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Harry Glawe

CDU 11.03.2022 Sitzungen 8/15

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Palliativ- und Hospizversorgung leistet für die Menschen in schwierigen Zeiten oder in der letzten Lebensphase eine immens wichtige Unterstützung. Sie muss daher vielfältig und breit aufgestellt sein. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Sie wendet sich an Patientinnen und Patienten und natürlich an Angehörige. Die ambulante Palliativversorgung gliedert sich in allgemeine ambulante Palliativversorgung über Hausärzte und Pflegekräfte und in spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Als Schnittstelle fungieren oftmals Leistungen der Qualitätsvereinbarung für besonders qualifizierte und natürlich auch für Personen, die dies in der Palliativmedizin koordinieren. Dies kann in besonderer Weise durch Ärzte entsprechend mit einer Zusatzqualifikation, diese Leistungen können durch sie erbracht werden. Darüber hinaus gibt es ambulante Hospizdienste, die die psychosoziale Begleitung oftmals ehrenamtlich wahrnehmen und hauptamtlich geleitet werden. Das Angebot der ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung wird durch Trauerarbeit vervollständigt. Die stationäre Hospiz- und Palliativversorgung wiederum kann durch eine Palliativstation, Behandlungs- oder Palliativdienste, Beratung und Vernetzung im Krankenhaus erfolgen. Die pflegerische oder soziale Betreuung wird wiederum in stationären und Tageshospizen wahrgenommen. Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Bundesgesetzes zur Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung und der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland hat der Landtag im Herbst 2016 auf Initiative der CDU und mit Unterstützung der SPD die Landesregierung beauftragt, die Situation in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen einer Evaluierung näher zu beleuchten. Die Ergebnisse wurden zusammengetragen von der Community Medicine in Greifswald. Also es ging um die regionale Versorgung. Dazu gab es zwei Berichte, einmal im Jahre 2018 und einen zweiten im Jahre 2019. Daraus sind verschiedene Handlungsempfehlungen entwickelt worden, um einerseits deutliche Verbesserungen bei der Palliativ- und Hospizversorgung im ländlichen Raum zu sichern. Das war auch ein Kritikpunkt, dass da erhebliche Schwierigkeiten bestanden haben und man muss auch sagen, durch Corona auch weiterhin bestehen. Ein nächster Punkt war die Sicherstellung der Hospiz- und Palliativversorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Da ist in besonderer Weise aufgefallen, dass Menschen, die in sehr schwieriger Lebenslage sich befanden oder die letzten Tage ihres Lebens vor sich hatten, da sind oftmals SAPV-Teams nicht angefordert worden. Daraus wurde geschlussfolgert, dass also eine Fort- und Weiterbildung für Pflegekräfte in besonderer Weise wichtig ist. Und Palliativ Care war eine Empfehlung, die mittlerweile auch als Modellprojekt in der Mecklenburgischen Seenplatte jetzt umgesetzt wird. Insgesamt kann man sagen, dass in Mecklenburg-Vorpommern einerseits 9 Hospize, 23 ambulante Hospizdienste, 16 Palliativstationen und 12 SAPV-Teams im Land unterwegs sind und sich gerade um diese Personen kümmern. Meine Damen und Herren, auch Trauerberatungsstellen sind mittlerweile 8 im Land aufgebaut und viele Selbsthilfegruppen agieren. Es ist vorgesehen, dass in diesem Jahr der 11. Palliativtag an der Universitätsmedizin in Rostock unter dem Motto „3G: Geduldig – Gemeinsam – Gestärkt“ abgehalten wird. Und dort wird es Vorträge und Workshops geben. Meine Damen und Herren, warum haben wir heute diesen Antrag gestellt? Wir haben ja jetzt zehn Jahre M-V, 2030 hat Rot-Rot ausgerufen. Wir meinen, dass wir die Zukunftsentwicklung gerade in der Palliativ- und Hospizbetreuung von Bürgerinnen und Bürgern jetzt auch in den Mittelpunkt der Debatte stellen müssen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist gut so.) denn es geht einerseits um die Umsetzung und auch das Anerkennen des demografischen Wandels. Die Lebenserwartung steigt und andererseits muss also auch den Menschen eine Begleitung weiter sichergestellt sein. Also es geht um die Versorgung schwerkranker