Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung soll nach dem Beispiel von Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen einen Verwaltungserlass verfassen, der die Ausländerbehörde auffordert, bei Geflüchteten, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, Aufenthaltsbeendigungen zurückzustellen. Ich sage das noch mal so, nicht, dass mir nachher unterstellt wird, ich verstehe nicht, was im Antrag steht. Die Befugnis zum Erlass von Verwaltungsvorschriften ist ein originäres Recht der Exekutive, zu dem sie nicht gesondert ermächtigt zu werden braucht. Rechtsgrundlage einer Verwaltungsvorschrift ist die Vollmacht der vollziehenden Gewalt kraft Gewaltenteilungsgrundsatz, um den Vollzug in den Spielräumen von Gesetz und Recht in inhaltlicher, verfassungsmäßiger und organisatorischer Weise intern selbst zu ordnen. Für den Erlass einer Verwaltungsvorschrift braucht die Landesregierung den Landtag nicht, wird aber anscheinend gerade Mode. Allerdings möchte ich diese Kritik nicht an BÜNDNIS 90 und FDP richten, denn sie haben nur die Möglichkeit, hier über den Landtag einzubringen, (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) die Kritik geht eher in Richtung SPD und LINKE. Die Fraktionen sind in der Regierung und hätten jetzt sagen können, gut, dann machen wir das eben, erlassen wir das eben. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Es ist jetzt nicht ungesetzlich, das hier zu machen, aber eben komplett unnötig. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Die Aufforderung an die Ausländerbehörde, Aufenthaltsbeendigungen zurückzustellen, ist allerdings kein Erlass – und jetzt wird es tricky –, sondern möglicherweise ein Informationsschreiben. Es ist schon deswegen kein Erlass, weil ein solcher Erlass mit großer Sicherheit rechtswidrig wäre, und das weiß auch die Landesregierung. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das heißt, wir befinden uns auf der Ebene eines Informationsschreibens, und für ein solches braucht die Landesregierung uns dann schon mal überhaupt nicht. In dem Informationsschreiben des in Rheinland-Pfalz zuständigen Familienministeriums an die Ausländerbehörden aus Dezember 2021 heißt es, und ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „… im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die laufende Legislaturperiode im Bund wird ein ‚Paradigmenwechsel‘ in der Migrationspolitik angestrebt. … Besonders möchte ich auf die Ankündigung eines ,Chancen-Aufenthaltsrechtsʻ auf S. 138 des Koalitionsvertrags hinweisen. … Die Umsetzung dieses Vorhabens wird einer Änderung des Aufenthaltsgesetzes bedürfen, die jedoch bis zum 1. Januar 2022 nicht erfolgen wird. Deshalb wurde das Bundesministerium des Innern und für Heimat aus dem Kreis der Länder bereits auf die zu erwartenden Anfragen bei den Ausländerbehörden und die daraus resultierende Dringlichkeit einer zügigen gesetzlichen Umsetzung hingewiesen. Im Hinblick darauf möchte ich Ihnen bereits jetzt mitteilen, dass keine fachaufsichtlichen Einwände geltend gemacht werden, wenn Ihre Behörden Aufenthaltsbeendigungen an absehbar unter die angekündigte Regelung fallenden Ausländerinnen und Ausländern zunächst zurückpriorisieren.“ Zitatende. Auf Deutsch: Rheinland-Pfalz nimmt in vorauseilendem Gehorsam eine Regelung vorweg, die es vielleicht auf Bundesebene geben soll. Ich finde das ziemlich schwierig. Behörden sollten jeweils nicht Recht beugen in Erwartung einer bundesgesetzlichen Regelung. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Wie schnell die Ampelkoalition ihre geplanten aufenthaltsrechtlichen Änderungen umsetzen kann und ob es für ein Chancen-Aufenthaltsrecht überhaupt eine rechtliche Grundlage gibt, ist nämlich überhaupt gar nicht klar. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Eben!) Ein konkreter Zeitplan kann nach Mitteilung des Bundesinnenministeriums bis heute nicht benannt werden. Das Vorhaben ist aber schon sechs Monate alt. Wie lange soll dieser Schwebezustand also andauern? Und welches Signal wird den Menschen mit dieser Ankündigung gegeben, die nur geduldet in Deutschland leben oder die Absicht haben, auf welchem Weg auch immer, nach Deutschland zu kommen? Die Duldung nach Aufenthaltsrecht ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Die Ausreisepflicht bleibt daher bestehen. Unklar ist auch, wie viele Geflüchtete von der geplanten Regulierung profitieren können. Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage lebten am 30. Juni 2021 etwa 130.000 Menschen seit über vier Jahren mit einer Duldung in Deutschland. Gleichzeitig war aber bei vielen von ihnen die Abschiebung bereits aus humanitären oder anderen Gründen verhindert. Also es geht hier nicht um Kriegsflüchtlinge, und Sie vermischen das ein wenig. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Nicht nur ein wenig.) Das Recht auf Asyl ist ein hohes Gut. Es soll verhindern, dass Menschen auf der Flucht vor Verfolgung und Gefahr für Leib und Leben an der Grenze aufgehalten werden oder in die Staaten, in denen sie verfolgt werden, zurückkehren müssen. Bei den Personen, die in den Genuss des geplanten Chancen-Aufenthaltsrechts kommen sollen, wurde aber in einem Asylverfahren, in der Härtefallkommission oder bei Gericht bereits rechtsverbindlich festgestellt, dass sie weder Asyl-(Jens-Holger Schneider, AfD: Sehr richtig!) noch Flüchtlings- oder Abschiebungsschutz brauchen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Genau. Genau darum geht es.) Es liegt an der Ampelkoalition, eine verbindliche rechtliche Regelung zu schaffen, mit der den abgelehnten Asylbewerbern durch ein Chancen-Aufenthaltsrecht eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe gewährt werden soll. Den Versuch, die Mitverantwortung für die möglichen Folgen aus dem Handeln ohne Rechtsgrundlage auf den Landtag Mecklenburg-Vorpommern zu übertragen, finde ich daher ein wenig unredlich. (Jens-Holger Schneider, AfD: Ja.) Und ich möchte auch hier an dieser Stelle noch mal ganz klar machen: Auch ich glaube, dass das Aufenthaltsrecht, das Asylrecht überarbeitet gehört, das ist nicht mehr zeitgemäß, aber diese Aufgabe liegt beim Bund. Und wenn sich die Ampelkoalition dies zur Aufgabe gemacht hat, dann sollen sie dies auch bitte umsetzen, damit es für die gesamte Bundesrepublik auch gilt, denn das ist der nötige Gesetzgeber, der die Regelung schaffen muss. Und da können wir uns als Landtag jetzt nicht hinstellen und einfach sagen, ach Mensch, lass mal, wenn das Recht nicht kommt, dann lassen wir uns hier eben etwas anderes einfallen, machen hier irgendein Schreiben und beugen das Ganze. Das finde ich wirklich nicht angemessen, dient der Sache auch nicht. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das heißt nicht, dass ich das Problem nicht verstehe, absolut heißt es das nicht. Aber dann bitte ich doch, lassen Sie uns einen Weg der Rechtsstaatlichkeit gehen. Das sage ich als Fan der Rechtsstaatlichkeit, das habe ich hier in diesem Hohen Hause schon einmal gesagt, und ich bitte, das auch nicht in den falschen Hals zu bekommen. Ich finde es richtig, dass wir uns um genau diese Fragen der Migration Gedanken machen, und da braucht es tatsächlich einen Paradigmenwechsel. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
