Anne Shepley
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen/-innen! Wir sehen derzeit im ganzen Land eine unglaublich herzliche und engagierte Welle der Solidarität und Hilfe für Menschen, die vor dem brutalen Angriffskrieg Putins aus der Ukraine zu uns fliehen. Dafür danke ich an dieser Stelle allen Bürgerinnen und Bürgern auf das Herzlichste. Was Sie dieser Tage leisten, ist phänomenal! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Der vorliegende Antrag widmet sich einer anderen Gruppe von Geflüchteten, denn, meine Damen und Herren, es ist unsere Pflicht, die Integration und Inklusion aller, die bei uns Schutz und einen neuen Heimathafen suchen, bestmöglich zu unterstützen. Wir müssen auch über die beeindruckende Solidarität mit den ukrainischen Geflüchteten hinaus als Gesellschaft und als Politik zeigen, dass wir es ernst meinen mit dem Ziel, Menschen bei uns gut zu integrieren und ihnen einen Platz in unserer Mitte zu schaffen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Wir müssen endlich anerkennen, wenn Menschen sich bei uns eine Zukunft aufbauen wollen, und sie dabei nach unseren ganzen Kräften unterstützen. Wenn man sich anschaut, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen, mit welchen Begründungen derzeit fast überall in Deutschland Menschen abgeschoben werden, die hier arbeiten, sich engagieren und ein neues Leben aufgebaut haben, dann versteht man sehr schnell, wie unmenschlich und ungerecht unser derzeitiges Asylsystem sein kann, und man versteht auch, warum es gerade jetzt den vorliegenden Antrag dringend braucht. Die „Zeit“ berichtet in einem Beitrag vom 19. März über die Abschiebung eines Mannes aus Benin, der in der Hoffnung, eine Beschäftigungsduldung zu bekommen, mit Passfoto ausgestattet in der Ausländerbehörde in Halle zum Termin gekommen war, nur um dann direkt von der Polizei abgeführt zu werden. Ich zitiere: „2015 kam Kiki … nach Deutschland, beantragte Asyl. Der Antrag wurde abgelehnt, er erhielt eine Duldung, 2020 eine Arbeitserlaubnis. Der ehemalige Fotojournalist fand einen Job als Gabelstaplerfahrer. Eigentlich hatte er gehofft, dass das Passfoto für seine Beschäftigungsduldung sei – einen Titel, der im Gegensatz zur regulären Duldung nach einem abgelehnten Asylantrag vor Abschiebung schützt. Um sie zu bekommen, musste er 18 Monate gearbeitet haben, und das mindestens 35 Stunden die Woche. Doch in elf der 18 Monate ging sein Vertrag nur über 32,5 Wochenstunden. Es waren“ genau „diese 2,5 Stunden“, meine Damen und Herren, „zu wenig, die der Ausländerbehörde als Grund reichten, um seine Abschiebung anzuordnen.“ Zitatende. Kiki ist einer von zigtausenden Geduldeten in Deutschland, die von einem Tag auf den anderen, oft nach Jahren der erfolgreichen Integration, einfach so abgeschoben werden können. Diese Menschen leben in ständiger Angst, dass sie jederzeit abgeholt und in ein Flugzeug in ihr Herkunftsland gesetzt werden könnten. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es zahlreiche bekannte Fälle von Abschiebungen, Abschiebeversuchen und Abschiebeandrohung von gut integrierten Menschen, die einen einfach sprachlos zurücklassen. Viele hier werden sich an die Familie Rakhaiev aus Bad Kleinen erinnern, die im letzten Jahr letztlich nur mit sehr viel öffentlichem Druck und einer Härtefallregelung es geschafft hat, in Deutschland bleiben zu können. Im Zuge der Flüchtlingskrise 2015/2016 sind gerade sehr gut integrierte Menschen vermehrt abgeschoben worden, was zu Recht in der Zivilgesellschaft und bei den betroffenen Unternehmen für Entsetzen und Unverständnis gesorgt hat. Denn paradoxerweise ist das Asylsystem momentan so aufgestellt, dass Menschen, bei denen die Dokumentenlage vorwiegend geklärt ist, aus einer Duldung heraus leichter abgeschoben werden können als Menschen, bei denen vielleicht wichtige Unterlagen noch beigebracht werden müssen. Das heißt im Klartext, wenn ich mich darum bemüht habe, alles vorzulegen, was gefordert ist – ich habe mir eine Arbeit gesucht, ich bezahle sozusagen meine eigenen Rechnungen und bin gut integriert –, dann kann ich dafür unter Umständen mit einer schnelleren Abschiebung sozusagen bestraft werden. Mit dem Koalitionsvertrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Bundesebene beschreitet die Bundesregierung einen neuen Weg in den Bereichen Migration und Integration. Sie leitet damit einen grundlegenden Paradigmenwechsel hin zu einem modernen Einwanderungsland ein. Ein elementarer Bestandteil dieses Koalitionsvertrages in dem Bereich ist insbesondere die Einführung eines sogenannten Chancen-Aufenthaltsrechtes. Es soll gemäß des Koalitionsvertrages der Ampelfraktion im Bundestag, ich zitiere, „Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, … eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ gewähren, „um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweis gemäß §§ 25 a und b AufenthG).