Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die FDP hat hier ein wirklich sensibles, ein wichtiges Thema heute auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt. Dafür herzlichen Dank! Und ich glaube, wir können uns alle hinter dem ersten Satz Ihres Antrages vereinen, wo es heißt, jegliche Form häuslicher Gewalt ist abzulehnen. Das ist zu betonen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, FDP und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch leider wird es uns nie gelingen, jede Form von häuslicher Gewalt zu unterbinden, weil es ein geschützter, weil es ein sensibler Bereich ist, der, wie Sie schon selber sagen, häufig hinter den vier Wänden stattfindet, und wo man eben nicht hineinschauen kann. Deshalb ist es unsere Pflicht als Regierung, als Land, allen Betroffenen von häuslicher Gewalt ein Beratungs- und Hilfenetz zur Verfügung zu stellen, wo sie Hilfe, Unterstützung und, ja, einfach ein Ohr finden, wie Sie es schon ausgeführt hatten, Frau Becker-Hornickel. Deshalb möchte ich einmal die Gelegenheit hier nutzen, um darzustellen, welch gutes Beratungs- und Hilfenetz wir in Mecklenburg-Vorpommern haben: Wir haben neun Frauenschutzhäuser, wir haben fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern fünf Beratungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, eine Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung, drei Täter- und Gewaltberatungsstellen sowie eine Landeskoordinierungsstelle. Alle Einrichtungen – bis auf die Frauenschutzhäuser – beraten, unterstützen und helfen völlig unabhängig von dem Geschlecht der Betroffenen, die dort Hilfe suchen. Sowohl Frauen, Männer und Menschen mit anderer geschlechtlicher Identität können auf die Beratungs- und Unterstützungsangebote des Netzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in gleichem Maß zurückgreifen. Und deshalb, Frau Becker-Hornickel, stimmt es eben nicht, dass diese Einrichtungen Männern und Menschen mit anderer geschlechtlicher Identität nicht zur Verfügung stehen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und alle Einrichtungen bieten ambulante Beratungsangebote. Sehr geehrte Damen und Herren, wie Frau Becker-Hornickel es bereits tat, so möchte auch ich den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beratungs- und Hilfenetzes für ihre unermüdliche Arbeit in dieser gesellschaftlich so wichtigen Aufgabe richten. Bei zahlreichen Besuchen konnte ich einen Eindruck von der hochsensiblen Arbeit der Beraterinnen und Berater gewinnen. Sehr geehrte Damen und Herren von der Fraktion der FDP, kommen wir zu Ihrem Antrag. Leider – und so muss ich das sagen, Frau Becker-Hornickel – ist der Antrag, wenn man ihn sich durchliest, wie ein Rundumschlag bei dem Thema häusliche Gewalt. Es wird viel durcheinandergewürfelt und wichtige Punkte fehlen aus unserer Sicht. Zu Punkt 1 – ich werde auf die folgenden Punkte eingehen, damit Sie das auch nachvollziehen können, warum wir das so sehen –, in II Punkt 1 fordern Sie die Landesregierung auf, die „Beratungsstellen … sicherzustellen, auszubauen und in angemessener Form … auszustatten“. Wir haben selbstverständlich als Landesregierung und als rot-rote Koalition den Anspruch, den Bestand des Beratungs- und Hilfenetzes sicherzustellen, damit den Betroffenen eben geholfen wird. Hierzu möchte ich auf die momentan vorläufige Haushaltssituation hinweisen. Sie können sich sicherlich gut vorstellen, wie schwierig die Lage derzeit für die Träger ist und wie wichtig es auch für deren Planungssicherheit ist, dass sie die Haushaltsverhandlungen noch vor der Sommerpause gemeinsam beraten und abgeschlossen haben. Im April 2022 wird es eine Sonderlandtagssitzung zum Haushalt geben. Und ich kann nur den Appell dann an Sie richten, schnellstmöglich hier für Sicherheit zu sorgen, damit die Träger eben diese finanzielle Sicherheit, diese Unsicherheit vor der Sommerpause noch möglichst aufgehoben bekommen. Insofern ja, das gehört zur Sicherstellung dazu, da ist gerade ein Manko, aber das können wir alle gemeinsam beheben. Wo Sie offen und vage bleiben, ist, was Sie in Ihrem Antrag mit „ausbauen“ meinen. Sie hatten vorhin, Frau Enseleit, in dem Antrag zu dem Bildungsministerium selber gesagt, man muss sich Ziele setzen. Was ist Ihr Ziel bei dem Ausbau des Beratungs- und Hilfenetzes? Das kann ich leider diesem Antrag in der Begründung und auch nicht heute Ihrer Einbringungsrede entnehmen. Wo wollen wir da genau hin? Da bleiben Sie offen, da bleiben Sie vage. Vielleicht könnten Sie dazu noch etwas auch in der Endrede sagen. (Sebastian Ehlers, CDU: Endrede!) Soweit die FDP hier vom „betreuten Wohnraum“ spricht, wird