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Constanze Oehlrich

GRÜNE 11.03.2022 Sitzungen 8/15

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Vor ziemlich genau einem Jahr hat der FDP-Bundestagsabgeordnete Jürgen Martens Bundesland für Bundesland die Anzahl der Richter/-innen und Staatsanwält/-innen abgefragt, die bis 2030 in den Ruhestand gehen. Bundesweit waren es 8.000 von insgesamt 29.151, also 27,5 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern 335 von insgesamt 616, also 54,5 Prozent und damit über die Hälfte. Zu spüren ist die anlaufende Pensionierungswelle schon jetzt. Offene Stellen in der Justiz durch geeignete Juristinnen und Juristen zu besetzen, wird immer schwieriger. Meine Fraktion sieht die Landesregierung in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Funktionsfähigkeit der Justiz erhalten bleibt. Wir teilen die Auffassung der CDU-Fraktion, dass ein Hebel in dieser Situation bei der Jurist/-innenausbildung liegt und nach deren Antrag die Landesregierung dazu aufgefordert werden soll zu berichten, welche Maßnahmen sie plant, um die Absolvent/-innenzahlen im Studiengang Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald zu erhöhen sowie zu prüfen, inwieweit die Universität Rostock für die Ausbildung von Jurist/-innen geöffnet werden kann. Ein Faktor bei den Absolvent/-innenzahlen könnte das Lehrpersonal sein. In Greifswald hat seit dem letzten Jahr der ehemalige Landtagsabgeordnete Ralph Weber wieder seine Lehrtätigkeit aufgenommen. Der Juraprofessor wird wegen rechtsextremer und frauenfeindlicher Ausfälle in seinen Vorlesungen von vielen Jurastudent/-innen abgelehnt. Der Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald, Boris Schinkels, wertete Aussagen von Weber vor vier Monaten als Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ein Juraprofessor, der öffentlich zum Rechtsbruch aufrufe, habe seinen Beruf verfehlt. Inzwischen unterzeichneten rund 200 Professor/-innen der Uni einen offenen Brief an Weber, in dem sie sich gegen angeblich rufschädigende Äußerungen wehren. Bisher konnte lediglich bewirkt werden, dass seine Vorlesung nicht mehr zu den Pflichtveranstaltungen gehört. Anders als in Greifswald steht in Rostock nicht das Erste Staatsexamen, das Erste juristische Staatsexamen, am Ende des Studiums, sondern eine Bachelor- und dann eine Masterprüfung. Mit dem Studiengang Good Governance beschreitet Rostock nun schon seit mehr als zehn Jahren neue Wege bei der Jurist/-innenausbildung. Die Student/-innen lernen dort gute Regierungsführung, also die effiziente Gestaltung der öffentlichen Verwaltung und die Einbeziehung wichtiger gesellschaftlicher Gruppen und Minderheiten in die demokratische Entscheidungsfindung. Das klassische Jurastudium sieht Professor Dr. Jörg Benedict, Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Rostock, kritisch. Wenn es nach ihm ginge, sollten Jurist/-innen umfassender ausgebildet werden, anstatt klassisch technische Details, Meinungsstreitigkeiten und Gerichtsentscheidungen auswendig zu lernen. Ich kann dem sehr viel abgewinnen, nur, um offene Stellen in der Justiz zu besetzen, braucht es nun mal das Erste und das Zweite juristische Staatsexamen. Den Bedarf an Volljurist/-innen, den unser Land hat und haben wird, könne die Universität Greifswald nicht alleine decken, sagt unter anderem der Vorsitzende des Landesrichterbundes, Michael Mack. Daher müsse auch in Rostock wieder ein Jurastudium mit dem Abschluss des Ersten juristischen Staatsexamens angeboten werden. Meine Fraktion teilt diese Auffassung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Ministerin Martin verwies in ihrer Rede auf die Kooperationsvereinbarung zwischen den Universitäten in Rostock und Greifswald, die es jetzt nun reißen soll. Deren Effekte nun erst abzuwarten, halte ich allerdings angesichts des dringenden Handlungsbedarfs für verfehlt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Weil wir davon ausgehen, dass dies der eigentlichen Intention des Antrags entspricht, hat meine Fraktion einen Änderungsantrag gestellt, wonach die Landesregierung dazu aufgefordert werden soll, zu prüfen, ob die Universität Rostock für die Ausbildung von Jurist/-innen mit dem Abschluss des Ersten juristischen Staatsexamens geöffnet werden kann. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, der den Antrag der CDU, dem wir zustimmen werden, nur noch ein bisschen präzisieren soll, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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