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Jacqueline Bernhardt

07.04.2022 Sitzungen 8/19

In dem entsprechenden Medienbericht (Zuruf von René Domke, FDP) wurde außerdem die Frage aufgestellt, wie lange die Stiftungsaufsicht der „Hetzjagd“ gegen die Klima- und Umweltschutzstiftung, wie es in den Medien bezeichnet wurde, noch standhalte, und ich möchte Ihnen als Verantwortliche der Stiftungsaufsicht darauf antworten: Wir halten dem so lange stand, bis ein Gericht etwas anderes entscheidet oder bis andere Tatsachen vorliegen, die eine andere rechtliche Bewertung begründen. Ich sehe es als meine Pflicht und als meine Verantwortung an, dass die Stiftungsaufsicht Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern allein unter rechtlichen Gesichtspunkten bewertet. Politische Einflussnahmen, so sehr ich auch die Intention verstehen kann und nachvollziehen kann, dürfen zum Schutz des Stiftungswesens in Mecklenburg-Vorpommern bei der Frage der Aufhebung – bei einer rechtlichen Frage – keine Rolle spielen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, und falls Sie dennoch immer noch eine andere rechtliche Auffassung haben sollten, muss ich Sie als Landtag über das Schreiben vom 30. März 2022 des Stiftungsvorsitzenden an die Stiftungsaufsicht informieren, welches bei der rechtlichen Einordnung maßgeblich für die Betrachtung der Gemeinwohlgefährdung ist. In dem Schreiben wurde Folgendes erklärt, und ich zitiere daraus: „Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffs… Russlands gegen die Ukraine und aufgrund der Reaktion der Bundesregierung hierauf gegenüber Nord Stream 2 hat der Vorstand unverzüglich Konsequenzen gezogen und entsprechende Beschlüsse gefasst.“ (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Danach sieht sich der Vorstand nicht mehr an in § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 niedergelegten Auftrag gebunden, sich mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb an der Vollendung von Nord Stream 2 zu beteiligen.“ (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Dementsprechend hat die Stiftung umgehend endgültig jegliche Tätigkeit eingestellt,“ (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „die der Vollendung von Nord Stream 2 dienen soll.“ (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb führt keinerlei entsprechende Arbeiten mehr durch,“ (René Domke, FDP: Das wissen Sie?!) „sondern wird möglichst rasch abgewickelt.“ Diese Aussage war zudem in dem veröffentlichten Jahresbericht der Stiftung von vorgestern zu lesen, also auch hier noch mal das öffentliche Bekenntnis, dass dieser wirtschaftliche Betrieb eingestellt werden soll. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da die Stiftung dies gegenüber der Stiftungsaufsicht schriftlich erklärt hat, entfallen einmal mehr Ihre Argumente in der Begründung Ihres Antrages. Die Stiftung hat nach eigener Auskunft jegliche Beziehungen, die in Verbindung mit der Pipeline Nord Stream 2 bestanden haben, für beendet erklärt. Das ist für uns maßgeblich. Der Vorstand wird laut Schreiben umgehend alles unternehmen, um jeden Hinweis auf Nord Stream 2 (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und vor allem jede auf die Erfüllung des genannten Auftrages abzielende Bestimmung aus der Satzung zu tilgen. Damit sind nach der aktuellen Kenntnislage gerade keine gemeinwohlgefährdenden Zwecke seitens der Klima- und Umweltstiftung festzustellen, ebenso wenig, wie sie bei der Ostseestiftung festzustellen sind, die ebenfalls Anfang März bekannt gab, die Arbeit ab sofort ohne Mitwirkung von Nord Stream 2 fortzusetzen. Die Stiftungsaufsicht hat nach aktueller Kenntnislage keine Möglichkeit, die Stiftung aufzuheben, da die Voraussetzungen von Paragraf 87 BGB nicht erfüllt sind. Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag begegnet aber nicht nur rechtlichen Bedenken, er ist schlichtweg überflüssig. Es gibt bereits einen Landtagsbeschluss mit entsprechendem Ansinnen. Es gibt den gemeinsamen Antrag auf der Landtagsdrucksache 8/437 von den Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD und der LINKEN, der heißt: „Klare Haltung einnehmen zum militärischen Vorgehen Russlands gegen die Ukraine und dessen Konsequenzen für die Landespolitik“, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom März 2022, also von vor einem Monat. Darin wurde bezüglich der Stiftung unter I Nummer 9 vonseiten des Landtages der Vorschlag der Landesregierung bekräftigt, den Geschäftsbetrieb für die landeseigene Stiftung Klima- und Umweltschutz „ruhen zu lassen“. Das hatte ich bereits erwähnt, dass dies die Stiftung mit Schreiben vom 30.03.2022 der Stiftungsaufsicht mitgeteilt hat und sich somit dieser Punkt erfüllt hat. Unter II Nummer 3 wurde die Landesregierung aufgefordert, „darauf hinzuwirken, dass die ‚Stiftung Klima- und Umweltschutz ...‘ nicht fortbesteht“. Es gibt den Landtagsbeschluss, die Stiftung zu beenden. Es gibt ihn bereits, Herr Damm. Ist Ihnen das bewusst? (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann setzen Sie ihn doch mal um!) Die Landesregierung zieht sich von dieser Stelle aus nicht zurück auf die Meinung der Rechtsaufsicht. (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Wir haben das doch schon beschlossen. Lassen Sie doch das politische Schauspiel jetzt hier jede Woche!) Aus meiner Sicht wäre es ein Leichtes, (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Lächerlich ist das!) wenn die Landesregierung sich auf die Rechtsauffassung der Stiftungsaufsicht zurückziehen würde. Aber hier findet eine Trennung statt. Während ich als Stiftungsaufsicht keine Möglichkeiten habe, die Stiftung aufzuheben, versucht die Landesregierung, den Landtagsbeschluss umzusetzen, weil sie eben politisch agieren kann, anders als ich als Stiftungsaufsicht. Und ich finde, dass der Chef der Staatskanzlei Herr Dahlemann als Vertreter der Landesregierung sehr klug und weise mit Ihnen als Fraktionen des Landtages gemeinsam berät, (Zurufe aus dem Plenum: Oha!) wie dieser Beschluss umgesetzt werden kann. Sehr geehrte Damen und Herren, laut SVZ-Bericht, (Zuruf von René Domke, FDP) beispielsweise vom 19.03.2022, fand am 18. März 2022 ein Treffen zwischen den Fraktionsvorsitzenden, (Sebastian Ehlers, CDU: Das wissen wir. Ich war dabei.) dem Chef der Staatskanzlei, dem Vorstand der Klimastiftung und der Landtagspräsidentin statt. Dort wurden Wege beraten, wie der Landtagsbeschluss umgesetzt und die Stiftung trotz aller rechtlichen Bedenken beendet werden kann. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe als Stiftungsaufsicht bewusst an diesem Termin nicht teilgenommen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) ich habe von diesem Termin aus der Zeitung erfahren. Und ich finde es richtig, dass wir als Stiftungsaufsicht, als Rechtsaufsicht, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) aus diesem Prozess außen vor sind, weil wir eben keine Möglichkeiten haben, nach Paragraf 87 BGB aufzulösen. Aber Sie sind gemeinsam mit der Landesregierung dran, diesen Beschluss umzusetzen. Das hat auch am Dienstag noch mal die Ministerpräsidentin in ihrer Regierungserklärung erklärt, dass sie gemeinsam mit Ihnen die Stiftung beenden möchte. Und deshalb gestatten Sie mir am Ende meiner Rede noch eine Bewertung: Ich kann es nicht verstehen, warum Sie als Fraktion diesen gemeinsamen Weg verlassen mit dem vorliegenden Antrag und die Stiftungsaufsicht zu einem Handeln veranlassen wollen, was nicht dem Recht entspricht. Deshalb zum Schluss mein Appell an Sie: Nehmen Sie Landtagsbeschlüsse, die bereits gefasst wurden, ernst und finden gemeinsam mit der Landesregierung eine Lösung, wie Sie Ihre eigenen Beschlüsse rechtlich sauber umsetzen können! Sie sind in dem Prozess der wie auch immer durchzuführenden Beendigung der Stiftung dabei und wollen diesem Ereignis vorgreifen und die Stiftungsaufsicht per Landtagsbeschluss zur Aufhebung nach Paragraf 87 BGB bewegen, was rechtlich nicht möglich ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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