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Martin Schmidt

AfD 06.04.2022 Sitzungen 8/18

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! So ganz sportlich wird das jetzt hier nicht, eher dröge, so ein Kommunalfinanzbericht, aber trotzdem wichtig. Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Kommunalfinanzbericht sehen wir etwas ambivalent, denn einige Schlussfolgerungen der Regierungskoalition ziehen wir einen Tick anders. Aber der Landesregierung letztendlich einen Handlungsauftrag mitzugeben und die Kenntnisnahme durch den Landtag zu bestätigen, ist nötig. Einleitend gilt an dieser Stelle noch einmal der Dank dem Landesrechnungshof, der hier wieder einiges an Informationen und Entwicklungen aufgezeigt hat. Auf diesen Bericht möchte ich hier kurz aus Sicht der AfD-Fraktion eingehen. Zu den wesentlichen Kritikpunkten kommen wir nun. Der Landesrechnungshof bemängelte vor allem die kommunale Wirtschaftsschwäche. In Textzahl 29 heißt es, Zitat: „Die Wirtschaftsschwäche der Kommunen im Land ist nach wie vor ein gravierendes Problem. Aus Sicht des Landesrechnungshofes fehlt es an einem Konzept, wie dieses Problem gelöst werden kann.“ Hier an dieser Stelle schließt sich die AfD-Fraktion dieser Feststellung an. Die Landesregierung hat weiterhin kein Konzept für ein nachhaltiges, stetiges Wirtschaftswachstum in der Fläche. Dies führt wiederum dazu, dass wir eine geringe Finanzkraft haben, die wiederum ausgeglichen gehört. Nicht zuletzt können wir an dieser Stelle nur noch einmal darauf hinweisen, dass die AfD-Fraktion eine angemessene Ausstattung für die Kommunen seit jeher plante. In der vergangenen Haushaltsrunde hat die AfD-Fraktion Vorrang für allgemeine Deckungsmittel gefordert, statt für zweckgebundene Fördermitteltöpfe. Dazu gehört auch die vollständige Weitergabe der Gemeindesteuerkraftzuweisungen des Bundes an die kommunale Ebene, statt sie in großen Teilen in der Landeskasse zu parken. Mehr Geld für die Kommunen, die Bundesergänzungszuweisungen wollen wir ohne Abstriche in die Ausgleichsmasse weitergeleitet wissen. In Euro hätte sich das wie folgt ausgedrückt: einmal 149,5 Millionen Euro und einmal 156 Millionen Euro im vergangenen Doppelhaushalt. Mehr Geld für die Kommunen bedeutet mehr Geld für Investitionen und diesen Malus dann zu lösen. Wir hoffen, dass bei den jetzigen Haushaltsverhandlungen hier etwas mehr Vernunft einkehrt, um den gravierenden Investitionsstau und damit die Investorenverscheuchung zu stoppen. Ein weiterer großer, hier zu benennender Hauptpunkt ist das durch den Landesrechnungshof angesprochene schleppende Anlaufen der Digitalisierung in den Kommunen. Das wird schon im Vorwort von Präsidentin Dr. Johannsen deutlich, Zitat: „Im vorliegenden Bericht dokumentiert der Landesrechnungshof zum wiederholten Male die nur schleppenden Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltungsvorgänge. Hier besteht – neben den erheblichen Versäumnissen des Landes – auch für die Kommunen noch deutlicher Nachholbedarf. Gerade durch eine erfolgreiche Digitalisierung könnten perspektivisch aber sowohl die Bürger als auch die Verwaltung entlastet werden.“ Im Bericht führt der Landesrechnungshof dann aus, um Stellungnahmen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gebeten zu haben. Die Kommunen wiesen darauf hin, dass die geplante Umsetzung bis 2022 unter der Verantwortlichkeit des Landes nicht realistisch sei. Der mitgeteilte Umsetzungsgrad ist auch aus Sicht der AfD-Fraktion mangelhaft und wir schließen uns deshalb auch dieser Einschätzung der kommunalen Ebene und des Landesrechnungshofes an. Hier fehlt es eindeutig auch an Einsicht bei der Landesregierung, das drängende Thema der Digitalisierung anzugehen. In der Regierungsbilanz Schwarz-Rot für die Wahlperiode 2016–2021 schrieben sich SPD und CDU deutliche Erfolge auf die Fahne. Da ist die Rede von – in Anführungszeichen – „bundesweit Vorreiter“ bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, was Bauanträge betrifft. Das Beispiel Landesportal MV-Serviceportal als Plattform für elektronische Verwaltungsleistungen wird als quasi herausragend dargestellt. Solcher Lobhudelei stehen dann ernüchternde Berichte von Kommunen entgegen. Ein Beispiel hier an dieser Stelle: Kritik kam aus Rostock. Der Landesrechnungshof teilte auch die Beschwerde der Hansestadt mit. Hinsichtlich der Anforderungen für die Anbindung kommunaler Leistungen an das Landesportal wurde ausgeführt, dass „standardisierte Integrationsszenarien angeboten und entwickelt werden“ müssen, so die Hansestadt Rostock. Daten und Dokumente aus dem MV-Serviceportal müssen in die Infrastruktur der Kommunen überführt werden. Auch dieses Urteil teilen wir von der AfD-Fraktion. Nicht nur eine Schnittstelle