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Sebastian Ehlers

CDU 11.03.2022 Sitzungen 8/15

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute über ein ernstes Thema. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Da bin ich ja gespannt, ob wir drüber reden.) Sehen Sie, Herr Noetzel, im Ältestenrat haben wir darüber gesprochen, hier ordentlich und würdevoll miteinander umzugehen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Ich sage gerade, wir reden über ein ernstes Thema, den sexuellen Missbrauch von Kindern, und Sie machen sich jetzt schon darüber lustig, Herr Noetzel. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Und ich frage Sie, ich bin gespannt, ob wir heute darüber reden.) Ja, was solls denn, meine Damen und Herren?! Hoffentlich schaut noch der eine oder andere zu, dann sieht man, wem es hier ernst ist mit sachlichen Debatten und wem nicht, Herr Koplin. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Von daher brauchen Sie künftig da keine Krokodilstränen mehr zu weinen im Ältestenrat. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das hab ich auch nicht gemacht.) Wir reden hier über ein ernstes Thema, Herr Noetzel. Wenn das Ihre Reaktion ist aufs Thema „sexueller Missbrauch von Kindern“, spricht das für Sie. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Ich darf doch wohl einen Zwischenruf machen, also!) Na, wenn ich höre, na mal sehen, ob wir heute darüber reden, diese Häme kann man sich doch sparen, ist doch völlig unklar, (Michael Noetzel, DIE LINKE: Ich möchte gerne darüber reden, und da bin ich gespannt, ob wir heute darüber reden.) völlig unnötig bei dem Thema, Herr Kollege Noetzel, Herr Kollege Koplin! (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das war weder despektierlich noch beleidigend noch sonst irgendwas. – Glocke der Präsidentin) Meine Damen und Herren, die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik verzeichnet für das Jahr 2020 in Deutschland 14.594 Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs, die den Ermittlungsbehörden bekannt geworden sind. Hinzu kommen 1.528 Anzeigen von sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und Jugendlichen sowie 21.868 Fälle sogenannter Kinder- und Jugendpornografie. Bei den Zahlen handelt es sich um das sogenannte Hellfeld, das Dunkelfeld, die Zahl der nicht polizeilich bekannten Fälle, ist weitaus größer. Dunkelfeldforschungen aus den vergangenen Jahren haben ergeben, dass etwa jeder siebte bis achte Erwachsene in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten hat. Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16. Juli 2009 wurde das erweiterte Führungszeugnis eingeführt. Damit sollten betroffenen Stellen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um Personen vom Umgang mit Minderjährigen auszuschließen, die wegen Straftaten zum Nachteil von Minderjährigen verurteilt worden sind. Dieses Ziel, meine Damen und Herren, wird wegen der Aufnahmefristen und Tilgungsfristen des Bundeszentralregistergesetzes nicht im erforderlichen Umfang erreicht, und das ist Grundlage dieses Antrages. Die derzeit geltenden Fristen für die Aufnahme von Verurteilungen in ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis und die regelmäßig zu einem Verwertungsverbot führenden Tilgungsfristen gewährleisten keinen ausreichenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tätern, die wegen Sexualdelikten zum Nachteil Minderjähriger bereits verurteilt worden sind. Durch eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sollen Verurteilungen wegen bestimmter Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen von der Tilgung im Bundeszentralregister ausgenommen und dauerhaft im erweiterten Führungszeugnis registriert werden. Auf diese Weise wird Sexualstraftätern der berufliche und ehrenamtliche Umgang mit Kindern und Jugendlichen dauerhaft verwehrt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Danach werden Verurteilungen wegen Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen von der Aufnahmefrist ausgenommen, wenn ein erweitertes Führungszeugnis beantragt wird. Zusätzlich, meine Damen und Herren, werden diese