Prof. Dr. Robert Northoff
Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, dass wir die Landesregierung auffordern, die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV aufzuheben. Diesem Antrag kann man aus formalen und inhaltlichen Gründen nicht zustimmen. Gern will ich das auch begründen. Unsere Gesellschaft kennt in einer wohldurchdachten Struktur der Gewaltenteilung Institutionen des Bundes wie das Bundesministerium, des Landes wie das Parlament, Institutionen wie die Gemeinden – mit jeweils eigenen Zuständigkeiten. Daneben gibt es typischerweise gemeinnützige Institutionen, wie zum Beispiel Hochschulen, wie Rundfunkanstalten, aber wie auch Stiftungen und Vereine, denen die sogenannte Satzungsautonomie zugestanden wird. Als Satzungsautonomie wird in Deutschland im öffentlichen Recht die Befugnis juristischer Personen bezeichnet, sich eigenständig, also ohne Zustimmung der parlamentarischen Gesetzgebungsorgane, wie zum Beispiel des Landtages, eine Satzung zu geben. Man kann insofern auch vom Prinzip der Selbstverwaltung sprechen. Dieses Selbstverwaltungsrecht gilt auch für die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV. Es ist bei dieser Stiftung gekennzeichnet durch einen Stiftungszweck, eine Stiftungsverfassung nach 85 BGB, konkret in Form einer Satzung, und es gibt auch weiterhin Gremien. Erster Stiftungszweck, Sie kennen das, ist nach der Satzung der Umwelt- und Klimaschutz. In der Satzung gibt es dann weitere Regelungen zum Einsetzen eines Vorstandes, eines Kuratoriums, zur Form der Beschlussfassung und natürlich auch zu Satzungs- und Zweckänderungen. (allgemeine Unruhe) Zur Historie gehört es allerdings auch, ... (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Danke für den Hinweis, aber das wäre jetzt hier auch gleich gekommen. ... dass es natürlich einen landespolitischen Kontext gab, einerseits den Wunsch, wie wir es gerade gehört haben, etwas für den Klima- und Umweltschutz zu tun, andererseits die bekannten Probleme beim Weiterbau der Pipeline Nord Stream 2 und die in einem zweiten Stiftungszweck formulierte Idee, in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Nord-Stream-2-Pipeline zu vollenden. Zweckbetriebe sind aber im Stiftungswesen nicht wirklich etwas Ungewöhnliches, sondern sehr häufig zu finden. (René Domke, FDP: Das ist aber kein Zweckbetrieb.) Dies ... (Zuruf von René Domke, FDP) Ja, aber ich glaube, es hatte auch einen Zweck in dem Zusammenhang, weil damit sollte ja Geld wiederum einge... und so weiter. Aber darüber, an der Stelle sollten wir uns nicht streiten, Herr Kollege. Das ändert aber nichts daran, dass wir das Selbstverwaltungsrecht ernst nehmen müssen. In der Satzung ist nämlich in Paragraf 8 ausdrücklich normiert, dass der Vorstand „in eigener Verantwortung“ und „weisungsunabhängig“ entscheidet. Und, Herr Damm, vielleicht darf ich so ein bisschen der Traurigkeit das Wort reden: Jemand mit den Wurzeln in den Basisgruppen wie die GRÜNEN und jemand mit den Wurzeln am Runden Tisch wie Bündnis 90 und jemand wie ich, der aus diesen Gründen eigentlich, indem ich wegen der Bürgernähe immer eine gewisse Sympathie zu den GRÜNEN gehabt habe, (Jens-Holger Schneider, AfD: Oha!) der ist doch eigentlich ein bisschen traurig, und ich hoffe auch, dass Sie eigentlich mit mir dafür kämpfen, dass wir die Unabhängigkeit von Initiativen, von Vereinen und von Stiftungen wahren und nicht uns für einen dirigistischen Durchgriff von oben aussprechen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Genau dahin geht aber die Zielsetzung des Antrages. Wir sollen nämlich fordern, dass die Landesregierung die Stiftung aufhebe. Dieses Ansinnen ist aus mehreren Gründen rechtlich und fachlich abzulehnen. Es gilt schon aus formalen Gründen, denn die Landesregierung ist dafür nicht zuständig. Das ergibt sich im Übrigen auch aus der Begründung des Antrages selbst, denn dort wird ja ausgeführt, dass das Justizministerium eigentlich zuständig sei. Außerdem steht es noch in der Satzung in Paragraf 14 Absatz 2 drin, dass, wenn überhaupt, das Justizministerium hier die Aufsichtsstelle ist. Insofern ist der Antrag schon aus diesen Gründen nicht in Ordnung. Das Justizministerium ist hier entsprechend auch angesprochen worden und hat in der Stellungnahme, wie wir es heute schon mehrfach gehört haben, vom 24. März klargestellt, dass es aus stiftungsrechtlicher Sicht keine Möglichkeit sieht, die Stiftung Klima- und Umweltschutz aufzuheben, und ich teile diese Bewertung. Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will unter Bezugnahme auf Paragraf 87 BGB und eine Gefährdung des Gemeinwohls einen Rechtsgrund konstruieren. Das kann nicht gelingen, mal abgesehen davon, dass das allenfalls zu einer Ermessensmöglichkeit und gar nicht zu einer notwendigen logischen Konsequenz führen müsste. Dagegen spricht schon, also gegen eine solche Gefährdung des Gemeinwohls, dass die Stiftung mit breiter Mehrheit beschlossen und dann auch als unabhängige Stiftung gegründet wurde. Die Stiftung ist natürlich nur anerkannt worden, weil sie dem Gemeinwohl eben nicht widerspricht, sondern es fördert. Und gegen den Antrag spricht auch – Sie haben das schon angedeutet –, dass die Stiftung in ihren Aktivitäten derzeit ruht. Ich höre sogar, dass man über die Abwicklung nachdenkt. Von ihr geht also auf jeden Fall keine Gefahr derzeit aus. Die Kommentierung zu 87 lässt allerdings erkennen, da haben Sie recht, eine solche Gefährdung könnte möglicherweise bei einem klaren Widerspruch des Stiftungsverhaltens – und ich knüpfe da auch ruhig beim Stiftungsverhalten an – zu verfassungsmäßigen Grundentscheidungen diskutiert werden, also wenn es da einen Widerspruch gäbe zwischen Verhalten und verfassungsmäßigen Grundentscheidungen. Die Begründung des Antrags bezieht sich bei Ihnen zunächst auf Artikel 25. Da steht nicht so viel drin, wie Sie daraus gemacht haben. Im Prinzip steht drin, dass das Völkerrecht Teil des Bundesrechtes ist. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und jetzt geht es weiter, bei Ihnen wird daraus der – wie ich finde, durchschaubare – Versuch, die Stiftung irgendwie mit dem Krieg in der Ukraine wenn schon nicht kausal-ursächlich, aber doch so ein bisschen mitschwingend konnotativ und vielleicht so ein bisschen assoziativ irgendwie in Verbindung zu bringen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) damit hier eines klar ist, natürlich respektieren wir das Völkerrecht – und Putins Angriff auf die Ukraine ist ein völkerrechtswidriger Verstoß, den wir klar und eindeutig verurteilen –, aber die Stiftungsaktivitäten und speziell Nord Stream 2 als einen Verstoß gegen Artikel 25 des Grundgesetzes zu werten, das ist wirklich an den Haaren herbeigezogen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Die Pipeline ist übrigens auch nicht die erste dieser Art. Sie wurde im Interesse der Versorgungssicherheit unseres Landes mit breiter Mehrheit nicht nur im Parlament, übrigens auch in der Bevölkerung, gebaut und es gab dafür, es gab dafür gute Gründe. Mit der Entstehung des Krieges aber hat die Stiftung nichts zu tun. Und ehrlich gesagt, ich finde das auch ein bisschen schwierig, wenn Sie bei etwas, wofür Putin und seine Treuen die Verantwortung tragen, hier im Kontext des Pipelinebaus sozusagen Putin aus der Verantwortung nehmen und meinen, dass irgendwie andere damit auch was zu tun hätten. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Im Gegenteil!) So ist das nicht. Die Verantwortlichen sind klar und eindeutig zu erkennen, und das darf und muss hier auch gesagt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Dann verweisen Sie noch auf Artikel 20a Grundgesetz, der in der Tat eine Staatszielbestimmung für den Klima- und Umweltschutz enthält, ja. Aber genau das nimmt die Stiftung ja als erstes Ziel auf, mit weiteren in Paragraf 2 formulierten Unterzielen. Wenn Sie es nachlesen, Sie wissen es, es geht um Projekte, um wissenschaftliche Begleitung und Weiterbildung. Auch hier ist Ihre Argumentation weit hergeholt und rechtlich konstruiert, denn die Versorgung mit Gas während der Übergangszeit, vor allem für Spitzenzeiten, war und ist – da haben wir vielleicht eine unterschiedliche Auffassung – ein vernünftiger Weg bei der Begleitung des Wandels in Richtung auf erneuerbare Energien und ist damit ein sinnvoller Ansatz (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und keineswegs ein Ansatz, der das Gemeinwohl gefährden würde. Auch eine solche Argumentation ist abenteuerlich. Das sieht übrigens der grüne Wirtschaftsminister Minister Habeck ja genauso, wie Sie wissen, denn er weigert sich ja bisher aus guten Gründen, die Energieversorgung mit Gas in die Sanktionen einzubeziehen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Daniel Peters, CDU: Zum Thema sprechen! – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und noch etwas verschweigt uns der Antrag. