Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor uns liegt auf Drucksache 8/566 ein schriftlicher Bericht – mein schriftlicher Bericht – zu den Beratungen im Rechtsausschuss und vor allem die dabei erarbeitete Beschlussempfehlung zu dem gerade von der Vizepräsidentin vorgetragenen Gesetzentwurf. (allgemeine Unruhe) Mit diesem Entwurf für eine Beschlussempfehlung kommen wir den Ansprüchen nach, die an die Eilverkündung gestellt werden, denn wir haben den Entwurf erst auf der letzten Landtagssitzung im März erhalten. Und in dieser Landtagssitzung bringen wir den Entwurf, inklusive der mitberatenden Stellungnahme des Innenausschusses, auf die Zielgerade. Allen Beteiligten gilt dazu mein herzlicher Dank. Wir schaffen damit die Möglichkeit der elektronischen Eilverkündung von Rechtsverordnungen im Internet, denn tatsächlich ist es so, dass die Landesregierung mit dem klassischen Prozess, ein Gesetz- und Verordnungsblatt herzustellen, an die Grenzen kommt, wenn in akuten Gefahrenlagen eine tagesaktuelle rechtswirksame Verkündung erforderlich ist. Und dazu nutzen wir eine Vorschrift unserer Verfassung, denn Artikel 58 Absatz 2 sieht mit dem Halbsatz, ich zitiere, „anderer gesetzlicher Regelung“, Zitatende, dieses Eilverkündungsgesetz als Alternative zur klassischen Vorgehensweise gleichsam vor. Das Verkündungsverfahren für sehr eilbedürftige Gefahrenabwehrverordnungen wird damit in die Hoheit des jeweils federführenden Ressorts gegeben. Das Verfahren wird zügiger und für das federführende Ressort besser steuerbar. Nach wie vor ist es notwendig, eine langfristig archivsichere und fortlaufend redaktionell erschlossene amtliche Druckfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für Mecklenburg-Vorpommern herauszugeben. Das wird weiterhin durch das Justizministerium im geordneten Verfahren erledigt. Vor dem Hintergrund der doch sehr eiligen Verfahren hat der Rechtsausschuss sich schon vor der Überweisung mit dem Gesetzentwurf befasst und sich darauf verständigt, auf eine Anhörung zu verzichten. Da das Justizministerium die Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf erarbeitet hat, wurde der Gesetzentwurf von diesem im Ausschuss vorgestellt und Auskünfte zur Rechtsförmlichkeit gegeben. In den Ausschussberatungen ging es im Schwerpunkt um die Frage der Auffindbarkeit der entsprechenden Rechtsverordnungen im Internet. Dazu hatten die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zunächst einen Änderungsantrag gestellt, der vorsah, die Verkündung zentral auf der Internetseite der Landesregierung unter dem zusätzlichen Menüpunkt oder Reiter mit dem Titel „Verkündungen“ vorzunehmen, da dies zur schnelleren und bürgerfreundlichen Aufmerksamkeit beitrage und von den Bürgerinnen und Bürgern nicht vorausgesetzt werden könne, dass diesen die Zuständigkeit der dann zur Eilverkündung ermächtigten Stellen bekannt sei. Dieser Änderungsantrag der Opposition wurde vor der Abstimmung über den Gesetzentwurf zurückgenommen. Stattdessen wurde eine Entschließung von den Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP erarbeitet. Diese enthält die Aufforderung an die Landesregierung, die Suchfunktion zur Erleichterung der Auffindbarkeit anzupassen und einen Reiter, zum Beispiel mit dem Titel „Eilverkündung“, auf der amtlichen Startseite der Landesregierung einzurichten. Der mitberatende Innenausschuss hat mehrheitlich die Annahme des unveränderten Gesetzentwurfes empfohlen, soweit die Zuständigkeit des Innenausschusses betroffen war. Im Rechtsausschuss ist der unveränderte Gesetzentwurf insgesamt einstimmig angenommen worden. Ich bedanke mich dafür, dass der Gesetzentwurf in dieser Geschwindigkeit in den Ausschüssen beraten wurde, und bitte nun im Namen des Rechtsausschusses um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
