Constanze Oehlrich
Frau Präsidentin! Liebe Kolleg/-innen! Nachdem am Mittwoch eine inhaltliche Auseinandersetzung über die Stiftungsaufsicht ausgeblieben ist, bin ich ja jetzt geradezu dankbar, dass wir hier eine inhaltliche Debatte über die Datenschutzaufsicht führen konnten, und gehe jetzt noch mal auf ein paar Punkte ein, die in der Debatte geäußert wurden. Das eine ist diese Geschichte mit der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht. Die Datenschutzaufsicht muss nach der Grundverordnung und auch nach dem Europäischen Gerichtshof eine völlig unabhängige Datenschutzaufsicht sein, und dabei geht es eben nicht darum, der Datenschutzaufsicht eine besondere Stellung zu verleihen, sondern darum, die von den Entscheidungen der Datenschutzaufsicht betroffenen Personen und Einrichtungen stärker zu schützen. Und auch aus diesem Grund fordert der Europäische Gerichtshof schon seit Jahren eine Ausgliederung der Datenschutzaufsicht aus der allgemeinen Staatsverwaltung. Und darum geht es eben in der entsprechenden Ziffer 1 unseres Antrages. Hier wurde vom Innenminister Pegel angeführt, dass jetzt, wo es um den Vollzug von Verwaltungsakten im öffentlichen Bereich ging, dass ja die Behörden unseres Landes sich natürlich an Recht und Gesetz halten. Dann frage ich Sie, Herr Pegel: Wozu brauchen wir denn dann eigentlich noch eine Verwaltungsgerichtsbarkeit? Wozu? Und das Beispiel, was mein Kollege Damm hier genannt hat, das ist ja, also ein besseres Beispiel hätte man hier nicht sehen können, finden können. Es gab eine Änderung des Bundesmeldegesetzes für die Auskunftssperre. Früher brauchte man eine konkrete Gefahr, aber jetzt reicht eine abstrakte Gefahr aus. Und das scheint extrem langsam nur sich durchzusetzen, diese Erkenntnis, bei den Meldebehörden, was ich extrem ärgerlich finde. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und einfach nur, um das noch mal zu erläutern, abstrakte Gefahr: Es reicht aus, dass es um eine politisch exponierte Person geht. Ja, wer ist exponierter sozusagen als ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete hier im Landtag?! Dann noch mal vielleicht zum Kollegen Noetzel. Herr Noetzel wirft mir vor, hier Publicity zu betreiben. Natürlich geht es mir hier, geht es mir und meiner Fraktion hier um Publicity. So funktioniert parlamentarische Opposition. Wir machen Publicity für eine gute Sache. Ja, und auf Missstände hinweisen können wir natürlich nur in einer öffentlichen Sitzung. Die Beratungen des Innenausschusses sind nicht öffentlich, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auch weil die Koalition genau daran festgehalten hat. (Zuruf von Michael Meister, AfD) Das Grundrecht auf Datenschutz muss, um wirksam zu sein, auch durchgesetzt werden, und dafür braucht es nach der Überzeugung meiner Fraktion eine unabhängige Datenschutzaufsicht. Ziel dieses Antrags war, den Blick dafür zu schärfen, mit welchen Problemen sich die Datenschutzaufsicht hier bei uns im Land konfrontiert sieht, und eben mögliche Lösungsschritte aufzumachen. Die Debatte, die wir hier eben geführt haben, zeigt mir, dass das zumindest in Teilen gelungen ist. Ich danke der CDU-Fraktion für den Antrag auf Überweisung in den Finanzausschuss, stimme dem zu und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Sebastian Ehlers, CDU)
