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Michael Noetzel

Die Linke 11.03.2022 Sitzungen 8/15

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE GRÜNEN! Meine Rede ist ja schon ein paar Tage alt. Sie beginnt damit: Ich meine, der vorliegende Antrag zielt letztlich mehr auf Publicity als auf die Sache. Und da wusste ich noch nicht, dass China dafür herhalten muss. (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) Insgesamt wird der Antrag dem Thema aber nicht gerecht. Meine Damen und Herren, im Beisein des Landesdatenschutzbeauftragten und des Innenministers während der Innenausschussberatung zum Jahresbericht des Datenschützers spricht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht eine der jetzt vorgelegten Fragestellungen an. Dann wäre sachbezogene, lösungsorientierte Arbeit möglich gewesen. Aber offensichtlich ist die Interessenlage der GRÜNEN eine andere. Allerdings wissen wir eben ja alle, dass Frau Oehlrich ein ganz besonderes Interesse an dem Datenschutz hat. Das ist auch okay. Meine Damen und Herren, neben dieser Verfahrenskritik kann ich die inhaltliche Ablehnung kurz machen. Zu Punkt 1 brauchen wir die Landesregierung nicht. Es liegt ein Gesetzesentwurf vom 08.01.2018 zur Änderung der Landesverfassung vor. Dazu gibt es einen Änderungsantrag meiner Fraktion bezogen auf die rechtliche Stellung der Datenschutzbehörde. Der Landtag wird letztlich nicht umhinkommen, die Landesverfassung an die EU-Datenschutz-Grundverordnung anzupassen – Stichpunkt „modifizierte Abwahlmöglichkeit und Eigenentscheidung zum Tätigwerden“ –, dazu aber bedarf es verfassungsändernder Mehrheiten im Landtag. Und, meine Damen und Herren, der zweite Antragspunkt ist schlicht falsch adressiert. Das haben wir hier schon gehört. Darüber hinaus sollten wir bei künftigen Personaldebatten auch beachten, dass weitere Bedarfe bestehen werden. Hier denke ich etwa an den oder die Polizeibeauftragte mit erweitertem Wirkungskreis. Und auch für den dritten Punkt brauchen wir nicht die Landesregierung. Auch hier liegt ein SOG-Änderungsantrag meiner Fraktion zu Paragraf 85 vor, der auf Kompetenzerweiterung des Datenschutzbeauftragten bezüglich öffentlicher Stellen zielt. Ich will mich hier nun nicht hinter Koalitionsprinzipien oder -zwang verstecken, ganz im Gegenteil. Ich bitte den Innenminister von dieser Stelle aus, die Problematik – Sie haben dazu ja schon ausgeführt – Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz, Rechtsstreit mit dem Datenschutzbeauftragten bis hin zu den hemmenden Auswirkungen von Paragraf 85 SOG in die bevorstehende grundsätzliche Evaluierung des SOG M-V mit einzubeziehen. Meine Damen und Herren, die Probleme sind bekannt. Vorliegende Problemlösungen sollten aufgegriffen und aktualisiert werden, und das Ganze in engem Dialog mit der Datenschutzbehörde. Dazu lade ich auch die antragstellende Fraktion herzlich ein. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Das lehnt DIE LINKE ab. – Der Abgeordnete Michael Noetzel spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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