und sterbender Patienten. Und sie bleibt weiter in der Fläche eine Herausforderung. Das ist eine der Zielbeschreibungen für die Zukunft. Die Corona-Pandemie hat die stationären und ambulanten Teams besonders emotional, aber auch körperlich belastet. Besuche der Patienten waren nicht oder nur eingeschränkt möglich und die Teams wurden ausgedünnt. Also dort muss in Zukunft wieder nachgesteuert werden. Eine nachhaltige, auskömmliche Finanzierung der stationären und ambulanten Medizin unter der Berücksichtigung der besonderen Belastung ist anzustreben, die Teams entsprechend finanziell zu stützen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Herr Geue, auch an Sie die Bitte, in dieser Frage das Sozialministerium zu unterstützen. Eine Abwertung der Zusatzentgelte für die stationäre Palliativmedizin darf nicht stattfinden unter dem Eindruck der steigenden Abgaben für Gesundheit. Wir geben 370 Milliarden etwa aus, und wir haben ja in nächster Zeit zu erwarten, dass die Krankenkassen noch erhebliche staatliche Zuschüsse brauchen. Zweitens, keine Abwertung der ambulanten und der spezialisierten Palliativversorgung, also auch die Bezahlung der SAPV-Teams ist eine wichtige Herausforderung. Eine Lehre aus Corona ist, dass wir die Finanzierung von Digitalisierung, Assistenzsystemen und Telemedizin in der Palliativversorgung ernst nehmen müssen. Wir müssen auch dort neue Wege gehen. Dazu muss man auch Apps entwickeln, Handys zur Verfügung stellen, PCs zur Verfügung stellen, um insgesamt also eine Vernetzung und eine Kommunikation zwischen den Handelnden auch sicherzustellen. Weiterhin geht es um die Sicherstellung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Hospizwesen, also unter anderem Ehrenämter sind zu stärken, die Professionalisierung in Teilbereichen und vor allen Dingen die Förderung des Ehrenamtes bleibt eine Herausforderung, muss aber auch angestrebt und muss auch deutlich gestärkt werden. Schaffung von Rechtssicherheit beziehungsweise auch, als Beispiel will ich das mal nennen, das Vorgehen bei Suizidassistenz. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe, um da also auch den Handlungsrahmen so zu setzen, dass jeder auch weiß, wie er damit umgehen muss. Schaffung von Rechtssicherheit, wenn Arzneimittel in Off-Label-Essays gegeben werden müssen. Einmal ist es die Frage der SAPV, aber auch die Frage, wenn zugelassene Medikamente, für Erwachsene zum Beispiel, schon zugelassen sind, aber für Kinder, da müssen Ausnahmeregelungen hier rechtssicher weiter verstärkt werden. Und es geht ja darum, am Ende auch Medikamente einsetzen zu können, die bei Schwerstkranken dann einer Ausnahmesituation und Ausnahmezulassung bedürfen. Dazu ist die Dokumentation noch mal aufzuarbeiten. Das weiß jeder Arzt, aber eben die Rechtssicherheit spielt natürlich eine entscheidende Rolle. Wir brauchen auch eine verstärkte Förderung der palliativmedizinischen Forschung. Also da geht es um gesellschaftliche Aspekte, aber auch um sozialwissenschaftliche Herausforderungen, und natürlich weitere Rechtssicherheit muss geschaffen werden. Der letzte Punkt, der uns als CDU am Herzen liegt, ist die Finanzierung von Nachwuchsprogrammen in der Palliativmedizin, Ausbildung für Pflegekräfte, aber auch für Ärzte. Und jetzt will ich noch mal darum werben, wenn es Ihnen auch gelingt, diesen Antrag in den Sozialausschuss zu überweisen, hätte ich nichts dagegen. Ich brauche da heute nicht darüber jetzt eine absolute Abstimmung herbeizuführen, das ist eine Zukunftsaufgabe, die für die nächsten zehn Jahre gilt. Also das heißt, wir würden gerne sehen … (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Da wird schon die rote Lampe angemacht hier, ich bin gerade eine Sekunde drüber. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Ja, ja, ich weiß. Bei anderen sind Sie ja dann auch nicht so großzügig (Martina Tegtmeier, SPD: Unverbindliche Empfehlung.) und machen gleich die rote Lampe an. (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Kein Seniorenrabatt!) Aber ich will nur sagen, vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben! Ich bin gespannt auf die Aussprache. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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