Anne Shepley
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen/-innen! Ich darf diese Rede in Vertretung für meine Kollegin Frau Oehlrich halten, die ich an dieser Stelle ganz herzlich grüße, die leider noch krank zu Hause ist. Liebe Constanze, gute Besserung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Ja, können Sie gerne auch noch einen Applaus mitgeben. Gewalt ist zu verurteilen, unabhängig davon, wer Täter und wer Opfer ist, unabhängig davon, wo die Gewalt ausgeübt wird. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Opfer von Gewalt brauchen unseren Schutz, seien es Erwachsene oder Kinder, seien es Frauen, (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Männer oder Menschen des dritten Geschlechts. Bei häuslicher Gewalt handelt es sich um alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer und wirtschaftlicher Gewalt innerhalb eines Haushalts. Das sind Körperverletzungen, Bedrohungen, Stalking, Nötigung, Freiheitsberaubung, sexuelle Übergriffe, Vergewaltigung, Menschenhandel bis hin zu Zwangsverheiratung, Totschlägen und Morden. Dazu kommen in hohem Maße Folgebeschwerden wie Ängste, Depressionen, Selbstverletzungen und Essstörungen, denn Täter/-innen nutzen immer ein existierendes Machtgefälle zu ihren Opfern aus oder schaffen ein solches, um es anschließend auszunutzen. Es ist Aufgabe von der Politik, von Gewalt betroffene Menschen zu schützen und zu stärken, denn wer Gewalttätigkeit fürchten muss oder wessen Leben von Gewalterfahrungen geprägt ist, kann nicht frei und selbstbestimmt leben. Im Jahr 2020 sind in Mecklenburg-Vorpommern 16,4 Prozent mehr Fälle häuslicher Gewalt registriert worden als im Jahr zuvor. Das ist ein gravierender Anstieg und deutschlandweit die zweithöchste Steigerungsrate hinter Brandenburg. Häusliche Gewalt richtet sich in 80 Prozent der Fälle gegen Frauen, in Mecklenburg-Vorpommern sogar in 90 Prozent der Fälle. Sie steht bei den Gesundheitsrisiken für Frauen auf Platz eins und wird überwiegend von Männern ausgeübt. Jede vierte Frau in Deutschland hat in ihrem Leben schon einmal körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch einen Partner erlebt. Statistisch gesehen wird an fast jedem dritten Tag in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Expartner getötet, an jedem anderen Tag gibt es eine versuchte Tötung. 40 Prozent aller getöteten Frauen werden von ihrem Partner oder Expartner umgebracht. Das sind Zahlen, die schockieren, meine Damen und Herren, und ganz klar aufzeigen, wie dringend wir uns mit dem Thema „häusliche Gewalt“ auseinandersetzen müssen. Ich danke daher im Namen meiner Fraktion der Fraktion der FDP, dass Sie es heute mit diesem umfangreichen Antrag in die Debatte eingebracht haben, denn die Betroffenen werden in ihrer Not nur dann Schutz und Unterstützung bekommen, wenn die Politik dafür ausreichend Anlaufstellen mit Hilfs- und Beratungsangeboten organisiert und in der Breite des Landes zugänglich macht. Betroffene müssen vielfältige Angebote wahrnehmen können, vom ersten Notruf in einer akuten Gefahrensituation bis hin zu mittel- und langfristiger Unterstützung, um sich aus dem Gewaltkreislauf endgültig befreien und ein erfülltes, selbstbestimmtes Leben leben zu können, egal wo im Land sie sind, egal was für Hilfe sie gerade jetzt brauchen. Und ich bin Frau Tegtmeier sehr dankbar für den Hinweis, dass auch, bevor Gewalt passiert, wir schon beraten und unterstützen müssen. Das ist was, was ich selber nicht auf dem Schirm hatte, aber natürlich ein ganz wichtiger Punkt ist. Auch wenn die meisten Fälle häuslicher Gewalt Frauen und Kinder betreffen, so müssen wir alle Opfer im Blick haben, denn Opfer und Täter/-innen sind divers. Sie kommen aus allen sozialen Schichten, sind jeder Herkunft, haben jedes Alter, jedes Geschlecht, jeden Beruf, jeglichen Bildungsstand, bringen jede