Martin Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Beim vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die gesetzliche Festlegung der Hebesätze für gemeindefreie Gebiete. Das betrifft also hauptsächlich Offshorewindenergieanlagen vor unserer Küste. Alle drei Jahre legt der Landtag nun die Gewerbesteuer fest, die hier in diesem Fall dann auch dem Land in Form von derzeit geplanten 60 Millionen Euro im Jahr zufließt. Meine AfD-Fraktion möchte hierzu eine kleine Änderung erwirken. Insgesamt, muss man sagen, ist es auch schon ein bisschen verwunderlich, Windenergie soll ja nach dem Willen der Ampel und sicherlich auch fast aller Fraktionen hier in diesem Landtag – außer der demokratischen AfD-Fraktion – (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) eine Schlüsselrolle einnehmen. (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD) Das sogenannte Windenergie-auf-See-Gesetz bekräftigt ja das noch einmal. Die Ampel will bis zum Jahr 2045 die Offshorekapazität verzehnfachen. Vor unseren Küsten sind aktuell vier Windparks mit über 230 Windenergieanlagen und einer Gesamtleistung von 1.100 Megawatt in Betrieb. Wenn man gleichzeitig aber die vergangenen Jahre immer weiter die Gewerbesteuer auf dem Meer erhöht, dann treibt man natürlich auch die Kosten nach oben. Das ist einfach so. Investoren könnten dadurch etwas abgeschreckt werden. Im vergangenen Jahr ging kein neues Windrad in der Ostsee ans Netz. Also Land und Bund sollten sich da auch irgendwie ein bisschen einig werden, ob man die Windenergie ausbauen will. Rein technisch haben wir auf dem Meer einen höheren Erntefaktor und höhere Energiegewinnung als an Land, und von daher ist Windenergie auf dem Meer durchaus eher in der Lage, subventionsfrei auszukommen. Aber wir dürfen zwei Dinge nicht vergessen: Solche Anlagen dürfen nicht die Aussicht von der Küste beeinträchtigen oder den Schiffsverkehr gefährden. Auch offshore dürfen wir die Natur und die Lebensräume der Tiere nicht zerstören. Der Naturschutzbund hat aber mal durchgerechnet, 30 Prozent der Fläche der deutschen Nord- und Ostsee bräuchte man für diese Ziele. Das ist eine Gefahr für unser Ökosystem auf dem Meer. Tiere wie Seetaucher oder Schweinswale beispielsweise brauchen Rückzugsgebiete. Mit solchen Anlagen wird der Lebensraum genommen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Können wir mal beim Thema bleiben?) Der NABU sieht den Meeresschutz gefährdet, denn das neue Windenergie-auf-See-Gesetz will auch Windparks in Schutzgebieten bauen. Stefan Thimm vom Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore sagt, dies sei alles machbar, es bräuchte aber dazu „einen stabilen politischen Rahmen“, Zitat, „also zuverlässige Investitionsbedingungen, klare Ausbaupläne und schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren.“ Im Finanzausschuss wollte meine Fraktion – nicht zuletzt wegen solcher Stimmen – auch eine schriftliche Anhörung und das nicht alles nur durchwinken. Die Sachverständigen legten dar, dass vor allem auch eine zeitliche Planungssicherheit gut wäre bei der steuerlichen Bemessung. Auch eine Annäherung an die niedrigeren Hebesätze in anderen Küstenbundesländern wäre theoretisch sinnvoll. Die Rahmenbedingungen müssen insgesamt stimmen. Von daher finden wir den Modus, der hier gewählt wurde, der Festlegung der Hebesätze nicht adäquat genug. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Über die ungünstigen Rahmenbedingungen hat auch Staatssekretär Schulte aus Sicht der Firma Nordex im Wirtschaftsausschuss berichtet. Der letzte Rotorblattbauer Deutschlands zieht nun nach Indien, über 600 Arbeiter werden auf die Straße gesetzt. Grund sei auch der zunehmend wachsende Kostendruck, symptomatisch für die verkorkste Energiewende. Und am Freitag beklagten Experten der erneuerbaren Energien Personalmangel in der Verwaltung. Teilweise 16 Jahre für den Bau von Anlagen wurden angeführt. Der Gesamttenor: Eine Energiewende sei unter aktuellen Vorzeichen einfach nicht möglich, da wären die Gewerbesteuern eher nebensächlich, wenn es um die reine Höhe geht. Also die Pläne der Regierenden scheitern hier kläglich. Wir wollen natürlich nicht die Hausaufgaben der Regierung machen, aber alle drei Jahre neu irgendwelche Hebesätze festzulegen, ist eben exemplarisch für diesen Bürokratieunsinn. Es ergibt überhaupt keinen Sinn, den Planungszeitraum nur auf drei Jahre zu beschränken. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Doch.) Wir wollen zumindest den Hebesatz auf die jetzigen ohnehin hohen 460 Prozent festlegen, und zwar auf unbestimmte Zeit. Das hat den rechtsförmlichen Vorteil, dass wir uns nicht alle paar Jahre hier wieder treffen müssen, und das gibt Planungssicherheit für die Betreiber. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
