Christiane Berg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es ist wichtig zu wissen, wer in die Europäische Union kommt, und es ist auch gut zu wissen, wer sich in Deutschland aufhält. Aber so zu tun, als würde es an den EU-Außengrenzen und in Deutschland keine Kontrollen geben und als würde der größere Teil der Kriegsflüchtlinge keine ukrainische Staatsangehörigkeit haben und damit kein Recht besitzen, nach Deutschland einzureisen, das ist genau der Grund, weshalb wir Ihren Antrag ablehnen werden. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie haben es nicht verstanden.) Die EU ist unmittelbar vom Krieg an den Außengrenzen betroffen, jetzt besonders durch die vielen Menschen, die nach Beginn der russischen Militärinvasion in der Ukraine in den EU-Mitgliedsstaaten Schutz suchen. Seit Anfang März sind Hunderttausende Flüchtlinge über Polen, die Slowakei, Ungarn und Rumänien in die EU gekommen, und es ist davon auszugehen, dass diese Zahl der Flüchtenden noch weiter steigen wird. Die Wartezeiten an den Grenzübergängen der EU sind lang, und es gibt Staus, insbesondere auf der ukrainischen Seite der Grenze, denn es gibt Grenzkontrollen an der ukrainischen Grenze, zum einen, um die Ausreise nicht berechtigter Personen zu verhindern, und andererseits, um sicherzustellen, dass Männer im Alter zwischen 18 und 60 wegen der Wehrpflicht nicht das Land verlassen. Und – der Minister hat es bereits erklärt – es gibt Grenzkontrollen an den europäischen Außengrenzen, (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.) also kein Kontrollverlust, wie Sie es dargestellt haben. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine dürfen in alle an die Ukraine angrenzenden EU-Länder einreisen, unabhängig davon, ob sie einen biometrischen Reisepass mitbringen oder nicht. Das gilt auch für Kinder. Und ohne diesen Pass wird ihnen die Einreise aus humanitären Gründen gewährt. Wer in der Ukraine gewohnt hat und nach dem 24. Februar vor dem Krieg geflohen ist, hat Anspruch auf vorübergehenden Schutz in jedem EU-Land. Dieser vorübergehende Schutz wird für mindestens ein Jahr gewährt und kann je nach Lage in der Ukraine verlängert werden. Im Rahmen dieser Richtlinie über den vorübergehenden Schutz haben die Kriegsflüchtlinge Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis, Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum, medizinischer Versorgung und Bildung für deren Kinder. Und dieser Anspruch auf vorübergehenden Schutz, den haben ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die vor dem Krieg geflohen sind, Staatenlose und Staatsangehörige von Drittstaaten, die in der Ukraine internationalen Schutz oder gleichwertigen Schutz genießen, sowie auch deren Familienangehörige. Nicht ukrainische Drittstaatenangehörige und Staatenlose, die nachweisen können, dass sie sich mit einer gültigen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können, haben je nach EU-Aufenthaltsland Anspruch auf vorübergehenden Schutz oder angemessenen nationalen Schutz. Und letztlich Flüchtlinge, die nicht zu diesen Gruppen gehören, können trotzdem in die EU einreisen und je nach persönlicher Situation internationalen Schutz oder einen Migrationsstatus beantragen. Meine Damen und Herren, all diese Feststellungen werden bei der Einreise aller Personen in die EU an den Grenzen der Mitgliedsländer getroffen. Und trotz der deutlich steigenden Flüchtlingszahlen hat die Bundesinnenministerin stationäre Kontrollen an der deutschen Grenze ausgeschlossen – und dadurch ist Ihrer ersten Forderung in Ihrem Antrag schon eine Absage letztendlich erteilt, der Minister sagte auch, das ist Bundesrecht –, und sie hat dies aus humanitären Gründen damit begründet, dass alte Menschen, Frauen und Kinder, die von dort kommen, meist drei/vier Tage oder länger auf der Flucht sind. Und wenn sie dann hier ankommen, kann es nicht richtig sein, dass sie weiterhin Stunden oder Tage in der Kälte hinter der Grenze, hinter der deutschpolnischen Grenze verbringen müssen, bevor sie mit dem Allernötigsten versorgt werden können. Durch stationäre Grenzkontrollen würde erreicht, dass Ein- und Ausreisen nur über ausschließlich bestimmte Grenzübergangspunkte erfolgen können. Und das würde dazu führen, dass der gesamte Reiseverkehr nach Deutschland über diese Kontrollen führt und der laufende Grenzverkehr erheblich belastet wird. Fakt ist, auch ohne solche stationären Grenzkontrollen sehen die Behörden genau hin, wer nach Deutschland kommt. Die Bundespolizei – Bundespolizei! – hat die Kontrollen an den Grenzen, in Zügen, an Bahnhöfen stark erhöht. Landes- und Bundespolizei arbeiten eng mit Hilfsorganisationen zusammen, um damit besonders Frauen und Kinder Schutz zu geben und zu verhindern, dass deren Notsituation ausgenutzt wird. Nun zu Ihrer zweiten Forderung, sehr geehrte Damen und Herren von der antragstellenden Fraktion, „Einsatzkräfte der Landespolizei im Rahmen ihrer Möglichkeiten per Amtshilfe zur Unterstützung der Bundespolizei … anzubieten“. Auch hier hat der Innenminister bereits erklärt, dass die Bundespolizei bislang nicht um Unterstützung gebeten hat, und Einsatzkräfte werden nicht angeboten, sondern angefordert. Was also machen wir mit diesem Antrag? Was wollen Sie mit diesem Antrag? Wir, die Union hat die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, mehr für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zu tun und auch für ihre europaweite Verteilung zu sorgen. Und die Bundesinnenministerin muss sich um diese Koordination der Aufnahme und Hilfe zwischen Bund, Land und Kommunen kümmern, und es muss sichergestellt werden, dass Ankunft und Aufnahme von Geflüchteten von staatlicher Seite noch besser koordiniert werden. Das, meine Damen und Herren – alle hier im Saal –, sind die Aufgaben, die wir jetzt gemeinsam zu bewältigen haben. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz hat die schnelle Hilfe für Flüchtlinge als einen gemeinsamen nationalen als auch europäischen Kraftakt bezeichnet, und genau das ist er auch. Und wenn der Zustrom Tausender ukrainischer Flüchtlinge eine gesellschaftliche Herausforderung ist und wir diese Sicherheitsinteressen, auch unseres Landes, immer im Blick haben müssen – die Gefahr, die Sie ansprechen, geht nicht von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine aus, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das habe ich ja auch nicht gesagt.) sondern von terroristischen Akteuren, die sich die Flüchtlingsbewegung und humanitäre Hilfe zunutze machen. Das ist aber kein neues Phänomen. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und um dieser Gefahr zu begegnen, braucht es uns alle. Ihr Antrag hilft dabei nicht, wir werden ihn ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)