“ Zitatende. Da auf Bundesebene bis zum Inkrafttreten dieser Regelungen erst noch das Aufenthaltsrecht geändert werden muss, ist es nur sinnvoll und folgerichtig, jetzt mit einer Vorgriffsregelung auf Landesebene zu handeln und damit in der Zwischenzeit weitere Abschiebungen zu verhindern. Es gibt momentan ungefähr kurz über 4.000 ausreisepflichtige Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Mehrere Hundert von ihnen sind schon länger als fünf Jahre hier und könnten vom Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren. (Jens-Holger Schneider, AfD: Und die können auch von ihrer eigenen Hände Arbeit leben.) Meine Damen und Herren, wir werden mit der vorgeschlagenen Vorgriffsregelung aber nicht nur klare Zukunftsperspektiven für Betroffene aufzeigen und ihnen endlich ein eigenständiges und unabhängiges Leben in unseren Städten und Dörfern ermöglichen, wir werden auch für mehr Planungs- und Rechtssicherheit bei unseren Unternehmerinnen und Unternehmern sorgen, denn es sind oft Geflüchtete, die Jobs machen, für die sich deutsche Arbeitnehmer/-innen gar nicht mehr finden lassen. Sie arbeiten beim Bäcker, im Reinigungswesen, in der Hotellerie oder im Tourismus. Und ich brauche Ihnen nicht zu erklären – und auch das war in diesem Plenum schon oft Thema und wird es auch noch oft sein –, mit wie viel Nachdruck in diesen Tagen alle Branchen um Fachkräfte werben. Ohne ausländische Arbeitnehmer/-innen geht dort schon jetzt nichts mehr. Und es stehen unter Umständen unternehmerische Existenzen auf der Kippe, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Abschiebungen bedroht sind. Die Unterstützung der Unternehmerverbände für diesen Antrag spricht für sich. Auch die Ausländerbehörden können durch die Vorgriffsregelung mit einer Entlastung rechnen. Zum einen ist das Prozedere um Duldungsverfahren sehr aufwendig. Menschen kommen in häufiger Frequenz in die Ämter, diese kämpfen natürlich wie alle Ämter, wie überall in der Verwaltung, mit hohen Belastungen und Personalmangel, Dokumente müssen eingeholt, geprüft, noch mal geprüft werden, Beratungsgespräche geführt werden und so weiter. Auch die Organisation von Abschiebungen ist mit sehr großem Verwaltungs- und Ressourcenaufwand verbunden. Meine Damen und Herren, dieser Antrag tut genau das, was draufsteht. Er eröffnet Chancen, Chancen für bisher gut integrierte, aber bisher nur geduldete Menschen, sich ein Leben in Mecklenburg-Vorpommern aufzubauen, ohne die permanente Angst vor Abschiebung, Chancen für uns als Gesellschaft, die Begriffe „Integration“ und „Inklusion“ weiter mit Leben zu füllen, Chancen für Unternehmerinnen und Unternehmer, die Integrationsleistungen ihrer Betriebe mit Planbarkeit, Rechtssicherheit und vielen engagierten Mitarbeiter/-innen anerkannt zu bekommen. Meine Damen und Herren, es freut mich persönlich sehr, dass die bündnisgrüne Fraktion für diesen von uns initiierten Antrag eine so breite Mehrheit in diesem Parlament finden konnte. Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP, SPD und DIE LINKE wollen mit dem vorliegenden Antrag den im Bund angekündigten Paradigmenwechsel bereits jetzt hier in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und David Wulff, FDP) Liebe Kolleg/-innen der FDP-Fraktion, danke sehr herzlich für den inhaltlichen Input, der diesen Antrag noch besser gemacht hat, als er vorher ohnehin schon war! Und danke auch insbesondere den Fraktionen der SPD und der LINKEN, die sozusagen in einem Wimpernschlagfinale, weil die Deadline nahe rückte, dem Antrag beigetreten sind und damit aus meiner Sicht ein sehr wichtiges Zeichen setzen, dass im vorher ehemals langjährig CDU-geführten Innenministerium von nun an eine am Menschen orientierte Migrationspolitik gemacht werden wird! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Jens-Holger Schneider, AfD: Oha! Oha!) In diesem Sinne (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) werbe ich um Zustimmung zu unserem Antrag und freue mich auf die Debatte. – Vielen Dank!
