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Katy Hoffmeister

CDU 07.04.2022 Sitzungen 8/19

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Frau Becker-Hornickel, vielen Dank den Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion für die Aufsetzung dieses Themas, denn angesichts der Corona-Pandemie haben wir gelernt und merken müssen, dass das Thema „häusliche Gewalt“ sich noch einmal verschärft hat, und das zeigen die Zahlen, auf die haben Sie selber hingewiesen, aber auch die Kolleginnen und Kollegen, die davor gesprochen haben. Fakt ist, dass wir uns auch zunehmend dem Thema der häuslichen Gewalt gegenüber Männern und anderen Geschlechtern widmen müssen. Und ich finde es deshalb besonders bemerkenswert, Frau Ministerin, dass Sie ausführen, dass dort bereits schon alles getan ist, weil insbesondere bereits vor der Pandemie Ihr vormaliger Kollege Peter Ritter immer darauf aufmerksam gemacht hat, dass es mehr zielgruppenspezifische Angebote für Männer braucht. Dass es jetzt angesichts der Zunahme dieser Zahlen weniger braucht oder bereits hinreichend ist, finde ich durchaus bemerkenswert. Mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hat sich Deutschland mit Inkrafttreten im Februar 2018 zur Umsetzung der Artikel der Istanbul-Konvention verpflichtet. Und die Einhaltung der Verpflichtung – das ist, glaube ich, für uns alle wichtig – wird derzeitig durch ein unabhängiges Fachgremium, die GREVIO, überprüft. Als eine Grundlage dient dabei auch der jeweilige Staatenbericht, und an der Erstellung dieses Berichtes waren viele Bundesländer, unter anderem auch Mecklenburg-Vorpommern, beteiligt. Wir werden den Umsetzungsstand deshalb abwarten müssen. Und auf Landesebene gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, und auch Sie, Frau Tegtmeier, und Sie, Frau Ministerin, haben darauf hingewiesen, insbesondere auf den seit 2001 bestehenden Aktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder. Dennoch ist nicht zuletzt während dieser Corona-Pandemie deutlich geworden, dass auch weiterhin dringender Handlungsbedarf besteht. Und insofern begrüßen wir ausdrücklich die Zielstellung des Antrages der FDP-Fraktion, die vorhandenen Maßnahmen im Land zu sichern und vor allem auch ausbauen zu wollen, insbesondere mit Blick auf die Erreichbarkeit von Hilfs- und Beratungsangeboten auch im ländlichen Raum. Lassen Sie mich zwei/drei Punkte ausführen: Frau Tegtmeier, Sie haben darauf hingewiesen, dass wir uns insbesondere den Opferambulanzen in der letzten Legislaturperiode gewidmet haben und geprüft haben, inwieweit eine bedarfsgerechte Ausstattung vorhanden ist, und haben uns zunächst darauf konzentriert – Sie haben es gesagt –, den Ansatz zu verdoppeln. Nichtsdestotrotz ist es so, deshalb will ich darauf auch ausdrücklich noch mal hinweisen, dass insbesondere die Partei DIE LINKE mehrfach erklärt hat, (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Ja.) das genüge eben überhaupt gar nicht, und in der letzten Haushaltsdebatte eine Erhöhung dieses Ansatzes gefordert hat. Dass das jetzt nicht mehr notwendig ist, stelle ich zunächst erst mal nur fest. Einen zweiten Punkt will ich aufgreifen, nämlich das Thema der psychosozialen Prozessbegleitung, ein Thema, was uns in der letzten Legislaturperiode an verschiedenen Stellen bewegt hat. Und ich stimme mit Ihnen überein, Frau Ministerin, dass es wichtig ist, die psychosoziale Prozessbegleitung auszuweiten auf das Thema „häusliche Gewalt“. Genau deshalb hat Mecklenburg-Vorpommern bereits im letzten Jahr in der Justizministerkonferenz den entsprechenden Antrag gestellt. Ich freue mich, dass Sie das erneut auf die Tagesordnung setzen lassen, und dort unterstütze ich Sie ausdrücklich. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich will etwas sagen, denn das ist mir besonders wichtig: Wenn man mit den Beratungsstellen spricht und mit den Kolleginnen und Kollegen dort, die eine großartige Arbeit leisten, dann ist immer wieder zu hören, dass es nicht nur um die Verstetigung der Finanzierung geht, um die Frage der Langfristigkeit der Finanzierung, sondern insbesondere auch deshalb schwierig ist, weil die notwendige Eigenanteilsfinanzierung für die Grundstruktur eine besondere Herausforderung ist. Und deshalb, glaube ich, ist es auch da wichtig, dass wir zukünftig einen besonderen Blick darauf richten. Gewaltberatungsstellen zu stärken, sehe ich als besonders effektiven Beitrag an, sehr geehrte Frau Becker-Hornickel, sehr geehrte FDP-Fraktion, weil genau das ein Thema ist, was dafür geeignet ist und unterstützt, die Tatpersonen davor zu schützen, den Kreislauf nicht mehr durchbrechen zu können. Und ich glaube, deshalb ist es gut, dass wir uns diesem Thema in diesem Zusammenhang besonders widmen. Lassen Sie mich noch einen Satz sagen an die Landesregierung. Ich gehe davon aus, dass Sie im Rahmen der Haushaltsberatung Ihre inhaltlichen Schwerpunkte durch die finanzielle Hinterlegung gesichert haben und deshalb nicht von anderen erwarten, dass andere Ihre Arbeit machen. Und die Bitte, etwas zu beantragen, finde ich besonders, jedenfalls dann, wenn sie von der Landesregierung kommt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund insbesondere erachte ich es als notwendig, dass der Antrag in die Ausschüsse wie beantragt überwiesen wird, weil dort können wir uns ausführlich noch mal verständigen und beraten, und bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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