zwischen Bürger und Verwaltung muss am Ende einer digitalen Welt stehen, sondern eine durchgehend zusammenhängende elektronische Abwicklung der Verwaltungsleistungen, im Prinzip so, wie jeder von uns das privat vom Onlinehandel kennt. Bloße Netzseiten mit PDF zum Runterladen sind nett, aber auch schon lange nicht mehr zeitgemäß. Die Landesregierung ist hier eindeutig in der Verantwortung der Umsetzung auch des OZG. Innenminister Pegel muss Standards und Schnittstellen definieren lassen, um Daten- und Dokumentenaustausch zwischen dem Serviceportal und der kommunalen Ebene endlich problemfrei werden zu lassen. Der Landesrechnungshof hatte dies übrigens auch schon in seinem Bericht 2020 für erforderlich gehalten. Ein aus unserer Sicht drittes großes Problem ist die auch eben schon von Herrn Gundlack angesprochene teils große Verschuldung vieler Kommunen. Exemplarisches Sorgenkind bleibt nach wie vor die Landeshauptstadt Schwerin. Die unrühmliche Situation in der Landeshauptstadt war sogar explizit Teil der Diskussion im Finanzausschuss. Die massive Verschuldung der rot regierten Stadt übertrifft viele Kommunen bei Weitem. Ein Anteil von circa 34,6 Prozent der wohlgemerkt Kassenkredite – also nicht der Investitionskredite – aller Kommunen im Land entfiel alleine auf Schwerin. Bei circa 6 Prozent der Landesbevölkerung ist das eigentlich schon purer Wahnsinn. Ich habe bereits in der Ausschusssitzung darauf hingewiesen, dass das Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Schwerin mehr als optimistisch war und ist. Sowohl die Baukostensteigerungen als auch die dynamischen Steigerungen für Preise der Wärme und Energie werden aus meiner Sicht nicht angemessen und realistisch bepreist. Wenn wir jemals diese Stadt wieder in die richtige Bahn lenken wollen, dann brauchen wir eine strenge Hand im Innenministerium. Leider kommt es einem so vor, als ob bei Schwerin mehr als ein Auge zugedrückt wird, weil es sich hier um ein traditionelles Wählerhabitat für Ministerpräsidenten handelt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das aber ist ungerecht gegenüber allen anderen Kommunen, vor allem, wenn sich noch kostspielige Sperenzchen geleistet werden, (Sebastian Ehlers, CDU: Würde ich so nicht unterstreichen.) wie ein weiterer Dezernentenposten, wie vor Kurzem erst geschehen. Die Debatte im Finanzausschuss war weitestgehend in Ordnung. Alle Fraktionen haben sich konstruktiv beteiligt. Wir als AfD-Fraktion haben zur Debatte gestellt, die Rechnungsprüfungsämter bei ihrem Personalstellenaufbau zu unterstützen, was leider ein Dauerproblem zu sein scheint. Im Laufe der Debatte hat die AfD-Fraktion den Impuls gegeben, sich die Zinsstrukturen der Kredite der Kommunen noch einmal genauer anzusehen. Gerade bei einer Wende in der Zinspolitik könnte es zu Problemen kommen aufgrund dieser häufig niedrigen Zinsbindungsdauern, was aber genauer analysiert gehört – vielleicht ein Thema für die Zukunft im Landesrechnungshof. Und als Beispiel sei hier noch einmal Schwerin genannt. Es ist gut, dass den Kommunen Druck auferlegt wurde, ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen, sofern sie denn verschuldet sind. Wenn diese Konzepte aber durch, ja, vergessliche Köpfe optimistischer Schönfärber erdacht werden, dann verursacht das Verwaltungsaufwand, aber keinen Mehrwert. Letztlich können wir dieser Beschlussempfehlung zustimmen, wenngleich wir uns nicht zu 100 Prozent da komplett wiederfinden, das ist nun mal so. Beispielsweise die Beauftragung der Landesregierung, das OZG quasi endlich umzusetzen, ist schon irgendwie schräg. Das sollte ja eigentlich schon bald fertig sein Ende dieses Jahres, und der Auftrag ist de facto erteilt. Mein Kollege Enrico Schult wies ja auch darauf hin, dass das OZG auch im direkten Landesbereich nicht wirklich umgesetzt erscheint. Von daher ist es schon befremdlich, dass man das abfordern muss, aber scheinbar auch nötig im Empfinden der Regierungskoalition und der AfD-Fraktion. Die Gewichtung der Probleme scheint auch in Punkt 3 etwas falsch zu laufen. Eine verstärkte Jagd auf Rundfunkbeitragssäumige sollte nicht wirklich im Vordergrund einer solchen Beschlussempfehlung stehen, schon gar nicht, wenn der Staat nun Pauschalen bezahlen soll, um Geld einzutreiben. Da sollte man vielleicht auch erst mal überprüfen, ob Aufwand und Nutzen sich da zumindest die Waagschale halten. Solche Rigorosität erwarten wir von der AfD-Fraktion eigentlich eher bei der Verbrechensbekämpfung zum Beispiel. Letztlich bleibt zusammenzufassen, dass wir der Landesregierung schon diesen Auftrag mitgeben wollen und die Kenntnisnahme des Berichts in II natürlich mittragen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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