Prof. Dr. Robert Northoff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir erörtern heute in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf zu Eilverkündungen in Gefahrenlagen. Wie wir alle wissen, ist es eigentlich das vornehmste Recht unseres Hauses, über Gesetze zu befinden, die dann in zwei Lesungen hier zu diskutieren und zu erörtern sind. Aber die Corona-Pandemie hat uns wieder einmal in das Gedächtnis gerufen, dass es Dinge gibt, die passieren und die dann einer schnellen und vor allem auch flexiblen Reaktion bedürfen. Deswegen ist es wichtig, dass uns sowohl das Grundgesetz im Artikel 80 als auch die Landesverfassung in Artikel 57 Möglichkeiten eröffnen, eine sogenannte Rechtsverordnung zu erlassen, aber auch aufzuheben, um damit also flexibel mit dieser Thematik umzugehen. Und im 58 (2) ist dann nachzulesen, dass ein solches Gesetz oder eine solche Verordnung auch oder ein Gesetz im Verordnungsblatt, im Gesetzesblatt zu verkünden ist, vorbehaltlich einer anderen Regelung. Um eine solche Regelung geht es hier bei uns. Es geht darum, ob nicht die Verkündung besser auch digital im Internet realisiert werden kann, auf einer Seite des Ministeriums oder vielleicht auf einer Seite der Landesregierung. Ich denke, das ist sinnvoll, denn es spart Zeit und ist nach meiner Einschätzung mindestens so öffentlichkeitswirksam wie eine Aufnahme in einem Verordnungsblatt, was dann doch sehr selten den Weg zum Leser findet. Das sehen meines Erachtens auch die anderen Parteien ähnlich, im Rechtsausschuss gab es da keinen Widerspruch. Ich bitte also um Zustimmung, was dieses Gesetz betrifft. Im Rechtsausschuss wurde dann zunächst noch die Frage gestellt, ob und in welcher Form man diese Eilverkündung regeln soll. Aus meiner Sicht ist das nicht zwingend, dass man das regelt. Ich hätte auch ein gewisses Vertrauen zum Justizministerium, dass man dort sich darüber Gedanken macht und zu einer vernünftigen Regelung kommt. Aber ich habe auch gerne und dankbar die Anregungen aufgenommen, die dort im Ausschuss dann also vorgebracht worden sind, einerseits einen sogenannten Reiter aufzuführen – das kam, glaube ich, aus der Richtung der GRÜNEN –, aber andererseits nicht auf die Seite des Ministeriums zu rekurrieren, sondern auf die zentrale amtliche Startseite. Beide Überlegungen finde ich nachvollziehbar. Ich finde auch, dass sie das Ganze vielleicht noch ein bisschen positiv artikulieren. Und insofern war ich gerne dabei im Rechtsausschuss, auch als Obmann sozusagen meiner Partei, dies in Worte zu fassen und dann also zu einer Entschließung zu kommen, die Ihnen ja auch gleich noch sozusagen zur Entscheidung vorgelegt werden wird. Ich möchte Sie also bitten, sowohl das Gesetz als solches als auch die Entschließung, die dann konkretisiert, dass eine solche Eilverkündung zum Beispiel unter dem Reiter „Eilverkündung“ auf der amtlichen Startseite wiederzufinden ist, zu befürworten, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