ebenfalls nicht deutlich, was damit gemeint ist. Frauenschutzhäuser bieten beispielsweise eine nachgehende Beratung an, wenn die Frauen das Haus verlassen. Wenn Sie das meinen, dann gibt es das bereits. Sehr geehrte Damen und Herren, im Punkt 2 fordert die FDP in ihrem Antrag spezielle Angebote für Männer und Jungen. Da muss ich mich ein wenig wundern, denn wie ich schon sagte, stehen die Angebote des Beratungs- und Hilfenetzes außer in den Frauenschutzhäusern für alle betroffenen Menschen zur Verfügung, wobei es mir hier auch noch mal wichtig ist – und auch das hatten Sie in Ihrer Einbringung bereits betont –, dass es insbesondere Frauen sind, die von häuslicher Gewalt betroffen sind: 2021 beispielsweise 81 Prozent, 86 Prozent waren von der Partnerschaftsgewalt betroffen. Und in Deutschland wird etwa jede vierte Frau in ihrem Leben mindestens einmal Betroffene körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder durch einen früheren Partner. Doch natürlich sind es auch Männer und Jungen – und das hatten Sie in Ihrer Einbringung ebenfalls betont –, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Und natürlich gilt es, auch da hinzugucken und auch Männern und Jungen ein Hilfeangebot zu leisten. Und Sie wissen, dass gerade auch die Linksfraktion in den vergangenen Jahren hier insbesondere auf eine Sensibilisierung gesetzt hatte und gefordert hatte, Männer und Jungen stärker anzusprechen. Wichtig ist mir an dieser Stelle, nochmals zu betonen, dass alle Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes schon jetzt Männer und Jungen mitberaten. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Wir haben hier auch den Anspruch, nicht alles schönzureden, sondern weiter zu schauen, was wir weiter verbessern können. Wir sehen weiteren Handlungsbedarf, dass wir auch Männer und Jungen stärker in den Blick nehmen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Aber da sind wir dran, denn hier fangen wir nicht von null an. In Rostock gibt es beispielsweise seit einiger Zeit in der Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt eine Chatberatung für Jungen, um die Zielgruppe U18 ganz gezielt niederschwellig zu erreichen. Und unsere Landeskoordinierungsstelle CORA plant im Juni dieses Jahres gemeinsam mit der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz einen Workshop für Mecklenburg-Vorpommern, in dem individuelle und gesellschaftliche Barrieren besprochen werden, die es den Männern erschweren, Beratung in Anspruch zu nehmen. Außerdem sollen Beispiele besprochen werden, wie Beratungsstellen über ihre Außendarstellung und Öffentlichkeitsarbeit betroffene Männer besser erreichen können. Und als weiteren Schritt plane ich, ein spezielles niederschwelliges Hilfeangebot für Männer in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen, um auch Männer verstärkt darin zu bestärken, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mein Ziel ist es, dass sich Mecklenburg-Vorpommern am Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ beteiligt. Das ist ein Projekt, was bereits in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder jetzt auch neuerdings in Baden-Württemberg geführt wird. Dort gibt es seit 2020 das Männer-Hilfetelefon, wo sich in dem letzten Jahr rund 3.000 Menschen an das Hilfetelefon gewandt haben. Bei den Betroffenen ging es in über der Hälfte der Fälle um Gewalt von der Partnerin beziehungsweise der Expartnerin. Für den Haushalt 2022/2023, der demnächst hier im Landtag beraten wird, strebe ich hierfür zusätzliche Mittel an und bitte schon an dieser Stelle um Ihre Unterstützung. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Außerdem setze ich mich für den kommenden Haushalt für eine Erhöhung des Budgets für das gesamte Beratungs- und Hilfenetz häuslicher und sexualisierter Gewalt ein. Die 2018 begonnene jährliche Dynamisierung von 2,3 Prozent soll fortgeführt werden, denn die Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Menschen ist mir eine Herzensangelegenheit, ebenso wie gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von der geplanten Erhöhung profitieren alle Einrichtungen des Netzes, auch Täterberatungsstellen. Auch hier bitte ich Sie schon jetzt um Unterstützung in den Haushaltsberatungen. Gleichzeitig weise ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, die Finanzierung der Beratungs- und Hilfeeinrichtung ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Land und Kommunen. Deshalb, wenn Sie vor Ort mitbekommen, dass ein Frauenhaus et cetera nicht ordnungsgemäß ausgestattet ist, so gehen Sie auch zu den Landkreisen, zu den kreisfreien Städten (Marc Reinhardt, CDU: