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Dr. Heiko Geue

05.04.2022 Sitzungen 8/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben das Gesetz zur Festsetzung des gewerbesteuerlichen Hebesatzes in gemeindefreien Gebieten hier vorliegen. Da geht es um Gebiete, die in der Ostsee liegen, im Festlandsockel, also in Küstennähe – klassische Gemeinde und kreisfreie Gebiete. Bisher hatten wir eine Rechtsverordnung, die festgelegt hat, dass die Gewerbesteuereinnahmen dem Land zukommen aus diesen gemeindefreien Gebieten. Der anzuwendende Hebesatz wurde bisher im entsprechenden Haushaltsgesetz festgelegt. Warum ist jetzt ein anderes, ein eigenes Gesetz zur Festlegung des gewerbesteuerlichen Hebesatzes in den gemeindefreien Gebieten notwendig? Das hängt damit zusammen, dass wir noch kein Haushaltsgesetz haben – die Verschiebung ist aufgrund des Wahltermins zustande gekommen – und es notwendig ist, dass bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung von Beginn des Kalenderjahres der Hebesatz festzulegen ist. Wir wissen nicht genau, ob das Haushaltsgesetz im ersten Halbjahr dieses Jahres noch zustande kommt. Das plant die Landesregierung, aber es ist ja nicht ganz sicher. Und wenn es passieren sollte, dass keine gesetzliche Grundlage für den Hebesatz gegeben ist, dann hätten wir die Situation, dass für diese gemeindefreien Gebiete nur ein Hebesatz von 200 Prozentpunkten von 200 Prozent gelten würde statt wie im Jahr 2021 von 460 Prozent. Wir müssten also für den Landeshaushalt, für den Doppelhaushalt von Einnahmeverlusten von rund 74 Millionen Euro ausgehen. Das wollen wir natürlich nicht riskieren. Deswegen legt die Landesregierung ein entsprechendes eigenständiges Gesetz vor, hebt damit die Landesverordnung auf – auch das ist dann noch mal eine Klarheit für den Rechtsanwender – und legt fest im Gesetz, dass der Hebesteuersatz für diese gemeindefreien Gebiete weiterhin 460 Prozent betragen soll für die Jahre 2022, 2023 und 2024. Damit würden wir verhindern, wenn das Gesetz, wie es zu erwarten ist, noch in diesem Halbjahr zustande kommen kann, dass, wie gesagt, der Hebesatz in diesem Bereich auf 200 Prozent fällt. Dementsprechend bitte ich darum oder beziehungsweise wollte ich hier darlegen, erster Entwurf, warum wir dieses Gesetz einbringen wollen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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