Jacqueline Bernhardt
Ja, natürlich. Ich hatte ja ausgeführt, Herr Damm, dass ich den Stiftungszweck alleine nach der Stiftungssatzung zu beurteilen habe. Deshalb habe ich die Stiftungssatzung herangezogen, habe dort die Zwecke aufgeführt und das rechtlich beurteilt, wie der Stifterwillen ist, anhand dessen, was hier im Landtag gesagt wurde, anhand dessen, was in der Landesregierung, in der Satzung gesagt wurde. Das ist eine rechtliche Beurteilung von Paragraf 87 BGB. Und ich habe dann weiter gesagt, selbst wenn man dieser rechtlichen Auffassung nicht folgen könnte, ist spätestens mit dem Schreiben und der Beendigung jeglicher Beziehungen zu Nord Stream 2 ..., der Stiftungszweck hat nichts mehr mit Nord Stream 2 zu tun. Damit fällt das weg als rechtliches Argument, was Sie in Ihrem Antrag ja hauptsächlich hervorbringen. Da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln, das ist einfach so. (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Und insofern ist es konsequent und stringent. (Der Abgeordnete Horst Förster meldet eine Kurzintervention an.) Es ist nicht politisch bewertet. (Marc Reinhardt, CDU: Einzelmeinung.)