Verurteilungen von der Tilgung ausgenommen. Damit erfolgt eine Aufnahme dieser Verurteilungen in das erweiterte Führungszeugnis zeitlich unbegrenzt. Mit dieser Änderung soll erreicht werden, dass wegen Taten zum Nachteil von Kindern verurteilten Sexualstraftätern der berufliche und ehrenamtliche Umgang mit Kindern und Jugendlichen dauerhaft verwehrt werden kann. Der Schutz der Minderjährigen vor erneuten Übergriffen einschlägig vorbestrafter Sexualstraftäter muss das Interesse der Sexualstraftäter an einem engen und unbeaufsichtigten Umgang mit Minderjährigen überwiegen. Nach Paragraf 41 Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz erhalten verschiedene Behörden, Gerichte und sonstige Stellen unbeschränkte Auskunft über nahezu alle Eintragungen im Register. Die unbeschränkte Aufnahme wird nach dem Ablauf der Aufnahmefristen für ein Führungszeugnis erteilt. Erst wenn eine Eintragung über eine Verurteilung zu tilgen ist, wird keine Auskunft mehr erteilt. Das heißt nicht nur, dass nach Tilgung von Verurteilungen die Behörden und sonstige Stellen nicht mehr von einer Vorstrafe erfahren. Selbst wenn sie von der Vorstrafe wüssten oder durch irgendwelche Umstände davon erfahren, dürfen sie diese Kenntnis nicht zum Nachteil des Verurteilten verwerten, weil ein Verwertungsverbot gilt. Meine Damen und Herren, den betroffenen Personen dürfen Tat und Verurteilung im Rechtsverkehr also nicht mehr vorgehalten werden, und sie dürfen nicht mehr zu ihrem Nachteil verwertet werden. Das kann entscheidende Auswirkungen auf den Umgang von verurteilten Straftätern, auf den späteren Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Rechtslage hat zur Folge, dass es den wegen Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen vorbestraften Personen bereits wenige Jahre nach der Verurteilung möglich ist, wieder eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen bei einem öffentlichen oder privaten Träger, in Kindertagesstätten und Vereinen auszuüben. Die Gefährdung der Minderjährigen durch einen solchen und unbeaufsichtigten Kontakt mit verurteilten Sexualstraftätern ist nicht hinzunehmen und zum Schutz der Minderjährigen unbedingt zu vermeiden. Die Gefährdung von Kindern durch sexuellen Missbrauch durch einschlägig vorbestrafte Personen mit pädophilen Neigungen besteht nach wie vor. Es ist in unseren Augen dringend erforderlich, dem Schutzinteresse der Kinder im Verhältnis zum Resozialisierungsinteresse der Verurteilten ein deutlich höheres Gewicht beizumessen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jens-Holger Schneider, AfD) Die Position der Landesregierung und der Koalition zu dem Thema konnten wir heute alle dem Protokoll des Bundesrates entnehmen. Eigentlich hätte der Antrag, das wissen Sie, vor dem Freitag stattfinden sollen. Durch die Verzögerungen in der Tagesordnung war es leider erst heute möglich. Der Antrag ist auch nicht weiter zur Beratung in die Ausschüsse im Bundesrat verwiesen worden. Die Initiative des Saarlandes und Baden-Württembergs ist leider abgelehnt worden heute. Das Land Mecklenburg-Vorpommern, (Michael Noetzel, DIE LINKE: Aus guten Gründen, die ich Ihnen gerne erkläre.) das Land Mecklenburg-Vorpommern, Herr Noetzel, hat sich kraftvoll enthalten. Enthaltung zählt im Bundesrat nun einmal wie ein Nein. Damit haben Sie eine Chance verpasst, hier etwas zu tun zum Schutz der Kinder vor Sexualstraftätern. Die Schaubühne hat hier Rot-Rot verpasst, meine sehr verehrten Damen und Herren, und von daher bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und ziehe den Antrag zurück, (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das ist populistisch!) denn das Abstimmungsverhalten, (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das ist populistisch!) das Abstimmungsverhalten ist bekannt. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Sie verweigern sich der Debatte. – Glocke der Präsidentin) Der Antrag ist zurückgezogen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Michael Noetzel, DIE LINKE: Sie verweigern sich einer Sachauseinandersetzung. Wir reden hier gar nicht. Sie durften reden.)

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