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René Domke

FDP 07.04.2022 Sitzungen 8/19

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Auszeit, die tat uns allen jetzt mal gut, denn das hat sich jetzt so hochgeschaukelt. Und ich muss allerdings auch sagen, einige Wortbeiträge waren auch wirklich zum Fremdschämen, vor allem, weil hier wirklich Dinge miteinander vermengt werden, das gehört sich schlichtweg nicht. Ich will aber tatsächlich auf den Antrag eingehen. Vielleicht kann ich Sie dazu einladen, auch in den weiteren Beiträgen auch mal darüber zu sprechen. (Henning Foerster, DIE LINKE: Gelten Menschenrechte universell oder nicht?) Ja, das können Sie für sich selbst beantworten. Da sollten Sie sich vielleicht auch mal selber hinterfragen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Mit Ihrem Antrag, (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) meine sehr geehrten Damen und Herren der GRÜNEN, (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) zielen Sie auf die Aufhebung der Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern gemäß Paragraf 87 ab. (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Mann, Mann, Mann!) So, und jetzt wollen wir es mal wieder ein bisschen rechtlich einordnen, Professor Northoff hat es ja schon getan. Letzten Endes ist der Antrag fälschlicherweise an die Landesregierung gerichtet. Stellen Sie sich mal vor, die Landesregierung würde jedes Mal in Verwaltungshandeln eingreifen, nur, weil wir meinen, dass wir das irgendwie wollen. Das ist schon an sich nicht der richtige formale Akt oder das kann schon formal nicht funktionieren. Die Landesregierung kann natürlich eine Prüfung der Voraussetzungen vornehmen lassen oder anregen, aber letzten Endes ist es jetzt nicht der Punkt, dass die Landesregierung das hier sofort umsetzen kann, sondern – dazu ist auch ausgeführt worden – eine rein aufsichtsrechtliche Maßnahme. Da kann man nicht einfach hier einen Beschluss fassen und die Landesregierung damit beauftragen. Vor allem, es darf eben keine politische Maßnahme sein. Die Stiftungsaufsicht, auch das ist schon gesagt worden, unterliegt hier dem Opportunitätsprinzip, also selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen und der Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien. Ein Ermessen besteht hinsichtlich der Entscheidung über das Einschreiten. Und die Maßnahmen der Zweckänderung und der Aufhebung sind, das ist auch schon ausgeführt worden, zudem subsidiär. Das heißt, sie kommen erst dann zur Anwendung, wenn die Stiftungsorgane nicht das ihnen Mögliche tun. Und dieser Weg über die Stiftungsorgane ist nach den Verlautbarungen, die wir auch immer wieder gehört haben, ob sie nun glaubhaft sind oder nicht, zumindest noch nicht endgültig versperrt. Als Argument führen Sie aus, dass die Stiftung das Gemeinwohl gefährdet. Auch dort haben wir das Problem, dass gerade das Merkmal der Gemeinwohlgefährdung übrigens gerade nicht genutzt werden darf, wenn zum Beispiel politisch unerwünschte Stiftungen – und ich glaube, über eine solche reden wir hier gerade – beseitigt werden sollen oder umgewandelt werden sollen. Das Recht gibt es jetzt eben nicht aus Paragraf 87. Es muss ein Widerspruch zu den Grundentscheidungen der verfassungsmäßigen Ordnung vorliegen, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) es muss eine konkrete Gefährdung vorliegen, zum Beispiel, weil die Zweckbestimmung ein verfassungswidriges Verhalten der Stiftungsorgane nahelegen würde. Auch das haben wir hier nicht vorliegen. Also selbst, wenn man aber auch diese hohen Hürden noch nehmen könnte argumentativ, im Rahmen der Ermessensausübung ist der Stifterwille dann auch wieder zu berücksichtigen, haben wir heute auch schon gehört. Und vor Aufhebung ist zunächst auch erst einmal eine Zweckänderung vorzunehmen, eine partielle Verwirklichung des Stiftungszwecks sollte noch ermöglicht sein. Und, meine Damen und Herren der GRÜNEN, auch wenn ich bei Ihnen bin, dass hier Haupt- und Nebenzweck völlig vertauscht wurden – und ich glaube, dass das auch jeder weiß –, ist immer noch ein partieller Zweck da, der auch noch verwirklicht werden könnte. Dass wir das alle politisch nicht wollen, darüber sind wir uns einig, dazu gibt es einen Beschluss. Also der Weg direkt über die Aufhebung ist also etwas schwierig. Der Weg ist jetzt aber im Landtag ja im Grunde schon beschlossen worden. Wir sind uns doch einig, dass wir diese Stiftung nicht weiter haben wollen. Wir suchen doch jetzt nach rechtlichen Möglichkeiten, und wir haben gemerkt, auch im Austausch, hier ist ja schon zitiert worden aus der Besprechung, wir haben ja tatsächlich feststellen müssen, dass auch stiftungsrechtlich einige Prüfungen vorzunehmen sind. Ich bin guter Dinge, auch die Gutachterin hat es zumindest nicht nur offengelassen, sondern hat die Wahrscheinlichkeit sogar erhöht, dass es Wege geben wird. Aber ich muss wirklich sagen, wenn ich im Ziel mit Ihnen einig bin, aber der Weg hier ist nicht der richtige. Und deswegen, wir sind eine Rechtsstaatspartei, wir haben es rechtlich durchgeprüft, wir kommen nicht zu dem Ergebnis. Wir müssen wirklich leider sagen, so, wie der Antrag formuliert ist, müssen wir ihn ablehnen. Der lässt sich nicht begründen. Das Ob ist entschieden, es geht nur noch um das Wie, es geht nur noch um die Frage der rechtlichen Umsetzung. Und, meine Damen und Herren, da sind wir wieder gemeinsam. Lassen Sie uns den Weg gehen! Ich glaube, ich habe auch schon in dem Gespräch einige Dinge angekündigt. Wir haben heute schon darüber gesprochen, welche steuerlichen Voraussetzungen vielleicht vorliegen. Denken wir mal darüber nach, was eigentlich passieren würde! Heute fiel das Stichwort „Schenkungssteuern“. Stellen Sie sich mal vor, Steuersatz 50 Prozent. Dann schauen wir mal, wie viel Stiftungsvermögen noch da ist. Es wäre sofort handelsrechtlich eine Rückstellung zu bilden. Wir wissen nicht, ob jetzt tatsächlich der Zustifter zuschaut, was mit den 20 Millionen passiert. Vielleicht hat er ja auch noch einen Rückforderungsanspruch, irgendwas. Handelsrechtlich müssten wir eine Rückstellung bilden. Was machen wir eigentlich mit einer vermögenslosen Stiftung? Was ist eigentlich auch mit der Haftung des Stiftungsvorstands? Also es sind so viele Fragen, und heute klang es ja schon an, wir werden ja auch dazu weiter im Gespräch bleiben und werden ja auch die ganze Angelegenheit weiter aufarbeiten, aber, meine Damen und Herren, das war jetzt nicht wirklich rechtlich zu halten, jedenfalls nicht für unsere Fraktion, insofern müssen wir hier Ihren Antrag heute ablehnen. Und letzten Endes lassen Sie uns daran arbeiten, dass wir einen rechtssicheren Weg finden, wie wir diese Stiftung loswerden! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU)

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