Kultur mit, jede Sozialisierung und jegliche Fähigkeiten. Den Schutz nur an einem Merkmal festzumachen, wird also der politischen Aufgabe nicht gerecht. Daher sprechen auch wir Bündnisgrüne uns ausdrücklich dafür aus, geschlechtsunabhängig Schutz anzubieten. In Mecklenburg-Vorpommern gelingt geschlechtsunabhängiger Schutz vor häuslicher Gewalt auch schon sehr häufig. Vorbildlich hervorzuheben ist zum Beispiel die Interventionsstelle Stralsund, die in ihrer Statistik die Gesamtzahl erwachsener Betroffener geschlechtsunabhängig und mit Genderstern präsentiert. Vorbildlich ist auch, dass Schwerin das erste Kinderschutzhaus eröffnet hat, unabhängig vom Geschlecht der Kinder. Es gibt natürlich noch Handlungsbedarf in Form von Umbenennungs- und Handlungsbedarf. Zum Beispiel werden derzeit in den 47 Unterstützungseinrichtungen in M-V laut ihrer Bezeichnung 3 nur für Frauen und Männer tätig und 9 nur für Frauen. Auch besteht Handlungsbedarf, Plätze in Schutzhäusern für Opfer unabhängig vom Geschlecht anbieten zu können. Derzeit gibt es in M-V keine Plätze für erwachsene Opfer nicht weiblichen Geschlechts. Ein Anruf in einem Frauenhaus ergab, dass es nur in anderen Bundesländern Plätze für Opfer nicht weiblichen Geschlechts in Schutzhäusern gebe. Sie sehen, liebe Kolleg/-innen der FDP-Fraktion, wir sind in vielen Punkten Ihres Antrags bei Ihnen. Der Finanzierungsbedarf betrifft aus Sicht meiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Ausbau geschlechterunabhängiger Hilfe und der Sensibilisierung derer. Bezüglich II Punkt 4 des Antrages, der auch hier schon öfter erwähnt wurde, in dem Sie eine Änderung des SOG bezüglich der Weitergabe personenbezogener Daten fordern, können wir aus selbstbestimmungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgehen. Das kann ich auch erklären. Wir möchten nämlich klarstellen, dass zum einen auch vor der Klarstellung im SOG eine Weitergabe datenschutzrechtlich … Entschuldigung, ich muss den Satz noch mal anfangen. Im Antrag wird der Datenschutz nach EU-Vorgaben moniert, wenn die Weitergabe persönlicher Daten durch die Polizei an Interventionsstellen seit 2020 gemäß Paragraf 52 Absatz 3 SOG M-V nur nach einer vorangegangenen polizeilichen Platzverweisung oder Wegverweisung möglich ist. Hier möchten wir klarstellen, dass erstens auch vor der Klarstellung im Gesetz eine Weitergabe datenschutzrechtlich nicht korrekt war und dass zweitens es andere Paragrafen gibt, nach denen eine Weitergabe auch ohne vorausgegangene polizeiliche Maßnahme möglich ist. Diese werden von den Polizeibehörden im Moment lediglich unterschiedlich genutzt. Wenn keine psychische Ausnahmesituation und keine akute Gefahrensituation besteht, ist das Recht der informationellen Selbstbestimmung von Opfern, in eine Weitergabe ihrer Daten einzuwilligen, aus unserer Sicht als höher zu bewerten. Das selbstständige Melden der Opfer bei den Unterstützungsstellen konnte bereits gesteigert werden und ist noch weiter zu steigern. Wege und Möglichkeiten durch intensive Öffentlichkeitsarbeit müssen aufgezeigt werden und die Angebote geschlechtsunabhängig gestaltet. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht sich dafür aus, dass die Vielfalt der Gesellschaft sich in allen öffentlichen Einrichtungen widerspiegeln soll und dort nachzubessern ist, wo dies noch nicht erfüllt ist. Es wird klar, Politik hat die Aufgabe, jedes Opfer häuslicher Gewalt zu schützen, und muss dafür vielfältige Angebote bereitstellen. Wir können der überwiegenden Mehrheit der im Antrag geforderten Punkte, eingebettet in den dargestellten größeren Zusammenhang, zustimmen. Wegen II Punkt 4 hätten aber auch wir um eine ziffernweise Abstimmung gebeten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Daniel Peters, CDU, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Barbara Becker-Hornickel, FDP)
