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Sebastian Ehlers

CDU 05.04.2022 Sitzungen 8/17

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer ist denn hier so groß? Mein Vorredner oder so? Ein bisschen runtermachen hier. (Der Abgeordnete Sebastian Ehlers stellt das Rednerpult ein.) Mit dem Gesetzentwurf, der hier vorliegt heute in Zweiter Lesung, wird die Möglichkeit einer elektronischen Eilverkündung von Rechtsverordnungen im Internet geschaffen. Die Regelung gilt für Verordnungen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und Verordnungen in anderen Rechtsgebieten bei Gefahr in Verzug. Der Bund und auch andere Länder haben bereits entsprechende Eilverkündungsverfahren, und deswegen ist diese Regelung notwendig und folgerichtig. Wir haben in der Ersten Lesung – Sie erinnern sich vielleicht – kritisch angemerkt, dass nach dem Gesetzentwurf, so, wie er vorlag, die Eilverkündungen im Internet nur sehr schwer zu finden sind. Verordnungen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten werden auf der amtlichen Internetseite des Gesundheitsministeriums veröffentlicht. Da muss man erst mal wissen, wo ist das Gesundheitsministerium. Die Zuständigkeit hat ja auch schon das eine oder andere Mal gewechselt. Subdelegierte Verordnungen sind auf der Seite des ermächtigten Ministeriums, andere Verordnungen auf der Seite des federführenden Ministeriums oder der Staatskanzlei zu finden. Es setzt also ein gewisses Grundwissen an landespolitischer Zuständigkeit voraus. Und deswegen haben wir im Ausschuss, wir haben es in der Ersten Lesung schon gesagt und haben im Ausschuss dann als Jamaika-Opposition hier auch einen Änderungsantrag vorgelegt, der sich an dem Beispiel Niedersachsens orientieren sollte. Dort werden alle Notverkündungen auf einer einzigen Seite zentral veröffentlicht. Meine Vorredner sind darauf eingegangen, der Antrag wurde zwar so von den Koalitionsfraktionen – so ist es zumindest signalisiert worden – nicht mitgetragen, wir haben uns aber gemeinschaftlich mit den Koalitionsfraktionen darauf verständigt, den Inhalt sozusagen zu übernehmen in eine gemeinsame Entschließung. Das fand ich dann einen guten Kompromiss am Ende des Tages und erwarte auch natürlich, dass dann die Landesregierung diese Entschließung dann auch eins zu eins so umsetzt, auch wenn es jetzt kein Teil des Gesetzestextes ist. Mit der Entschließung wird die Landesregierung aufgefordert, zur Erleichterung der Auffindbarkeit von in elektronischer Form verkündeten Rechtsverordnungen die Suchfunktion anzupassen und einen sogenannten Reiter, zum Beispiel mit dem Titel „Eilverkündung“, auf der amtlichen Startseite der Landesregierung einzurichten. Ich denke, das ist ein Schritt in Richtung auch besserer Lesbarkeit, Transparenz dieser Entscheidung. Und von daher ist das ein Beleg dafür, dass wir konstruktive und nicht destruktive Opposition sind. Von daher werden wir der unveränderten Annahme zustimmen, mit der Entschließung, die wir gemeinschaftlich im Rechtsausschuss beschlossen haben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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