwierig, allein aufgrund der natürlichen Gegebenheiten, der geografischen. Insofern treten wir aber sehr wohl in einen Wettbewerb, denn wir haben ja gehört, es gibt auch noch andere Bereiche in Schleswig-Holstein und Niedersachsen, wo genau geschaut wird. Am Ende ist aber auch die Gewerbesteuer nur ein Anteil der Gesamtbelastung, denn es kommen ja noch mehr Unternehmenssteuern dazu. Und auch das müssen wir im internationalen Kontext betrachten, denn nicht alle Staaten erheben eine solche Gewerbesteuer, und schon gar nicht in gemeindefreien Gebieten. Und auch das ist eine Frage, gerade im Ostseeraum, wie andere Staaten sozusagen mit einer solchen Belastung umgehen, und da schauen natürlich Investoren schon danach. Gleichwohl ist es richtig, dass zwei nicht offensichtlich zusammenhängende Dinge hier mal getrennt werden. Das ist einmal diese Verabschiedung des Haushaltsgesetzes und zum anderen ja im Grunde die Festlegung des Hebesatzes. Ganz klar, da sind wir auch dabei, dass wir eine Verordnung sogar abschaffen können. Das haben wir uns auch auf die Fahnen geschrieben. Dass wir das in ein Gesetz kleiden, macht es jetzt nicht unbedingt besser, weil wir nur eine andere Vorschrift haben, aber diese ist dann etwas stabiler und letzten Endes spricht auch nichts dagegen. Allerdings, allerdings, das zeitliche Problem, das, meine Damen und Herren, ist hausgemacht. Wir sind gerade in den Haushaltsberatungen. Wir wissen, wie es die letzten Tage und Wochen abgegangen ist, wir wissen, wie es in den nächsten Wochen abgehen wird. Wir hetzen durch die Ausschüsse, wie hetzen durch die Sitzungen. Und genau daraus ist ja die Veranlassung entstanden, darüber nachzudenken, dass wir eben wegkommen von diesem Stichtag Ende Juni, dass wir den Hebesatz festgelegt haben müssen, denn niemand möchte auf das Minimum von 200 vom Hundert runter. Das hieße ja daneben, das Risiko, dass wir mit dem Haushalt schon nicht fertig werden, das Risiko, dass wir 30 Millionen im Landeshaushalt abschreiben müssten, das ist genau das, was dahintersteckt. Und, meine Damen und Herren, noch mal, das ist hausgemacht, und da ist hier so ein bisschen Kosmetik betrieben worden, als wenn wir das jetzt aus anderen Gründen bräuchten. Klar, es hat eine gewisse Zweckmäßigkeit, aber seien Sie bitte ehrlich, es hat zwei weitere Risiken für Sie abgenommen: Das ist einmal, dass der Haushalt nicht bis zum 30.06. beschlossen wird, und das Zweite – und das konnten wir ja schon beim Landesrechnungshof nachlesen –, dass der Haushalt, egal, wie er jetzt zustande kommt, möglicherweise beklagt wird und verfassungswidrig sein wird. Dann haben Sie nämlich denselben Effekt, dass diese 30 Millionen im Landeshaushalt fehlen werden. Und deswegen gehen wir diesen Weg, und wir gehen diesen Weg auch mit, weil wir stabile Verhältnisse haben wollen, jedenfalls in diesem Bereich. Was auch nicht ganz zutreffend ist, ist, dass wir diese Festlegung auf drei Jahre jetzt für alle Zeit fortschreiben sollten. Ich bin da bei Harald Terpe, dass wir sagen, wir evaluieren das. Und was jedenfalls nicht geht, an Herrn Schmidt von der AfD gerichtet, ist, dass wir es für immer jetzt festschreiben. Das birgt die Gefahr, dass wir uns das Gesetz immer häufiger auf den Tisch ziehen und dann immer wieder nachbessern und nachsteuern. Also eine gewisse Planungssicherheit, ja, aber nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag das dann so bestehen lassen. Das birgt wirklich die Gefahr, dass wir dann regelmäßig dieses Gesetz hier zerpflücken und immer wieder zu neuen Lösungen kommen. Das verunsichert dann tatsächlich Investoren. Drei Jahre, denke ich, sind erst mal ein angemessener Zeitraum. Wir müssen dann aber auch noch mal berücksichtigen, dass es natürlich Laufzeiten für die Anlagen gibt. Ob wir uns an diesen Laufzeiten orientieren können, ist die zweite Frage. Ich hatte ja schon gesagt, Anlaufverluste treten gerade am Anfang auf, sind vortragsfähig und verzerren das Bild dann zunehmend. Wir werden also zustimmen, aber wir werden den Finanzminister beim Worte nehmen. Er wollte sich genau diesen längeren Zeitraum der Festschreibung noch mal im Haus anschauen, und genau darauf hoffen wir bei der nächsten Beratung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Marc Reinhardt, CDU)
