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René Domke

FDP 06.04.2022 Sitzungen 8/18

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch noch im Jahr 32 nach dem Ende der DDR, nach einer friedlichen Revolution, wirken die Folgen des erlittenen Unrechts bei den Opfern, bei Angehörigen und den Familien nach. Mit unserem Antrag fordern wir vom Landtag, und zwar von allen hier vertretenen Fraktionen, ein klares Bekenntnis, ein Bekenntnis gegen das Vergessen, denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Vergessen des begangenen Unrechts in der Sowjetischen Besatzungszone beziehungsweise in der DDR darf es nicht geben. (Beifall Sebastian Ehlers, CDU, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und David Wulff, FDP) Ich denke – ich hoffe, darüber besteht hier im Parlament Einigkeit –, wir sind es den vielen Opfern, wir sind es den Betroffenen, wir sind es den Angehörigen schuldig. Erlittenes und Erlebtes setzt sich bewusst oder unbewusst in den Familien fort. Die Erfahrungen und Lehren aus 40 Jahren Unrechtsstaat sind und bleiben Mahnung und Auftrag für die zukünftigen Generationen. Sie sind unverzichtbarer Bestandteil der Bildungsarbeit hier auch in unserem Bundesland. Meine Damen und Herren, uns Freien Demokraten ist es wichtig, dass sich dieser Landtag ausdrücklich gegen jede Form der Verharmlosung, der Verniedlichung, gegen jede Form der Verklärung des in der Sowjetischen Besatzungszone, in der DDR begangenen staatlichen Unrechts positioniert. Und, meine Damen und Herren, es sind eben noch nicht alle Opfer …, oder es ist noch nicht allen Opfern der notwendige Zugang zu einer Rehabilitierung ermöglicht worden. Es haben noch längst nicht alle Betroffenen die ihnen zustehende Anerkennung für ihr erlittenes Unrecht erhalten und es sind noch längst nicht alle Biografien aufgearbeitet. Auch im Jahr 32 nach dem Ende der DDR-Diktatur schweigen leider auch die Opfer über ihr erlittenes Unrecht – aus Scham, aus Angst, aus Unkenntnis heraus, an wen sie sich denn überhaupt mit ihrem schweren Schicksal wenden können. Vieles von dem Erlebten, das man erdulden und widerspruchslos über sich ergehen lassen musste, entzieht sich heute jeder Vorstellungskraft, vor allem der Menschen, die im anderen Teil Deutschlands aufgewachsen sind, die aber oft darüber Recht sprechen müssen beziehungsweise Recht anwenden müssen, was dieses Unrecht sozusagen gar nicht kannte. Heute können wir uns, glaube ich, alle glücklich schätzen, in einem Rechtsstaat leben zu dürfen, für den ich und für den die Älteren hier unter uns 1989 auf die Straße gegangen sind. In einem Rechtsstaat kann aber eine Rehabilitierung nur dann erfolgen, kann eine Anerkennung nur erfolgen, wenn die entsprechenden Nachweise geführt werden. Und genau hier besteht für viele das Problem. Die Akten sind, wenn sie überhaupt noch irgendwo verfügbar sind, verstreut, sie sind nicht irgendwo zentral gelagert, was eben auch daran lag, dass die Maßstäbe, die wir heute an einen Rechtsstaat stellen, damals nicht erfüllt waren, denn es wurde Recht auch umgesetzt von Behörden. Es wurden Adoptionsunterlagen zum Beispiel auch in Krankenhäusern gelagert. Es wurden Verfahren aufgedeckt, in denen es auf einmal um plötzlichen Kindstod ging und bis heute nicht klar ist, ob die Kinder wirklich verstorben sind oder ob sie ganz woanders gelandet sind, von traumatisierten Menschen, die diese Schilderung vornehmen. Und das sind Dinge, wo man sich fragt, wie diese Menschen überhaupt eine Aktenlage noch herstellen können, um dieses Unrecht aufzuarbeiten. Wir wissen, dass das DDR-Unrecht auch darauf beruhte, dass es überhaupt gar keine vernünftige Verwaltungsgerichtsbarkeit gab, ich konnte staatliches Handeln also überhaupt nicht verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen. Meine Damen und Herren, und wir wissen, wie verletzend das Vorgehen der staatlichen Willkür sein konnte. Und das war nicht nur bezogen auf Rechtsfragen, das war auch bezogen auf Physis und Psyche von Menschen. Biografien wurden gefälscht, Zeitzeugen schweigen aus vielerlei Gründen, Täter verdrängen, Opfern fehlt der Zugang zur Überprüfung. Und mit zunehmender Zeit, die verstreicht, meine Damen und Herren, wird die Nachweisführung immer unwahrscheinlicher. Die Erinnerung verschwindet, sie verblasst. Und wir wollen, wir wollen hiermit auch noch mal aufzeigen, welche Fälle es inzwischen gibt, die aufgedeckt wurden. Es sind die Fälle aus den Jugendwerkhöfen, aus den Kinderheimen, es sind die