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Im Kommentar lässt sich nämlich erkennen, dass die Stiftungsaufsicht – das ist heute schon angedeutet worden – wie beim Subsidiaritätsprinzip eigentlich nur nachrangig aktiv werden kann, vorrangig sind zunächst mal Entscheidungen der Stiftung selbst. Damit liegt es zunächst in der Hand der Stiftung zu agieren. Man kann sich dort im Vorstand treffen, im Kuratorium, und man kann natürlich im Rahmen der sich aus der Satzung ergebenden Möglichkeiten darüber nachdenken, ob der Stiftungszweck erfüllt oder anzupassen ist. All das liegt in der Hand der Stiftung. Eine Auflösung der Stiftung mit den von Ihnen genannten Gründen durch die Landesregierung oder meinetwegen auch das Justizministerium halte ich nicht für möglich. Und wenn wir das beschließen würden – auch das ist schon so angedeutet worden –, (Horst Förster, AfD: Ja.) kämen wir in sehr seichtes Gewässer, weil ein solcher Beschluss zu einem aus meiner Sicht rechtlich nicht haltbaren Verhalten auffordern würde, und das möchte ich nicht. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Nun, damit könnte ich es mit meinen Überlegungen bewenden lassen. Wir haben ja so ein bisschen die Diskussion gehabt, ist es hier rechtlich oder ist es politisch. Ich darf als Abgeordneter sicherlich auch noch eine kleine Anmerkung zum politischen Kontext machen. Der Antrag ist abzulehnen, das habe ich, glaube ich, klar und deutlich gerade gemacht, aus rechtlichen Gründen geht das nicht anders. Und was aber trotzdem wollen wir jetzt tun, um sozusagen der politischen Meinung dieses Hauses dann auch zur Realität, zur Umsetzung zu helfen? Die Stiftung hat zwei Ziele, das wissen Sie, den Klima- und Umweltschutz und die Fertigstellung der Pipeline. Ich denke, es ist an der Zeit, dass man in der Stiftung selbst das natürlich für sich klärt, ob denn der Zweck mit der Nord-Stream-2-Förderung, ob dieser Zweck nicht wirklich überholt ist, wenn er denn überhaupt erreicht hätte werden können im Zusammenhang. Und der zweite Zweck, nämlich der Klima- und Umweltschutz, muss natürlich auch diskutiert werden. Angesichts der aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen muss man sich ja fragen, ob dieser Zweck auch bei dem dafür notwendigen Vertrauen von Destinatären – also von Leuten, die da sozusagen davon etwas haben würden –, dieses Vertrauen ist ja ebenfalls fraglich, und deswegen muss man sich auch sehr genau fragen, ob dieser zweite Stiftungszweck erreicht werden kann. Insofern ist es nämlich richtig, dass – und auch das haben wir schon gehört – die Landesregierung das Gespräch hier in dem Zusammenhang mit dem Stiftungsvorstand aufgenommen hat und dass daneben immer auch die Fraktionsvorsitzenden und für eine rechtlich saubere Lösung die Kollegin Birgit Weitemeyer beteiligt sind. Das ist ein vernünftiger Weg. (allgemeine Unruhe) Paragraf 12 Absatz 2 der Stiftung ermöglicht im Übrigen, seitens der Stiftung selbst eine Auflösung der Stiftung zu beschließen, wenn „sich die Verhältnisse derart ändern, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung ... nicht mehr sinnvoll erscheint“. Das muss natürlich unter Beachtung des Stifterwillens auch geschehen. Das Land hat dazu allerdings ja schon eine Meinung geäußert. Im weiteren Verlauf gibt es dann auch einige Hürden, die Sie auch kennen. Man braucht eine einstimmige Entscheidung des Vorstands, man braucht eine Zweidrittelmehrheit des Kuratoriums. Aber ich will das jetzt nicht weiter ausführen, sondern lieber zusammenfassen. Ich persönlich wünsche aus politischer Sicht den laufenden Gesprächen einen guten Erfolg und hoffe, dass sie möglichst schnell zu einer auch rechtlich tragbaren Lösung kommen. Aber eine Aufhebung der Stiftung durch eine Behörde, konkret durch die Landesregierung, die sehe ich nicht. Der Antrag ist daher abzulehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