Ja, dann müsst ihr denen mehr Geld geben!) und werben Sie dafür, dass hierfür mehr Mittel eingeworben werden! Wo es beispielsweise schon hervorragend passiert, ist in der Hansestadt und Universitätsstadt Rostock beziehungsweise im Landkreis Vorpommern-Rügen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme jetzt zu Ihrem Punkt 3, zu der Forderung, ein spezielles zusätzliches Landesprogramm „Gewalt in der Partnerschaft“ aufzulegen. Und da sage ich ganz klar, das brauchen wir nicht. Ich bin überrascht, dass Sie hier an dieser Stelle unseren Dritten Aktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt nicht aufgeführt haben. Ich weiß nicht, ob Sie ihn nicht kennen oder ob er Ihnen nicht aufgefallen ist. Er ist zumindest auf den Regierungsseiten, auf der Homepage zu finden. Viele der Forderungen, die Sie mit dem neuen Landesprogramm unter Punkt 3 fordern, sind darin enthalten. Ich möchte hier nur einige Punkte aufgreifen, die Sie in Ihrem Antrag nennen. Da ist zum Beispiel die anonymisierte Beweiserhebung. Das gibt es schon in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben in Rostock und in Greifswald zwei Opferambulanzen, wo sich Betroffene von häuslicher Gewalt hinwenden können und wo beweissicher, dann auch rechtssicher die Beweise gesichert werden können. Das Land fördert dieses Angebot mit 190.000 Euro jährlich. Und, wie gesagt, Opfer von Straftaten können sich hier anonym und kostenlos beraten lassen. Und zum nächsten Thema ist das Stichwort „Sensibilisierung“ bei dem Thema häusliche Gewalt in der Justiz. Auch das findet bereits statt. Wir setzen uns auf Bundes- und Landesebene ein in den verschiedensten Arbeitsgruppen, um hier auch als Land Mecklenburg-Vorpommern deutliche Hinweise zu geben und uns einzubringen. Aber nicht nur wir machen das als Landesregierung, sondern natürlich sprechen Sie bestimmt in erster Linie die Richterinnen und Richter, die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an. Hier stehen umfangreiche Fortbildungsangebote zur Verfügung, zum Beispiel bei der Deutschen Richterakademie „Gewalt in der Familie – Familien- und strafrechtliche Aspekte, Glaubhaftigkeitsbeurteilung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch“. Diese Fortbildungsmöglichkeiten ermöglichen eine eingehende Befassung zu der Thematik und der Spezialisierung. Bei den Staatsanwaltschaften des Landes sind zudem für Strafverfahren, die häusliche Gewalt zum Gegenstand haben, spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Abteilungen konzentriert, um eben eine adäquate Bearbeitung dieser Verfahren sicherzustellen. Sehr geehrte Damen und Herren, darüber hinaus beabsichtigen wir natürlich, dass wir auch unseren Einfluss weiterhin geltend machen und auf der nächsten Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister zum wiederholten Male die Erweiterung der psychosozialen Prozessbegleitung auch auf die schweren Fälle von häuslicher Gewalt anmahnen. Hier ist die rechtspolitische Diskussion angemeldet. Auf diesem Wege könnte der Opferschutz in diesem Bereich signifikant gestärkt werden. Das nächste Thema in Ihrem Punkt 3 ist die Sensibilisierung der Landespolizei. Auch hier finden wirklich umfangreiche Maßnahmen statt. Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern ist sich der besonderen Intensität von Konflikten innerhalb häuslicher Beziehungsgemeinschaften bewusst und hat sich zu diesem Zweck der konsequenten Aufarbeitung solcher Fälle verschrieben. Bereits seit dem Jahr 2002 existiert der Erlass über polizeiliche Maßnahmen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Flankiert wird dieser durch Konzepte und Leitlinien zum sensibilisierten Umgang mit Betroffenen häuslicher Gewalt und besonders betroffenen Personengruppen. Gleichwohl werden diese Vorhaben ständig evaluiert und weiterentwickelt. Auch in Bezug auf den Vorhalt von Gebärdensprachdolmetschenden steht der Landespolizei eine Liste von vertraglich verpflichteten Dolmetscher/-innen zu jeder Tageszeit zur Verfügung. Neben der Schaffung von theoretischen Handlungsleitfäden nimmt das Thema „häusliche Gewalt“ bei der Ausbildung der Polizistinnen und Polizisten eine besonders herausragende Stellung ein. Demnach werden entsprechende Einsatzanlässe theoretisch wie praktisch in Form von simulierten Einsatzsituationen et cetera vorgenommen und werden dort die Polizistinnen und Polizisten durch Psychologinnen und Psychologen geschult. Festzustellen ist außerdem, dass eine Aufarbeitung häuslicher Gewalt in der Landespolizei unabhängig von der Geschlechteridentität des Gegenübers stattfindet. Und ferner wurde für die Umsetzung des Schutzes und der Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen sowie sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern der sogenannte Landesaktionsplan Vielfalt unter Federführung des Sozialministeriums, der Landespolizei sowie des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung ins Leben gerufen. Derzeit wird in den Polizeipräsidien Rostock und Neubrandenburg jeweils eine Ansprechpartnerin für Betroffene von homo- und transphober Gewalt in der Polizei, in der Landespolizei, im Nebenamt beschäftigt. Meine Ausführungen zeigen deutlich, was es alles in diesen Bereichen, im Bereich der Polizei und im Bereich der Justiz, gibt, was Sie auch mit Ihrem Punkt 3 gefordert haben. Deshalb meinen wir, dass es eines zusätzlichen Landesprogramms nicht bedarf. Nur für Sie am Rande: Wir werden den Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt weiterentwickeln, so, wie es auch in der Koalitionsvereinbarung zu finden ist, und zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention weiterentwickeln. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie fordern unter Punkt 4, dass das SOG so zu ändern ist, „dass eine Übermittlung personenbezogener Daten in Fällen häuslicher Gewalt unabhängig von der Bedingung einer polizeilichen Maßnahme erfolgen“ könne. Dabei nehmen Sie insbesondere den Paragrafen 52 Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern in den Blick. Dieser bestimmt, dass die Polizei im Falle einer Wegweisung oder eines angeordneten Betretungsverbotes die für die Kontaktaufnahme erforderlichen personenbezogenen Daten der gefährdeten Person an die zuständige und ministeriell anerkannte Interventionsstelle übermitteln darf. Ich bin, ganz ehrlich gesagt, überrascht über diese Forderung vonseiten der FDP. Gerade die freiheitsliebende FDP, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger immer deutlich hervorhebt, will an dieser Stelle komplett darauf verzichten. Es handelt sich bei diesem Paragrafen 52 um eine gesetzliche Ermächtigung für die Polizei, die ohne eine vorliegende Einwilligung der Betroffenen und damit auch gegen ihren Willen eine polizeiliche Datenübermittlung zulässt. Wünscht das Opfer von häuslicher Gewalt bei Kontaktaufnahme durch die Interventionsstelle ausdrücklich eine solche Beratung nicht, so ist unserer Meinung nach dieser Wille der Betroffenen zu respektieren. Das möchten Sie ändern, und das kann ich, ganz ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen, weil für mich und für uns als Landesregierung hier an dieser Stelle das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen an oberster Stelle steht. Und zudem steht ja auch Paragraf 52 SOG nicht alleine da, sondern man muss dabei auch immer den Paragrafen 39b Absatz 4 Sicherheits- und Ordnungsgesetz mitbetrachten, wonach hier in bestimmten Fällen personenbezogene Daten mit übermittelt werden können. An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dieser gesetzlichen Regelungslage nach den hier vorliegenden Erkenntnissen bereits über eine der weitgehendsten Regelungen in den Polizei- und Sicherheitsgesetzen aller Bundesländer verfügt. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die polizeiliche Erlasslage zudem vorsieht, dass sowohl das Opfer von häuslicher Gewalt als auch die verübende Person immer auch durch die Polizei durch Informationsmaterialien auf die Beratung hingewiesen werden, sodass jeder Betroffener von häuslicher Gewalt und jeder Täter sich durch entsprechende Informationsmaterialien an die entsprechenden Beratungs- und Hilfenetze wenden kann. Es besteht damit immer die Möglichkeit, für jedes Opfer häuslicher Gewalt, selbstbestimmt und eigenverantwortlich Kontakt zur Interventionsstelle oder einer anderen Beratungsstelle aufzunehmen. Kein Opfer, welches Beratung wünscht oder sucht, wird somit in Mecklenburg-Vorpommern diesbezüglich uninformiert gelassen. Nach all dem bedarf es aus unserer Sicht der geforderten Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes an dieser Stelle nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch zum Schluss meiner ausführlichen, aber, ich denke, dennoch notwendigen Ausführungen sagen, dass wir jedes Jahr an dem „Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ fordern, dass es eben nicht nur einen Tag gibt, wo wir dieses besondere Thema in den Blickpunkt nehmen, sondern dass wir das an 365 Tagen im Jahr tun müssen. Deshalb gilt für uns unstrittig, häusliche Gewalt ist aufs Schärfste zu verurteilen. Damit sehen Sie, dass vieles schon in der Umsetzung ist und wir deshalb meinen, dass es Ihres Antrags an dieser Stelle nicht bedarf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