Fälle von Zwangsadoptionen, es sind die Fälle, wo Menschen nicht wissen, welche familiären Wurzeln sie überhaupt haben. Und es ist neuerdings auch ein neues Phänomen dazugekommen. Es ist zum Beispiel das staatlich angeordnete Doping von Nachwuchssportlern, die für die Kaderförderung gebraucht wurden, die bis heute vielleicht gar nicht wissen, was ihnen da verabreicht wurde, und die auch körperliche Schäden davontragen mussten, allenfalls eben auch Schmerzen erleiden mussten. Meine Damen und Herren, unterhalten Sie sich einmal mit Opfern, mit diesen traumatisierten Menschen, und es wird Ihnen leichtfallen, diesem Antrag zuzustimmen. Das zeigt, dass alles noch lange nicht aufgearbeitet wurde, meine Damen und Herren. Und ich will einfach noch mal darauf verweisen, dass die Arbeit, die hier geleistet wird bei der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, so unendlich kostbar ist und diese Arbeit noch geleistet werden muss. Und dann, meine Damen und Herren, konfrontiere ich Sie, wir sind neu hier in diesem Parlament, seit 1993 arbeitet hier die Landesbeauftragte immer mit demselben Stellenplan, mit befristeter Stelle und mit einer nicht ausfinanzierten Stelle. Die sind unterbezahlt, die Leute, sie sind nicht so eingruppiert, wie wir es sonst in der Verwaltung kennen. Meine Damen und Herren, es ist eine Katastrophe, das ist beschämend. Wissen Sie, wie viele bei dem Landesbeauftragten in Brandenburg tätig sind? Das sind zwölf Stellen. Wir haben vier Stellen, eine befristete und eine nicht vernünftig ausfinanzierte Stelle, und dann noch die Landesbeauftragte und einen Stellvertreter. Finden Sie das nicht beschämend?! Ich frage mich, wie Sie jedes Jahr diesen Bericht der Landesbeauftragten zur Kenntnis nehmen konnten und einfach darüber hinweggehen konnten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Aufgaben haben zugenommen. Die Menschen brauchen Beratung, sie brauchen Orientierung. Und letzten Endes sind, wie gesagt, diese Beraterstellen auch noch befristet, das heißt, eine Aufarbeitung in den Familien – in manchen Familien weiß man gar nicht, warum die Stimmung so ist, wie sie ist, weil über das Erlebte kaum gesprochen wird –, da braucht es mehr, da braucht es auch eine Kanalisierung, da braucht es auch Hilfe von außen, da braucht es aber zumindest erst mal jemanden, zu dem die Menschen gehen können, der zuhört, der aber auch publiziert, der auch veröffentlicht, der auch die politische Bildung in diesem Bereich vorantreibt, meine Damen und Herren, und das ist etwas, was wir dringend einfordern wollen. Und deswegen, nehmen Sie den Jahresbericht einfach zur Kenntnis! Und es war im Übrigen nicht die Landesbeauftragte – die verhält sich loyal, sie leistet ihre Arbeit auch mit den vier Stellen –, es ist einfach der Blick in den Bericht der Landesbeauftragten, der uns dazu gebracht hat, diesen Antrag zu stellen. Sie wissen alle um den Zeitaufwand, um den Umfang der Beratungen, um den Umfang der Hilfen, und Sie wissen auch, dass es nicht nur mit einer einmaligen kurzen Beratung getan ist. Es ist eine teilweise hoch emotionale, auch emotional herausfordernde Aufgabe, worüber man sich genauso Gedanken machen muss, wie diese Menschen, die sich das alltäglich anhören müssen, im Grunde mit Supervision oder auch anderem auch das selbst Erlebte, das Geschilderte verarbeiten können, damit sie für andere wieder da sein können. Ich kann nur noch mal appellieren, mit diesem Personalstand kann beim besten Willen die Aufgabe, die vor der Landesbeauftragten liegt, überhaupt gar nicht erledigt werden. Die Behörde muss aufgestockt werden, meine Damen und Herren. Bei anderen Beauftragten des Landes stellen wir uns auch nicht so an. Die müssen zwar auch Anträge stellen, wenn sie aufstocken wollen, aber warum tun wir uns gerade in dieser Frage so schwer? Meine Damen und Herren, wir befinden uns unmittelbar vor den Haushaltsberatungen, und wann, wenn nicht jetzt, ist der richtige Zeitpunkt, dieses Thema hochkant zu stellen, die finanzielle Ausstattung hochzufahren, vor allem für die entsprechende Stellenausstattung zu sorgen und vor allem diese eine Stelle zu entfristen und die andere hochzugruppieren? Und, meine Damen und Herren, auch der rot-roten Koalition, zeigen Sie vor allem eins, nämlich, dass Sie die Textziffer 344 Ihres eigenen Koalitionsvertrages auch wirklich ernst gemeint haben, und dann können Sie hier auch zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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