Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen DIE LINKE und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen und die Aufhebung erledigter Rechtsverordnungen auf Drucksache 8/403. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/566 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/403 einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/403 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD auf Drucksache 8/403 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Rechtsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/566 ebenfalls einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, Drucksache 8/91. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/91 – In der 4. Sitzung des Landtages am 15. Dezember 2021 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat offensichtlich von der Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schmidt.
